abänderungsklage

mami68
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 09.09.2011
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hallo zusammen
kennt sich da jemand aus, hat es jemand schon durch gestanden....bekam der mann recht obwohl die tatsachen nicht stimmen??
danke für infos
anita-cornelia
Dabei seit: 18.09.2004
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ja wir haben es durchgestanden - bezw. mein mann...und ja, er bekam recht, obwohl die andere seite tatsachen auftischte, die nicht stimmten....

auf jeden fall wurden die alimente ziemlich geschmälert. er zahlte aber auch wirklich zu viel davor.
Gufechnopf
Dabei seit: 18.03.2007
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Ich glaube, da kann dir hier niemand helfen. Wenn du überzeugt bist, dass du im Recht bist, dann musst du es wagen.
Es ist halt wie oft bei vielen Gerichtsdingen: wer überzeugender Auftritt, den überzeugenderen Anwalt bringt, der gewinnt. Manchmal.

Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut (und Phantasie), Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
mami68
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Beiträge: 10
@anita ok er versucht keine mehr zu bezahlen wegen krankheit...obwohl er nicht krank ist....
und es sei keine heilung in absicht...und von heute auf morgen wohnsitz geändert und und und
anita-cornelia
Dabei seit: 18.09.2004
Beiträge: 826
@SW - bei uns lief das ohne anwalt (von unserer seite). sie hatte ihren natürlich sofort eingeschaltet und auch mit dabei vor gericht. die richterin hatte aber den durchblick icon_wink.gif

@mami68 - vertraue mal lieber in das system. wenn er sich nur drückt, werden sie ihm das auch sagen. alimente werden nicht so einfach gekürzt und schon gar nicht gestrichen.
Gufechnopf
Dabei seit: 18.03.2007
Beiträge: 3509
Und wie oft nimmt er eure Kinder? Falls ihr Kinder habt?

Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut (und Phantasie), Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
mami68
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@sc er hat sie alle 2 wochenende....
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@mami68
mal grundsätzlich wäre die erste frage, worauf sich die änderungsklage bezieht. mit ausnahme der scheidung an sich und rechtskräftig gewordener und umgesetzter güteraufteilungen (inkl. bvg) kann so ziemlich über jeden punkt eine abänderungsklage eingereicht werden.
die klassiger sind umgangsrecht und unterhalt.

wer in einem solchen verfahren "gewinnt" hängt hauptsächlich von nachprüfbaren fakten und der glaubwürdigkeit der einzelnen parteien ab. die glaubwürdigkeit wiederum von seriöser vorbereitung und sauberer, nachvollziehbarer präsentation und argumentation und genau da zeigt sich z.b. die qualität eines anwalts.
dass die vorbereitung und die argumentation ausschlaggebend ist, liegt daran, dass ein gericht in der würdigung von beweisen und aussagen frei ist. insofern ist es überzeugungsarbeit. zum anderen muss ich ein gericht an gesetzliche bestimmungen halten und bezieht auch die rechtsprechung des bundesgerichts mit ein. der spielraum, welcher einem gericht - aber auch den parteien - zur verfügung steht, ist an sich sehr gross.

ein rückschluss, weil der "huber" mit was durchgekommen ist, müsse auch der "meier" und der "müller" das gleiche ergebnis bekommen funktioniert nicht. die fakten wie eben auch die argumentation und die präsentation sind individuell und führen auch zu ebenso individuellen ergebnissen.

also... gute vorbereitung, besonders auch die argumente möglichst belegen zu können und allenfalls auf die rechtsgrundlagen verweisen zu können... ist absolut entscheidend.
mami68
ThemenerstellerIn
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@angelface
er möchte die alimente nicht mehr bezahlen (er bezahlt nur für die kids)
scheidung langer geschichte...viele unwahrheiten und so.
jetzt hat er abänderungsklage eingereicht. er bezieht taggeld und eine heilung ist nicht absehebar...
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@mami68
taggeld heisst, er ist derzeit krankgeschrieben, wie immer es weitergeht. es heisst auch, dass er je nach arbeitgeber und versicherung 80-100% des lohnes bezieht. erfahrungsgemäss kein ausreichender grund, eine kürzung oder gar einen wegfall des kinderunterhalts durchsetzen zu können.

ohne die genaue gesundheitliche situation zu kennen, aber in kenntnis der praxis vieler versicherer, dürfte diese, wenn es für deren verhältnisse zu lange dauert, vorsorglich eine iv-anmeldung machen. dies allein schon, um ihren versicherungsnehmer abschieben zu können. ob es aber zu einer iv-rente kommt, ist von deren abklärungen und entscheiden abhängig. eine iv-rente zu bekommen ist aber längst nicht mehr so einfach wie es schon mal war.
lehnt die iv ab, wäre entweder arbeiten oder der gang zum soz angesagt. in diesem fall könnte er mit einer kürzung erfolg haben, doch haben auch die soz-ämter so ihre "motivationshilfen", leute zum arbeiten zu bewegen. bis es soweit ist, dürfte es zudem auch noch dauern.

nimmt die iv an und gibt z.b. eine 100% rente, hätten die kinder möglicherweise dort auch ansprüche, die direkt geltend gemacht weden könnten. dies wäre jedoch im detail zu prüfen, könnte im eneffekt für dich aber sogar die "lebenswertere lösung" sein.

also - nicht ärgern. für die verhandlung mal schön alle belege (möglichst nicht hörensagen und gerüchte) und die argumentation zusammenstellen. auch in der verhandlung schön gefasst und ruhig bleiben - dann kommts für dich/euch schon gut.