2800 Fr Wie leben?

Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 1243
frauen, glaubt nicht alles, was euch auf dem sozi erzählt wird. googelt nach skos richtlinien, und dann findet ihr genau heraus, was euer existenzminimum ist, welches gedeckt sein muss. ihr findet da ebenfalls heraus, was euch grundsätzlich an arbeit zugemutet werden kann. wenn das sozi geltend macht, dass ihr ja anspruch auf prämienverbilligungen habt, dann ist das tatsächlich so, aber erst ab nächstem jahr, denn in der zwischenzeit könnt ihr keinen antrag mehr stellen, die frist ist im april abgelaufen. also müssen sie mindestens bis da eingerechnet werden.
falls das sozi weiter bockt, lasst euch eine verfügung geben und erhebt einsprache gegen diese. falls nötig, holt euch anwaltliche hilfe bei familienberatungsstellen usw.
Smile79
Dabei seit: 07.04.2009
Beiträge: 2397
http://www.familienleben.ch/24-alleinerziehend/

ev. hat es hier auch noch ein paar anregungen.

p.s. fragt dich nicht was du falsch machst, gemacht hast..... eher wie/was du tun kannst.

lg
waldchutz
Dabei seit: 10.04.2008
Beiträge: 211
Hallo
Ich habe damals gegen meine Soz-Verfügung Einsprache gemacht, wurde abgelehnt. Danach von Anwältin kontrollieren lassen, diese hat mit einer anderen Gemeinde mein Budget nochmals berechnen lassen, kam auf das gleiche Resultat. Mit meinem damaligen Einkommen von 2'400 könne ich noch 400 sparen. Habe ich schwarz auf weiss. Wenn mir die 2'400 nicht reichen zum leben, müsse ich arbeiten gehen. Ich könne gut während mein Jüngster in der Spielgruppe (1 x pro Woche 2,5 Std. !) 50 % Arbeiten. Ich habe die Verfügung aufbewahrt. Irgendwann in meinem Leben werde ich es noch brauchen. Das ist unser Sozialstaat Schweiz.

wer nicht wagt, gewinnt nichts
**jelena
Dabei seit: 01.06.2012
Beiträge: 99
wenn jemand sozhilfe bezieht und in einer wg wohnt, rechnet das sozamt, könne der sozhilfebezüger ja den haushalt führen, und das sei 500-900 wert.

bei den wohnkosten werden kinder auch nicht als ganze personen gerechnet, obwohl ja jemand, der freiwillig mit einer mutter mit 3-4 kindern wohnt, wohl eher selten die hälfte der wohnung braucht als einzelperson

auch andere kosten werden vom sozamt dann halbiert. das läppert sich schon zusammen

ich habe die zahlen nicht mehr im kopf und auch nicht auf anhieb gefunden, ich weiss nur noch, dass ich in meiner lage auf 3300 gekommen wäre damals, mit 2 kindern, ohne wg mitbewohner. wenn das 3. kind in diesem fall mit 500 berechnet wird, aber dieser betrag dann für die haushaltführung abgezogen wird und die wohnkosten geteilt, dann kommt man schon auf 2800

wenn man nicht wirklich symbiotisch zusammenlebt ist eine wg eine finanzielle belastung für einen elternteil, das kann man sich kaum leisten....

waldchutz: aber es gibt ja schon auch kinderkrippen. so wahnsinnig empörend finde ich 50% arbeiten nicht

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 04.10.2012 um 07:46.]
nebami
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 02.10.2012
Beiträge: 3
Danke DAnke für eure Antworten!
Also das zusammen leben mit meinem Ex ist nicht mehr vorstellbar!

Ich würde Arbeiten, das bin ich mich gewohnt. War ja lange genug Bäuerin. Nun wo sollen die Kinder hin mit 2,4 und 5 Jahren. Und wer stellt jemand an der im Februar ein Baby bekommt?

Warum braucht mein Ex 2 Autos ich habe keines. Er eine Wohnung mit 6 Zimmern für sich alleine? Würde er das einsparen bräute ich keine Hilfe vom Amt oder so!
goodie
Dabei seit: 12.11.2011
Beiträge: 3198
Ist das denn definitiv mit den 2800 Fr., also schon per Gericht entschieden? Wenn nicht, nimm dir einen Anwalt. Du hast nämlich recht, wozu braucht ein *Single* 2 Autos und eine 6 Zimmerwohnung. banghead.gif

„Es gibt keinen Weg zum Frieden, denn Frieden ist der Weg."

Mahatma Gandhi
Spargel_2
Dabei seit: 26.10.2007
Beiträge: 1388
Was musst du denn mit Fr. 2800.- alles bezahlen?

Warum ist denn dein EX in der grossen Wohnung und nicht du?

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 04.10.2012 um 13:19.]

Nehme jeden Tag wie er kommt!
**jelena
Dabei seit: 01.06.2012
Beiträge: 99
der vater deiner kinder wird dir ja auch kaum 3000-4000 zahlen, wohnung und auto hin oder her. also wärst du eh beim sozamt.
arbeiten: ich meinte das nicht als rat an dich, sondern das war meine antwort an waldchutz. ich hätte meine kinder auch nicht vor jährig in die krippe geben wollen.

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 04.10.2012 um 19:20.]
Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 1243
http://handbuch.bernerkonferenz.ch/stichwoerter/konkubinat/

schau mal hier! wenn zwischen dir und dem wg genossen keine partnerschaft besteht, dann ist er auch nicht unterstützungspflichtig.

wenn du willst, kannst du mir alle zahlen per mail oder per pn senden, und dann rechne ich nach.
**jelena
Dabei seit: 01.06.2012
Beiträge: 99
pippi, haushaltsführung kann aber angerechnet werden, wenn man zum beispiel den haushalt gemeinsam schmeisst und gewisse kosten teil :S leider. idiotischerweise. auch ohne partnerschaft. steht so in deinem link

[Dieser Beitrag wurde 2mal bearbeitet, zuletzt am 04.10.2012 um 19:58.]