angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@jeanette
was da schief läuft? - im prinzip primär die fragestellung als solche.
wenn eltern und freunde sich ausnehmen lassen wie weihnachtsgänse, ist das allein deren problem. und wenn noch keines ist, wirds dann halt später eines - ein problem von eltern und freunden und nicht deines.
wenn der staat sich besch... lässt, ist das ein problem der staatlichen verwaltung, aber nicht wirklich deines. maximal wäre hier eine aufsichtsbeschwerde gegen die zuständige behörde im sinne einer bürgerpflicht denkbar.
wenn er die unterhaltszahlungen nicht leistet, bleibt einzig die fragestellung, ob eine differenz zwischen dem, was er bezahlen müsste und dem was du bevorschusst bekommst, besteht. sollte dem so sein, hättest du durchaus die möglichkeit, die differenz einzufordern. da stehen mittel bis zur strafklage mit gefängnisaufenthalt zur wahl - sofern du selbst (nicht die bevorschussungsstelle) diesbezüglich offene ansprüche haben.
was da schief läuft? - im prinzip primär die fragestellung als solche.
wenn eltern und freunde sich ausnehmen lassen wie weihnachtsgänse, ist das allein deren problem. und wenn noch keines ist, wirds dann halt später eines - ein problem von eltern und freunden und nicht deines.
wenn der staat sich besch... lässt, ist das ein problem der staatlichen verwaltung, aber nicht wirklich deines. maximal wäre hier eine aufsichtsbeschwerde gegen die zuständige behörde im sinne einer bürgerpflicht denkbar.
wenn er die unterhaltszahlungen nicht leistet, bleibt einzig die fragestellung, ob eine differenz zwischen dem, was er bezahlen müsste und dem was du bevorschusst bekommst, besteht. sollte dem so sein, hättest du durchaus die möglichkeit, die differenz einzufordern. da stehen mittel bis zur strafklage mit gefängnisaufenthalt zur wahl - sofern du selbst (nicht die bevorschussungsstelle) diesbezüglich offene ansprüche haben.