Abänderungsklage rückgängig machen oder anfechten?

mann_o_mann
Dabei seit: 04.04.2007
Beiträge: 324
ja klar blubbierdibulubb - marilla ist so verschlagen, dass sie x-Camping Themen im WE eröffnet, um nachher dem Richter zu beweisen, dass einfach nicht mehr drin liegt.
queenie
Dabei seit: 21.05.2002
Beiträge: 632
@marilla: juristisch gesehen hat das neue Kind auf genau soviel Anspruch, wie Deine Kinder auch. Es kann ja auch nix für, dass sein Vater noch eine Ex hat und Kinder aus erster Ehe. Wir leben in einer sogenannt freien Gesellschaft, wo jeder soviele Kinder auf die Welt stellen kann, wie er will. Dann muss aber auch jedes Kind gleich viel Unterstützung erhalten. Dass da manch eine(r) das System vera... ist ein anderes Problem.
Gelöschter Benutzer
mann_o_mann:
ich lese mich nicht durch alle themen. darum weiss ich nicht, was sie wo geschrieben hat.
wie wäre es zur abwechslung mal mit einem guten tipp für marilla?
Carmen2
Dabei seit: 28.03.2002
Beiträge: 186
@blubberdibubb
Nun sagen wir's mal so, ihm geht es wohl nicht schlecht laut beschrieb von marilla. Die Definition von " in Saus und Braus " leben ist relativicon_smile.gif)))
Ob sie sehr viel Alimente bekommen hat oder nicht...klar das wissen wir nicht... obwohl sie schreibt ja, dass sie nun gerade so durch kommt. Also geht es ihr wohl finanziell doch schlechter als ihmicon_smile.gif)
Ach ja auf deine Frage ob den die Väter keine neue Familie gründen dürfen, habe ich dir folgende Antwort. Sicher dürfen sie das, wenn sie es sich leisten können. Es sollte einfach nicht auf Kosten der Kinder aus erster Ehe sein.
Carmen2
Dabei seit: 28.03.2002
Beiträge: 186
@mann_o_mann
Wenn er nochmals Kinder bekommt, respektive seine zweite Frauicon_smile.gif) dann sind das ja seine Kinder. Denen gegenüber ist er genau so unterhaltungspflichtig wie den Kindern aus erster Ehe. Sollte seine erte Frau nochmals ein Kind oder Kinder bekommen sind die ja dann wahrscheindlich nicht von ihm oder? Sprich diesen Kindern gegenüber ist dann dieser Mann unterhaltungspflichtig.
Gelöschter Benutzer
@marillla: die Chancen, dass ein Gericht auf Dein Begehren eintritt und ein Verfahren eröffnet sind verschwindend klein. Der persönliche Eindruck, dass es dem Vater der Kinder finanziell gut oder besser gehe genügt nicht. Es müsste eine dauerhafte Veränderung vorliegen. Genaueres erfährst Du in einer Rechtsberatung oder wenn Du Geld ausgeben willst dafür bei einem Anwalt. Die Tatsache, dass er sich mit seiner neuen Familie 5 Tage Rust, 3 Wochen Ferien und ein neues geleastes Auto leisten kann, ist nich ausschlaggebend.
Zoe007
Dabei seit: 28.02.2007
Beiträge: 1663
Du wirst kaum Chancen auf eine erneute Abänderung haben. Diese gab es ja, weil er noch ein Kind hat und das bleibt ja nach wie vor auch sein Kind. Heute ist es einfach gesagt in der Regel so, dass wenn der Mann nicht genug für alle verdient, wird ihm das Existenzminimum gelassen und die Frau muss aufs Sozialamt. Klar ist das irgendwie ungerecht, aber irgendwie auch logisch, dass nicht zweimal das ganze Verfahren gemacht werden muss.

Also, wenn es für euch nicht reicht, geh aufs Sozialamt, du hast ein Recht darauf.
Pippi
Dabei seit: 15.04.2008
Beiträge: 1236
Achtung, nirgends steht der ex zahle keinen oder zuwenig unterhalt. Die themeneröffnerin möchte wohl einfach mehr als sie bekommt. Nun finde ich es extrem anmassend dem Mann zu unterstellen, er müsse sich überlegen nochmals Kinder zu bekommen. Er kommt seinen Verpflichtungen nach und alles andere geht niemanden etwas an!
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
wenn nur schon die kürzung 1'000.- beträgt, dann frag' ich mich doch glatt, wie hoch die alimente und unterhalte insgesamt sind oder waren.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Pippi
Dabei seit: 15.04.2008
Beiträge: 1236
Thomas
Das hab ich mich auch gefragt. Mit einem 3 Satz wär das rauszufinden icon_smile.gif 1. 1 Kind = 17% vom bruttolohn
2 Kinder = 23% vom bruttolohn
3 Kinder = 33% vom bruttolohn
Da zwei von den drei Kindern der themeneröffnerin sind, bekommt sie nachwievor 22% anstelle von 23% / 1 Prozent Unterschied also! Nun kann man sich den Rest selber ausrechnen