Alimente

Häxli
Dabei seit: 08.01.2002
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merlin

na dann bin ich mal froh, wohne ich alleine mit den kids
loeckli1
Dabei seit: 17.03.2008
Beiträge: 143
@merlin,
ich wohne schon 9 Jahre mit meinem jetzigen Mann zusammen, Alimentenbevorschussung wurde mir immer bezahlt, denn wir beide verdienen zuwenig und mein Exmann, der Vater meiner 3 Kinder bezahlt keine Alimenten. Auch wenn es "nur" 377 Fr pro Kind sind, pro Monat, ist es auch Geld, wo wir gut gebrauchen können.
Beim Sozialamt kürzten sie uns das Geld dazumal, als wir 2 Jahre zusammen wohnten, bzw. wir bekamen nichts mehr. So ist es bei uns in der Stadt ZH. Lg loeckli1
loeckli1
Dabei seit: 17.03.2008
Beiträge: 143
Hallo, ich würde aufs Bevorschussungsamt gehen und melden was der Vater macht. Die regeln das schon. Ist der Betrag gerichtlich festgelegt? Wenn ja, muss er gerichtlich eine Aenderung beantragen, wenn er weniger verdient.Von sich aus darf er nichts aendern, ausser Frau ist auch einverstanden. LG loeckli1
roebi
Dabei seit: 02.01.2002
Beiträge: 453
meine zahlen waren auch nur bsp, habe die so gewählt, dass sie einfach zum rechnen sind. es ging mir nur darum aufzuzeigen, dass man nicht prozentzahlen nicht einfach zusammenrechnen kann.

aber wieso sollte z. bsp. bei einer unverschuldeten arbeitslosigkeit des vaters nur dieser finanziell daruner leiden, ist das denn gerechtigkeit?
nein ist es eben leider auch nicht....wie so vieles, auch wenn gesetze da sind die so einiges regeln

Das Universum und die Dummheit der Menschen sind grenzenlos, nur beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher! Albert Einstein
Sternli2009
Dabei seit: 06.12.2008
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Merlin74

Ich meinte damit folgendes:Wenn der Vater sich gut um das Kind kümmert, er allenfalls die Mutter entlastet damit auch sie arbeiten kann, es wegen des Geldes kein böses Klima gibt, sollte man nachsichtig sein. Natürlich gibt es auch da Grenzen. Meine ist, das Minimum zu verlangen. Es kann nicht gut sein, wenn man auf Geld beharrt und der Vater sich dann von einem und dem Kind abwendet weil er findet, ich bezahl ja mehr als genug. Ich weiss, dass Kinder kosten, habe selbst 3. Der Vater meines 1. Kindes hat einen Abgang gemacht als ich schwanger war und mit seinen Alimenten von 500.- finde ich den Betrag ok. Bei einer Trennung sollte auch der Anteil der Zeit der der Vater erübrigt berücksichtigt sein.
Sternli2009
Dabei seit: 06.12.2008
Beiträge: 25
Absehen davon, empfinde ich es als eine Strafe, dass der Vater davon kommt wenn man mit einem neuen Partner zusammen lebt. Er hat schliesslich das Kind nicht gemacht und kommt so schon genug für dieses auf. Tut mir leid für Dich.
roebi
Dabei seit: 02.01.2002
Beiträge: 453
wie einige gelernt habe, ist es auch umgekehrt der fall, dass der vater noch mehr bezahlen soll, wenn er wieder mit jemandem zusammen wohnt.....
ist dann für diese person auch eine strafe

wir wären dann wieder da wo es um das wohl der gemeindefinanzen geht, bevor jemand vom staat für kinder geld kriegt, werden alle beteiligten ob direkt am kind oder deren partner "zur kasse" gebeten, auch wenn diese personen am kind selber nie und nimmer "pflichten bzw. rechtsansprüche" haben, wird von ihnen erwartet, dass sie quasi ihren beitrag leisten....

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Russalka
Dabei seit: 16.02.2002
Beiträge: 716
roebi, wärst du dann bereit, für deine expartnerin (resp. die kinder) mehr zu bezahlen, weil sie arbeitslos ist???
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
Wenn man zusammen wohnt hat man schliesslich auch finanzielle Vorteile selbst ohne Trauschein.

Es ist zudem auch nicht fair wenn ungeschiedene Familienväter über die Steuern die Kinder derer mitfinanzieren müssen, welche sich aus ihrer Verantwortung stehlen.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@roebi
Nach "Gerechtigkeit" wird meist gerufen, wenn die die eigenen Vorstellungen und Interessen nicht erfüllt werden. Damit ist Gerechtigkeit eine äusserst subjektive Angelegenheit, welche mitunter dazu führt, dass in Bezug auf jene Punkte akutes Alzheimer auftritt, bei welchen die danach rufende Person profitiert hat.
Du fragst tatsächlich, ob es "gerecht" sei, dass bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit nur der Vater darunter leide?
Nun, zwischen dem was "wölckechen" beschrieben hat und unverschuldeter Arbeitslosigkeit besteht doch noch ein relevanter Unterschied. Aber gehen wir mal von einem betriebsbedingten Stellenverlust aus und erweitern den Blickwinkel etwas:
Tatsache ist aktuell immer noch, dass bei einer Scheidung mehrheitlich die Kinder bei der Mutter bleiben und der Vater seinen Beitrag in Form von Unterhaltszahlungen zu leisten hat. Warum das so ist, spielt hier momentan keine Rolle.
Bereits heute ist es aber so, dass das Existenzminimum des unterhaltsverpflichteten Vaters in jedem Fall gewährleistet ist, während die Zahl jener allein erziehenden Mütter, welche nur dank Sozialhilfe und damit auf tieferem Level durchkommen müssen, stetig steigt. (Statistik über die Sozialhilfebezüger).
Wo ist denn Deine Gerechtigkeit, wenn der unterhaltsverpflichtete Vater sein garantiertes Existenzminimum hat, während die Mutter mit den Kindern auf Sozialhilfeniveau leben muss und dabei noch rückzahlbare Schulden bei der Gemeinde anhäuft? Ich meine, da profitieren die Unterhaltsverpflichteten nicht so übel und die Gerechtigkeit sucht man vergebens.
Kommen wir aber noch auf Deinen ach so ungerecht behandelten unverschuldet arbeitslos gewordenen Vater zurück:
Gehen wir mal von einem statistischen Durchschnittsverdiener mit CHF 5000.00 brutto aus. Wird er ohne Unterhaltsverpflichtungen arbeitslos, landet er bei 70%, was theoretische CHF 3500.00 brutto ausmacht. Hat er Unterhaltsverpflichtungen landet er bei 80 %, was CHF 4000 ergibt. Somit hätten wir eine Differenz von CHF 500 pro Monat brutto. Berücksichtigt man nun, dass der Abzug für den Sparanteil der zweiten Säule wegfällt, bleibt gesamthaft doch noch etwas mehr "Netto vom Brutto".
Faktisch also übernehmen die einzahlenden Arbeitnehmer (die "Allgemeinheit"icon_wink.gif einen nicht unerheblichen Anteil der Unterhaltsverpflichtungen des Arbeitslosen. Ja selbst das Kindergeld fliesst weiter, ohne seine Kasse zu belasten. Und dabei sind seine AHV-Beiträge und in der Folge die Rente immer noch auf einem höheren Niveau normalerweise bei einer alleinerziehenden Mutter. Als Sahnehäubchen sind sogar die Risikobeiträge der zweiten Säule bezahlt, wovon die alleinerziehende Mutter meist nur träumen kann.
Nehmen wir nun aber nach Deinem "Gerechtigkeitsempfinden" an, dass die Einkommensreduktion durch Arbeitslosigkeit auch eine proportionale Senkung der Unterhaltsverpflichtung mit sich brächte. Dann hiesse dies, dass bei all jenen, bei welchen jetzt schon die Sozialhilfe unterstützen muss, der Anteil der öffentlichen Hand dies kompensieren müsste. Demzufolge würden der alleinerziehenden Mutter zusätzliche rückzahlbare Schulden aufgehalst, während der unterhaltsverpflichtete Vater diesbezüglich schön unbelastet bliebe.
Dann lass uns doch nochmals über Deinen Ruf nach Gerechtigkeit nachdenken….