Alimente

wölckechen
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 11.03.2005
Beiträge: 27
Hoi zämä,

Gerade eben hat mein Ex, Vater unserer 4.5 jährigen Tochter angerufen und mir mitgeteilt, dass er hoffentlich bald gekündigt wird, da ihm die Arbeit sehr belastet. Die Arbeit ist sehr aufwändig und sehr belastend, das verstehe ich. Er mache danach Urlaub.
Dann hat er gesagt, hätte er 2 Monate noch festen Lohn und bekäme dann vom Raf 80%.
Ich habe Ihn gefragt wie er sich den das vorstelle mit den Alimenten für die kleine, er meine ich bekäme dann weniger. Angepasst.
KAnn er danach einfach die Alimente kürzen? Von sich aus? Was sind die Fristen? Ich meine es geht auch um unsere Existenz, obwohl ich bekomme gar nichts, (waren nur 10 Jahre konkubinat), aber ich bekomme Alimente für unser Kind.
Rege mich gerade auf, richtiger egoist.
Muss mich am Montag auf dem Amt informieren.
Wäre froh, wenn jemand weiss, wie das abläuft und was meine / seine Rechte sind.
Merci
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
erst mal keine panik:

- alimenten darf er nicht von sich aus kürzen, ob arbeitslos, rav oder nicht. nur die vb oder ein gericht hat die kompetenz, änderungen bezüglich ali vorzunehmen.

- dann, damit ein antrag auf kürzung überhaupt chancen hat, muss die veränderung dauerhaft (ca. 6 monate und länger) und wesentlich (ca. 10-20%) sein.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
wölckechen
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 11.03.2005
Beiträge: 27
@ Thomas fisler

Vielen dank für deine Info.
Hab aber noch ne Frage....

Bei der Geburt der Tochter haben wir auf dem Amt eine Vereinbarung unterzeichnet wieviel er mir bei einer Trennung an Alimante geben muss.
Seit der Geburt und der Trennung hat er einen viel besseren job und haben dann die Alimente selber nach oben gesetzt. Die auf dem Amt haben gesagt wir können dies selber ausrechnen und anpassen.
Darum haben wir nun eigentlich keinen Vertrag in der Höhe der jetztigen Alimente.

Da diese eben meinten wir sollen dies selber ausrechnen und anpassen, meint er nun wohl er könne sie dann auch einfach herab setzen.
Könnte er dies, oder müssen wir in dem Fall aufs Amt? Wäre ja wohl besser, glaube ich.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
also in diesem fall, wenn ihr die erhöhung selber und ohne vertrag gemacht habt, dann ist die erhöhung als freiwillige leistung zu betrachten und kann natürlich jederzeit herabgesetzt werden, bis auf den betrag, der von der vb (vormundschaftsbehörde) abgesegnet wurde.

schlussendlich musst du selber doch auch in betracht ziehen, dass er die erhöhung freiwillig gemacht hat und nun, wenn er weniger verdient, es nicht mehr als recht ist, wenn er diese wieder reduziert, nicht?

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
wölckechen
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 11.03.2005
Beiträge: 27
@thomas

Wir haben es selber ausgerechnet. Die erhöhung wurde aber seinem aktuellem Lohn angepasst. Wäre ich aufs Amt gegangen und hätte es absegnen lassen, wären sie auf die gleiche Summe gekommen.
Die jetztige Alimente ist nur dem neuem job angepasst, ohne absegnen des Amtes, aber genau ausgerechnet. Bekomme kein suplement.....!
roebi
Dabei seit: 02.01.2002
Beiträge: 453
nein, kriegst du nicht, er kann auf den betrag reduzieren der von der vb im unterhaltsvertrag abgemacht wurde. natürlich plus teuerung(formel gemäss unterhaltsvertrag) und eventuelle erhöhungen der alimente beim erreichen bestimmter altersgrenze des kindes.

wenn aber kein neuer unterhaltsvertrag von der vb abgesegnet wurde bzw. es kein urteil einer alimentenabänderungsklage gibt, gilt das was im letzten unterhaltsvertrag vereinbart wurde.

Das Universum und die Dummheit der Menschen sind grenzenlos, nur beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher! Albert Einstein
wölckechen
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 11.03.2005
Beiträge: 27
ja, dann hätte ich dies trotz der aussage des Amtes absegnen lassen sollen.
Muss am montag alles abklären. Sieht in dem Fall schlecht für mich aus.
Vielen dank für Eure Rückmeldungen
roebi
Dabei seit: 02.01.2002
Beiträge: 453
das ist halt leider so bei den meisten vb's wenn du da nicht explizit darauf bestehst und es offizielle beanträgst dann rühren die lieber keinen finger als aus eigeninitiative etwas zu tun....

leider schauen die auch sonst mehr darauf, dass möglichst wenig arbeit ensteht und sind vor allem am wohl der gemeindefinanzen interessiert als am wohl der bürger inkl. kinder. so streben sie zu oft die für die sie einfachste und kostengünstigste lösung, auch wenn danach oft die kinder die arschkarte ziehen, aber dies scheint sie eher nicht zu interessieren

Das Universum und die Dummheit der Menschen sind grenzenlos, nur beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher! Albert Einstein
Häxli
Dabei seit: 08.01.2002
Beiträge: 1048
das kann ich nur unterschreiben:

das ist halt leider so bei den meisten vb's wenn du da nicht explizit darauf bestehst und es offizielle beanträgst dann rühren die lieber keinen finger als aus eigeninitiative etwas zu tun....

leider schauen die auch sonst mehr darauf, dass möglichst wenig arbeit ensteht und sind vor allem am wohl der gemeindefinanzen interessiert als am wohl der bürger inkl. kinder. so streben sie zu oft die für die sie einfachste und kostengünstigste lösung, auch wenn danach oft die kinder die arschkarte ziehen, aber dies scheint sie eher nicht zu interessieren
Russalka
Dabei seit: 16.02.2002
Beiträge: 716
meine ganz persönliche meinung:
wenn der expartner schon so ehrlich und zuvorkommend ist und mehr bezahlt bei einem höheren lohn, so wäre es doch auch angebracht, zb bei arbeitslosigkeit freiwillig für eine gewisse zeit auf einen teil zu verzichten, oder?