Alimente

nickypluesch
Dabei seit: 23.03.2011
Beiträge: 16
thomas,
ja, das ist so klar, dankeicon_smile.gif

wölckechen,
ich kann Dir nachfühlen, es ist immer auch belastend, sich auf neue Situationen einzustellen. Unabhängig davon wies rechtlich ist..

Mir ist auch jetzt erst bewusst geworden, dass der Kindesunterhalt, den die Eltern einvernehmlich abändern tatsächlich von der VB abgesegnet werden muss.
Das "Problem" ist halt, dass bei Verheirateten der Unterhalt zum Zeitpunkt der Scheidung geregelt wird, bei Unverheirateten aber schon zum Zeitpunkt der Geburt, wo es meist noch ganz anders aussieht als dann zum Zeitpunkt der tatsächlichen Trennung.
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
sorry, wenn ich da nun auch noch reinquatsche....

ich würde dem herrn kindesvater empfehlen sich mal ganz still hinzusetzen und mit nachdenken zu beginnen:

mag ja sein, dass eine ursprüngliche unterhaltsvereinbarung, von der vb abgesegnet bestand, doch hat er offenbar auch der nachträglichen erhöhung ohne einbezug der vb zugstimmt. zudem bestätigen seine zahlungen, dass diese vereinbarung bestand. sein "rückweg" zu alten, tieferen zahlen wird gar nicht so einfach, wie er sich das möglicherweise denkt.

wird ihm bei seinem aktuellen job gekündigt, bekäme er - wegen der unterhaltsverpflichtung - 80 % seines durchschnittslohnes aus der berechnungsperiode. hätte er keine unterhaltsverpflichtung, wären es lediglich 70 %. also noch ein grund, der gegen eine kürzung des unterhalts spricht.

um eine änderung des unterhalts - und zwar von jener ebene aus gesehen, die heute praktiziert wird - anzustreben, müsste eine dauerhafte veränderung (reduktion) nachgewiesen werden. die änderung muss also eingetreten sein und bereits über längere zeit bestanden haben. nach verbreiteter praxis hat er damit zumindest solage er von der ALK bezahlt wird, keine relevante chance. dies umso mehr, als sein arbeitslosengelt ja auch auf dem aktuellen (höheren) lohn berechnet wird.

zudem: laut rechtsprechung BGer ist nicht von jenem einkommen auszugehen, welches er effektiv bezieht, sondern von jenem, welches er zu verdienen in der lage ist. geht er also hin und nimmt einen schlechter bezahlten job an, ist das sein problem, wird aber in der unterhaltsberechnung nicht berücksichtigt. mit einer glaubhaften reduzierung des einkommens aufgrund der sogenannten leistungsfähigkeit (valider lohn) dürfte er vielleicht in 5 jahren eine chance haben.

in diesem sinne - statt dem tipp an dich, einer an den herrn kindesvater: hirn einschalten, nachdenken, verantwortung übernehmen und... die finger von einer änderung oder reduktion beim unterhalt lassen. der schuss könnte nämlich, bei einigermassen tauglicher parteivertretung der kindesmutter, schlicht nach hinten losgehen.
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@russalka
nein, ist es nicht - denn wenn er arbeitslos würde, bekäme er ja auch 10 % mehr von der ALK, die ja wegen der unterhaltspflicht (also indirekt für das kind) und nicht für ihn bezahlt werden.
nickypluesch
Dabei seit: 23.03.2011
Beiträge: 16
Klingt für mich sehr überzeugend, was angelface schreibt.

Nehmen wir an, das Kind bekommt jetzt 16% Unterhalt, dann bleiben dem arbeitslosen Vater noch 64% für sich, der arbeitenden Mutter 60%für sich, 16% weiterhin fürs Kind.
Tönt für mich eigentlich durchaus gerecht.
Häxli
Dabei seit: 08.01.2002
Beiträge: 1048
und dann gibts dann noch die Väter, die von einem Tag auf den anderen NIX mehr an Unterhalt bezahlen, einfach mit der Begründung: ha kei Geld!

haha!

Dann hilft kein noch so guter Tipp.
Und der Frau bleibt nur der Gang auf die Alimentenbevorschussung, die im Kt zürich auch nur maximal Fr. 650.-- pro Kind ist.
Merlin74
Dabei seit: 18.11.2009
Beiträge: 14
ha, und wenn du dann noch zwei Jahre mit einem neuen Partner zusammen wohnst, kriegst du auch die Alimentenbevorschussung nicht mehr!
Sternli2009
Dabei seit: 06.12.2008
Beiträge: 25
@Merlin

sorry, das stimmt so leider nicht. Mein Sohn ist 10 Jahre alt und ich habe 5 Jahre lang keinen Rappen (auch keine Kinderzulagen) gesehen, weil der Typ nochmals eine Lehre machen musste.
Ich bin jedoch seit 8 Jahren verheiratet und mein Mann bezieht nun seit 5 Jahren die Zulagen und wir bekommen Alimentenbevorschussung von Fr. 525.-/Mt weil wir "zuwenig" verdienen. Bei uns im Kanton Zürich muss das steuerbare Einkommen unter 82'000.- liegen, damit wir die Bevorschussung erhalten. Davon sind wir mit einem "normalen Lohn" von 6'500.- mit 3 Kindern weit entfernt.

Alimente sind verschieden, manchmal sind sie so hoch, dass ich mich frage, was ich über "meine" 500.- Fränkli sagen soll. Ich bin der Meinung, dass man froh sein kann, wenn man überhaupt was erhält. Manche Männer kümmern sich leider auch nicht um ihren Nachwuchs. Schlussendlich ist wichtig, dass das Kind einen Papi haben kann, vielleicht sollte man da was das Geld betrifft ein wenig nachsichtig sein. Zum Wohle des Kindes, so wie wir es ihm versprochen haben.
Merlin74
Dabei seit: 18.11.2009
Beiträge: 14
Liebes Sternli

Das stimmt bei dir so nicht, bei mir aber schon!

Und zum Wohl des Kindes soll ich wegen dem Geld nachsichtig sein??

Wäre froh wenn du mir das erklären kannst.

Gruss Merlin74
roebi
Dabei seit: 02.01.2002
Beiträge: 453
nickypluesch:
deine rechnung geht so nicht ganz auf, wenn er vorher 16% vom lohn alimente bezahlt hat, dann zahlt er nacher wenn er 80% bekommt, 20% vom lohn. allerdings dieselbe summe. also hat er dann noch 60% von den ehemals 100%

diese 16% bzw. 20% kann man auch nicht einfach zu den 60%-Arbeitspensumlohn addieren und kommt dann auf 80%, da muss man erst die absoluten zahlen kennen und kann erst dann sagen wieviel dass sie im endeffekt hat

angenommen seine 16% sind 1600.- und sie verdient mit 60% arbeiten 4000.- dann sind die 16% von ihm bei ihr aber 40% und somit hätte sie gemäss ihrem lohn soviel wie wenn sie 100% an dieser stelle zu diesem gehalt arbeiten würde.....

aber das hat überhaupt nichts damit zu tun, ob irgendeine zahl hier gerecht ist oder nicht...

Das Universum und die Dummheit der Menschen sind grenzenlos, nur beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher! Albert Einstein
nickypluesch
Dabei seit: 23.03.2011
Beiträge: 16
Uiui, die Prozentzahlen könnten wir getrost weglassen...es ging mir nur darum aufzuzeigen, dass Kind und Mutter eigentlich "gerechterweise" nicht durch die Arbeitslosigkeit des Vaters belastet werden müssten.

Umgekehrt habe ich zum Beispiel meine Arbeitslosigkeit auch nicht dem Vater meines Kindes aufgehalst, war für mich irgendwie selbstverständlich, dass ich selber dies trage.

( Nebenbei, wenn 16% 1600.- entsprechen, sollte das Finanzielle sowieso kein Problem seinicon_wink.gif Ich habe mir eher so Zahlen vorgestellt, wo der Kindesunterhalt den Bedarf nur knapp oder nicht abdeckt. )