Alimente am Existenzminimum

Marie23
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 09.08.2019
Beiträge: 1
Hallo Zusammen , ich bin neu hier und habe eine Frage.
Mein Exmann und ich haben 2 Kinder zusammen (7/9).
Wir sind seit 1 Jahr geschieden und nun hat er seinen gut bezahlten Job gekündigt um als Quereinsteiger irgendwo einen Job zu erhalten.
Was passiert nun mit den Alimenten (Unterhalt für die Kinder) wenn er jetzt einen Job annimmt, wo er nur noch knapp über dem Existenzminimum ist?? ich habe keine Ahnung wie ich ohne die Alimente über die Runden kommen soll...(ich arbeite bereits Teilzeit zu 30 %)
vielleicht war jemand in einer ähnlichen Situation?
Vielen Dank für eine Antwort
goodie
Dabei seit: 12.11.2011
Beiträge: 3198
Nimm dir einen Anwalt, vielleicht kommt er ja auf die Idee von sich aus die Alimente zu kürzen und dann halt betreiben.

Kinderalimente kannst du dir bei der Gemeinde bevorschussen lassen, die fordern es dann bei ihm zurück.

„Es gibt keinen Weg zum Frieden, denn Frieden ist der Weg."

Mahatma Gandhi
Bakagan
Dabei seit: 14.08.2019
Beiträge: 18
Das Existenzminimum pro erwachsene Person ist rund 2800.- Fr. Ziehst du dies von ihrem Geld ab, bleiben pro Kind rund 1ooo.- Fr. für Kinder in der Ausbildung. Für die Kinder sind abzuziehen Mietanteil, Krankenkasse, Kleider, Schulmaterial ect. Das nenne ich nicht weit über dem Existenzminimum.

Ich war bei einer Budgetberatung und man sagte mir, der Notbedarf für Frau und zwei Kinder (noch kleine) wäre 4900.-Fr. (Wohnung mit 1500.-Fr. gerechnet).

Wollte eine Frau auf dieses "Einkommen" gelangen, müsste sie zusätzlich zu den gut berechneten Alimenten für Frau und Kinder ca. min. 30%-50% arbeiten, je nach Ausbildungsstand, Betreuungskosten eingerechnet.

Zu berücksichtigen wäre auch noch die momentane Wirtschaftslage, die eine Teilzeitstelle (zu einem rechten Lohn, nicht bei Aldi) nicht grad bereit hält.
fraulein
Dabei seit: 26.10.2003
Beiträge: 1583
Bakagan
Ob es ein betreibungsrechtliches Exi ist oder ein soziales, das sind dann zwei Paar Schuhe.

@Marie23
Ich würde mir hier auch einen Anwalt nehmen.

Ohne Abänderung der Scheidungsvereinbarung darf dein Ex nicht einfach weniger bezahlen, sondern er muss wegen seiner geänderten Wirtschaftslage eine neue Berechnung vornehmen lassen und danach wird es dich vermutlich schon treffen.

Ich würde mich an deiner Stelle schon mal nach mehr Arbeitsprozenten umsehen.

Partner, 4 Kinder mit teilweise Schwiegerkindern, aktuell 2 Enkel :-)
Stricken, Lesen und immer wieder an meinem Lieblingsplatz sitzen und den Bäumen zuhören.