Alimentenbevorschussung Kanton Bern

Aurora25
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 01.07.2013
Beiträge: 1
Hallo

Ich profitiere von der Alimentenbevorschussung und möchte mich gerne scheiden lassen (seit vier Jahren getrennt). Die Kinderalimente wurden vor vier Jahren berechnet und nie verändert. Wie sieht das nun im Scheidungsfall aus? Mein Ex-Mann ist arbeitslos und bezieht zur Zeit ALV, zusätzlich wird sein Lohn gepfändet. Er lebt somit auf dem Existenzminimum.

->Werden die Alimente seinem Einkommen angepasst?
->Gibt es eine untere Grenze, sozusagen minimale Alimentenbevorschussung?
->Gibt es auch eine Höchstgrenze, z.B. wenn ich mehr als CHF 40'000 pro Jahr durch meinen Verdienst einnehme?
Platibus
Dabei seit: 08.10.2005
Beiträge: 239
Das kannst du alles in deiner Scheidungskonvention festlegen. Die Frage ist, ob dein zukünftiger Ex einverstanden sein wird...