Alimente neu berechnen , wegen weiteren Kindern?

Lissy69
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 07.07.2020
Beiträge: 2
Hallo zusammen ,

Ich bin 36 Jahre alt und habe einen 12 jährigen Sohn , ich bin seit 4 Jahren getrennt , waren nicht verheiratet.
Bis lang zahlte der Vater weit über 1000 chf Alimente, auch nachdem der selbst eine Familie gegründet hat , bislang 2 weitere Kinder.
Nun ist ein 3. Kind geboren und er sagte mir das er die Alimente neu berechnen lassen will, da er das so finanziell nicht mehr stemmen kann.

Puh , also ich arbeite 60% und komme gerade so über die Runden.
Und mein Sohn kann ja irgendwie auch nix dafür das sein Vater sich wie wild vermehren muss.

Meine Frage lautet nun, darf er das? Und müsste ich dann gar auf 80% aufstocken?

Danke an alle für Antworten.

goodie
Dabei seit: 12.11.2011
Beiträge: 3198
Ja das kann er, da alle seine Kinder die gleichen rechte haben und euer Gemeinsame Sohn dann 1 von 4 Kinder sein wird. Wenn es für euch dann nicht reicht musst du entweder aufstocken oder zum Sozialamt gehen und vielleicht bekommst du Zuschüsse wenn ihr am Existenzminimum seid.

„Es gibt keinen Weg zum Frieden, denn Frieden ist der Weg."

Mahatma Gandhi
NYC
Dabei seit: 20.11.2015
Beiträge: 83
Ja - klar darf er....
Ist ja immer so, dass bei einer neuen familiären Situation das Budget überarbeitet werden muss, egal ob "innerfamiliär" oder eben auch bei getrennten Elternteilen.

Ich an Deiner Stelle würde allerdings von solchen Aussagen absehen:
"Und mein Sohn kann ja irgendwie auch nix dafür das sein Vater sich wie wild vermehren muss."
Dies trägt wohl kaum zur Lösungsfindung bei!

Im Übrigen ist das Leben immer ein Anpassen an die gerade herrschende Situation - manchmal gibt es einfach Änderungen, ob die einem nun in den Kram passen oder nicht. Manchmal sind das auch Änderungen, die man schlichtweg nicht beeinflussen kann, aber gelöst werden müssen. Und bei jeder geschlossenen Tür, öffnet sich eine andere - manchmal sogar eine bessere icon_wink.gif
Lissy69
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 07.07.2020
Beiträge: 2

Ok danke euch.
Hab mir das schon gedacht.

Muss das bei Gericht neu berechnet werden ?
fraulein
Dabei seit: 26.10.2003
Beiträge: 1583
Es ist wohl im Interesse des Vaters, dass die Berechnung via Gericht festgelegt wird. Antrag muss er dafür stellen.

Und als ehemalig alleinerziehende Mutter rate ich dir persönlich, dass du zu deiner finanziellen Entlastung versuchst, dein Pensum rechtzeitig aufzustocken. Du wirst nicht ewig Alimente von deinem Sohn haben und brauchst über kurz oder lang eh ein Einkommen, mit dem du dich alleine finanzieren kannst. Ausser natürlich du hast einen Partner, der dich finanziell entlastet.

Partner, 4 Kinder mit teilweise Schwiegerkindern, aktuell 2 Enkel :-)
Stricken, Lesen und immer wieder an meinem Lieblingsplatz sitzen und den Bäumen zuhören.
Platibus
Dabei seit: 08.10.2005
Beiträge: 239
Ja, das ist korrekt. Alle Kinder eines Vaters sind im Unterhalt gleichberechtig, ob die Eltern nun verheiratet waren oder nicht.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Neuberechnung anzustellen:

- Ihr macht das zu zweit und seid euch einig (erfahrungsgemäss ein seltener Fall...)
- Beim KESB einen Termin ausmachen. Man bekommt dann einen Betreuer zugeteilt, der mit euch beiden zusammen einen Unterhaltsvertrag aushandelt. Den Gang zum Gericht kann man sich so ersparen.
- Zu einem Scheidungsberater gehen (findet man im Internet) Die sind sehr kompetent und meistens auch recht günstig im Vergleich zu Anwalt/Gericht
- Wenn es zu gar keiner Einigung kommt: Eine Änderungsklage bei Gericht einreichen.

In Jedem Fall würde ich mich nach einem höheren Beschäftigungsgrad umsehen. Wenn dein Kind schon die Oberstufe besucht, wird dir von Rechts wegen eine 100% Beschäftigung zugemutet. Es ist also besser, sich vorher schon darum zu kümmern.
Julia_Hartl
Dabei seit: 18.08.2020
Beiträge: 4
Ich bin mit Platibus ganz einverstanden, das mann sich vorher schon darum kümmern muss.

Mit freundlichen Grüßen,
Julia Hartl