Alimenten?

zwergli1980
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 27.07.2008
Beiträge: 25
Mein Mann und Papa meinen beiden Kindern 3&6 Jahre hat uns verlassen.
Mein Anwalt und sein Anwalt hat eine Konvention zusammengestellt nun können wir uns nicht einigen.. Das scheidungsbegehren geht unterschrieben ans Gericht . Nun meine Frage, laut meinem Anwalt bezahlt er mir bis jetzt zu wenig muss mein noch Mann dies nach der Scheidung nachbezahlen oder giltet erst der Betrag , der vom Gericht gesprochen wird?
Also ab dem Zeitpunkt der Scheidung?

Lieben Dank
Orcas_neu
Dabei seit: 31.05.2012
Beiträge: 65
Liebe Zwergli

du schreibst, du hast unterschrieben - was genau hast du unterschrieben?
Nur das Scheidungsbegehren oder auch eine Trennungsvereinbarung wo eine Betrag für die Alimente drin ist?

Wenn du jetzt zu einem Betrag ja gesagt hast und das mittels deiner Unterschrift, kann es sein, dass der Richter sagt, dass du dazu ja gesagt hast und es bei diesem Betrag belässt.

Bei uns war es so, dass wir uns beim Betrag auch nicht einig waren und die Richterin dann den Betrag errechnet hat.

schau mal hier: http://www.berechnungsblaetter.ch/

hier findest du, musst aber etwas suchen, eine Tabelle wo du alle Beträge wie Einkommen, Miete und andere Ausgaben einfügen kannst, da kannst du in etwa berechnen, was dir zusteht - einfach halt für den Kt. Bern - aber es wird sicher nicht sehr grosse Abweichungen geben zu andern Kantonen.
(Unterhaltsberechnungen / vgl. dazu den Fachkommentar von Dr. Annette Spycher / Die Tabellen beruhen auf den Grundlagen und der Praxis im Kanton Bern)

wünsche dir viel Kraft für den weiteren Weg
orcas



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Ob du eilst oder ob du langsam gehst, der Weg bleibt immer derselbe!

chinesisches Sprichwort
Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 1243
das mit den berechnungsblättern stimmt nur soweit, als das das einkommen des partners reicht, für beide existenzminima aufzukommen.