aleeinige Sorgerecht.... Kindesvermögeninventar

ljuba
Dabei seit: 31.07.2004
Beiträge: 227
Also ehrlich, man hat das alleinige Sorgerecht und wird dann noch bevormundet und schickaniert. Falls mein Kind Geld hat dann ein paar Nötli Zuhause im Kässeli. Gilt das jetzt nach einer Scheidung oder machen sie das auch bei ledigen Müttern?

Kein Ereignis ist vollkommen, erst die Erinnerung macht es dazu.
magdalena
Dabei seit: 03.01.2009
Beiträge: 581
Geld im Kässeli zählt wohl nicht. auf dem Formular müsste ich Bank-/Postkononummer und den Betrag angeben.
unbekannt
Dabei seit: 08.12.2009
Beiträge: 529
@magdalena

Leg doch einen Einzahlungsschein beiicon_wink.gif
magdalena
Dabei seit: 03.01.2009
Beiträge: 581
Gute idee icon_smile.gif)
*Plüsch*
Dabei seit: 20.04.2010
Beiträge: 247
Musste ich vor Jahren auch machen und habe seither nichts mehr von der VB gehört.
Und ob ihr's glaubt oder nicht, es gibt Mütter, die sich an den Sparbüchern der Kinder vergreifen! Für die Mütter ist's vielleicht ein Notfall, vielleicht Gier, aber für die Kinder so oder so tragisch, wenn das Ersparte schrumpft. Und ja, ich weiß persönlich von zwei solchen Fällen! So daneben ist das Ganze also doch nicht! Und, wie gesagt, das Geld müsste der Behörde durch die Steuererklärung eh bekannt sein, zumindest wenn man diese ehrlich ausfüllt.
unbekannt
Dabei seit: 08.12.2009
Beiträge: 529
@Plüsch

Das mag sein. Bloss gibt es 100%ig auch ELTERN die das machen. Aber nur AE's müssen es belegen.
Victoria1
Dabei seit: 31.01.2007
Beiträge: 134
@unbekannt: Die Konten der Kinder müssen in der Steuererklärung auch deklariert werden.
*Plüsch*
Dabei seit: 20.04.2010
Beiträge: 247
@unbekannt; ich behaupte aber mal, dass die Versuchung größer ist, sich bei den Kindern was "auszuleihen", wenns finanziell eng wird, und eng wird's nun mal bei den meisten AEs. Zudem eben; 4 Augen sehen mehr als zwei.
Und wie gesagt, wenn jemand die Steuererklärung ehrlich ausfüllt weiß die Behörde sowieso, wie viel Geld auf den Kinderkonten liegt.
Ich fühlte mich durch das Formular weder benachteiligt noch hatte ich das Gefühl, dass man mir nicht traut. Ich sah es als Schutz für die Kindergelder an. Man muss ja nicht immer alles negativ und sich in der Opferrolle sehen.
Aentli
Dabei seit: 08.07.2003
Beiträge: 48
Ich habe auch das alleinige Sorgerecht, war jedoch nicht verheiratet. So einen Brief von der VB hab ich nicht erhalten, jedoch hat mich mein Ex vor Gericht beschuldigt das Vermögen der Kinder entwendet zu haben, da ich es nicht in der Steuererklärung angegeben hatte. So eine freche Unterstellung. Nun hab ich es dem Steueramt nachgereicht und wäre auch nicht unbedingt abgeneigt, dies der VB zu melden. So hätte ich wenigstens Ruhe vom ex...
hanni6
Dabei seit: 25.03.2004
Beiträge: 669
Dass das Kindsvermögen so gut geschützt ist, ist FÜR DAS KIND und nicht gegen die Eltern/AE. Versucht mal, von einem Konto, das auf den Namen eines Kindes lautet, Geld abzuheben. Geht nicht.

@unbekannt
Die Konten der Kinder musst du unbedingt in der Steuererklärung angeben - ist sonst Steuerhinterziehung.