@roebi
Nach "Gerechtigkeit" wird meist gerufen, wenn die die eigenen Vorstellungen und Interessen nicht erfüllt werden. Damit ist Gerechtigkeit eine äusserst subjektive Angelegenheit, welche mitunter dazu führt, dass in Bezug auf jene Punkte akutes Alzheimer auftritt, bei welchen die danach rufende Person profitiert hat.
Du fragst tatsächlich, ob es "gerecht" sei, dass bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit nur der Vater darunter leide?
Nun, zwischen dem was "wölckechen" beschrieben hat und unverschuldeter Arbeitslosigkeit besteht doch noch ein relevanter Unterschied. Aber gehen wir mal von einem betriebsbedingten Stellenverlust aus und erweitern den Blickwinkel etwas:
Tatsache ist aktuell immer noch, dass bei einer Scheidung mehrheitlich die Kinder bei der Mutter bleiben und der Vater seinen Beitrag in Form von Unterhaltszahlungen zu leisten hat. Warum das so ist, spielt hier momentan keine Rolle.
Bereits heute ist es aber so, dass das Existenzminimum des unterhaltsverpflichteten Vaters in jedem Fall gewährleistet ist, während die Zahl jener allein erziehenden Mütter, welche nur dank Sozialhilfe und damit auf tieferem Level durchkommen müssen, stetig steigt. (Statistik über die Sozialhilfebezüger).
Wo ist denn Deine Gerechtigkeit, wenn der unterhaltsverpflichtete Vater sein garantiertes Existenzminimum hat, während die Mutter mit den Kindern auf Sozialhilfeniveau leben muss und dabei noch rückzahlbare Schulden bei der Gemeinde anhäuft? Ich meine, da profitieren die Unterhaltsverpflichteten nicht so übel und die Gerechtigkeit sucht man vergebens.
Kommen wir aber noch auf Deinen ach so ungerecht behandelten unverschuldet arbeitslos gewordenen Vater zurück:
Gehen wir mal von einem statistischen Durchschnittsverdiener mit CHF 5000.00 brutto aus. Wird er ohne Unterhaltsverpflichtungen arbeitslos, landet er bei 70%, was theoretische CHF 3500.00 brutto ausmacht. Hat er Unterhaltsverpflichtungen landet er bei 80 %, was CHF 4000 ergibt. Somit hätten wir eine Differenz von CHF 500 pro Monat brutto. Berücksichtigt man nun, dass der Abzug für den Sparanteil der zweiten Säule wegfällt, bleibt gesamthaft doch noch etwas mehr "Netto vom Brutto".
Faktisch also übernehmen die einzahlenden Arbeitnehmer (die "Allgemeinheit"

einen nicht unerheblichen Anteil der Unterhaltsverpflichtungen des Arbeitslosen. Ja selbst das Kindergeld fliesst weiter, ohne seine Kasse zu belasten. Und dabei sind seine AHV-Beiträge und in der Folge die Rente immer noch auf einem höheren Niveau normalerweise bei einer alleinerziehenden Mutter. Als Sahnehäubchen sind sogar die Risikobeiträge der zweiten Säule bezahlt, wovon die alleinerziehende Mutter meist nur träumen kann.
Nehmen wir nun aber nach Deinem "Gerechtigkeitsempfinden" an, dass die Einkommensreduktion durch Arbeitslosigkeit auch eine proportionale Senkung der Unterhaltsverpflichtung mit sich brächte. Dann hiesse dies, dass bei all jenen, bei welchen jetzt schon die Sozialhilfe unterstützen muss, der Anteil der öffentlichen Hand dies kompensieren müsste. Demzufolge würden der alleinerziehenden Mutter zusätzliche rückzahlbare Schulden aufgehalst, während der unterhaltsverpflichtete Vater diesbezüglich schön unbelastet bliebe.
Dann lass uns doch nochmals über Deinen Ruf nach Gerechtigkeit nachdenken….