Alimente

wölckechen
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 11.03.2005
Beiträge: 27
@ Russalka

ehrlich und zuvorkommend?

Er hat diesen Lohn schon 3 Jahre lang, noch als wir zusammen waren.
Es ist seine Pflicht für sein KInd Prozentual vom Lohn zu bezahlen.

Ich wollte nur wissen, ob er auf 2 monate die Alimente reduzieren darf.
roebi
Dabei seit: 02.01.2002
Beiträge: 453
naja ob diese pflicht auch bei jedem betrag richtig/gerecht ist, sei dahingestellt, dies ist aber eine andere frage....

man könnte ja auch die gesetze ändern und ihn dazu verpflichten das kind zu 50% zu betreuen, dann hätte die frau auch die möglichkeit mit gleichen chancen wie er sich im berufsleben zu entwickeln und daran teilzunehmen.....

nur weil ein gesetzt besteht, heisst es noch nicht, dass es auch entsprechend richtig ist oder damit gerechtigkeit erstellt werden kann

Das Universum und die Dummheit der Menschen sind grenzenlos, nur beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher! Albert Einstein
wölckechen
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 11.03.2005
Beiträge: 27
Ich arbeite 60%. Wenn er die alimente für die kleine kürz, wirds finanziell knapp.
Aber werde mich nun informieren und belasse es so. Das er dann weniger bezahlen muss, soll, ist mir klar, aber er legts drauf an und ich wollte wissen ob er es innert 2 monate herabsetzen kann. Wollte nur infos zur Frist.
Zoe007
Dabei seit: 28.02.2007
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Wieviel kriegst du denn jetzt und um wieviel will er kürzen?

Wenn er freiwillig mehr bezahlt hat, kann er wahrscheinlich auch wieder kürzen. Warum meinst du denn, dass er dir Geld bezahlen soll, das er nicht (mehr) verdient?

Übrigens gibt es keine Verpflichtung einen prozentualen Anteil des Lohns als Alimente festzulegen. Es gibt allenfalls Richtlinien. Der Lohn ist nur ein Teil der Berechnungsgrundlage.
Zoe007
Dabei seit: 28.02.2007
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Abgesehen davon hat sich ja auch deine Situation verbessert. Du arbeitest inzwischen 60 und nicht mehr 40%.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
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... wird es finanziell für uns knapp.
UND FÜR IHN???

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
nickypluesch
Dabei seit: 23.03.2011
Beiträge: 16
Nun ja, aber der Unterhaltsvertrag den Unverheiratete bei der Geburt machen ist ein provisorischer Vertrag aufgrund der damaligen Verhältnisse. Und gilt nur "als Uebergang bis zu einer neuen, der aktuellen Situation entsprechenden vertraglichen oder gerichtlichen Festsetzung der Unterhaltsbeiträge". ( So stehts bei uns ).
Ich gehe jetzt mal davon aus dass der jetzige Betrag bei Euch schon stimmig ist, und dann ist es halt tatsächlich eine Herabsetzung...wenns für Dich finanziell machbar ist würd ich das akzeptieren, wies rechtlich ist weiss ich eh nicht....vielleicht sollt ich das mündlich abgemachte mit meinem Exfreund auch mal vertraglich regeln...
nickypluesch
Dabei seit: 23.03.2011
Beiträge: 16
P.S.
Er könnte dann ja einen Tag zum Kind schauenicon_wink.gif
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
nicky,
wenn das bei euch so steht, dann ist das FÜR EUCH gültig, alleine für euch und nicht für die allgemeinheit.
ein unterhaltsvertrag oder -änderung bedarf zur gültigkeit die zustimmung der vb oder eines gerichtes. einem vertrag NUR zwischen den elternteilen erwächst keine rechtskraft.
klar steht nichts im wege, wenn der unterhaltspflichtige mehr leistet wie im vertrag festgelegt, diese mehrleistung ist aber nicht einklagbar.

ändert sich also eine situation, in welche richtung auch immer, KANN die eine oder andere partei auf abänderung klagen, wird aber erst dann erfolg haben, wenn sich die verhältnisse wesentlich und dauerhaft verändert haben.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
wölckechen
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 11.03.2005
Beiträge: 27
Er hat einen sehr guten lohn. Das er dann weniger zahlt
Ist ja ok. Wollte nur wissen ab wann er weniger zahlen muss.
Ich muss mich ja auch draufeinstellen können . Wissen wies dann weitergeht.