Alimente vs. Betreuung

lilac
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 29.11.2006
Beiträge: 13
Weiss jemand ob es da Vorgaben gibt? Also wenn der Vater das Kind mehr hat als jedes zweite Wochenende. In unserem Fall drei Tage (ein Wochenendtag und zwei Arbeitstage) und zwei Nächte pro Woche. Muss er da gar keine Alimente mehr zahlen? Gibt es einen prozentualen Abzug pro Betreuungstag? Oder muss man sich da individuell einigen? Ich bin sehr froh um Hinweise, auch wie ihr das regelt, falls ihr eine ähnliche Situation habt. Danke!
waldchutz
Dabei seit: 10.04.2008
Beiträge: 211
Das musst du individuell lösen. Wir haben dies in der Trennungsvereinbarung und später in der Scheidungskonvention festgehalten. Meine sind jeden Donnerstag Abend bis Samstag Mittag und jedes zweite Wochenende bis Sonntagabend bei meinem Ex. Da ich auch arbeite. Er hat aber den Freitag bereits früher abgedeckt, da er nur 80 % arbeitet.

Wegen den Alimenten, denke ich das diese anders berechnet werden könnten. Da mein Ex nur ein kleines Einkommen hat, und ich eh fast nichts bekomme, war dies bei uns nie ein Problem. Darum muss ich auch arbeiten gehen, den von 484.00 Franken kann ich leider nicht leben und meine Jungs auch nicht.

wer nicht wagt, gewinnt nichts
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@lilac
grundsätzlich lässt sich die wirkung des betreuungsanteils im rahmen der unterhaltsberechnung ermitteln, soweit diese auf der theoretischen berechnung basiert.
da unterhalt aber auch wohnkosten, krankenkasse und versicherungen etc. enthält, wird sich ein höherer betreuungsanteil nicht extrem auf den unterhaltsanspruch auswirken.
über einen höheren betreuungsanteil wird der unterhaltsanspruch sich auch niemals auf null reduzieren können.
lilac
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 29.11.2006
Beiträge: 13
Danke euch beiden für die Hinweise!
*snoopy*
Dabei seit: 05.03.2004
Beiträge: 5
Hallo bei uns ist das so....die Kinder sind jedes zweite Wochenende bei ihm. Und einmal unter Woche. Dafür zieht er mir 150 CHF pro Monat ab....da er ja dann am morgen ne Stunde später zum schaffen geht.
Nur steht das nicht so im Urteil. Ich war nun bei der Frauenberatung und die meinten das gehe gar nicht und nun werden sie mit ihm reden....ansonsten wird er betrieben.