Alimentenbevorschussung / was passiert wenn der Expartner ein Sozialfall wird?

Sugus
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 20.05.2019
Beiträge: 4
Hallo

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Mit meinem Expartner, ist das Ganze sehr mühsam. Ich bekomme seit einiger Zeit für unsere 2 Kinder die Alimente bevorschusst, da er nicht bezahlt. Er hat unterdessen überall Schulden. Im Moment ist er arbeitslos und da er vorher nicht so schlecht verdient hat und auch mir nichts bezahlen muss (möchte ich auch nicht), da wir nicht verheiratet waren, hat er eigentlich immer noch genügend Geld.

Bei der Alimentenbevorschussung häufen sich immer mehr Schulden an. Die Familienzulagen erhalte ich erst wenn er bezahlt hat, da diese nicht bevorschusst werden(Baselland). Ich verstehe nicht ganz, wieso hier nicht anders geschaut wird, denn eigentlich wäre ja das Geld jetzt noch vorhanden.

Er hat auch nicht wirklich Interesse wieder zu arbeiten, dass sagt er auch. Nun befürchte ich, dass er bald ausgesteuert sein wird. Wie schaut es dann mit Kinderalimenten aus, ich möchte einfach gerne wissen was auf mich zukommt. Wenn er nun zum Sozialfall wird, fallen die Kinderalimente weg?

Grüsse Sugus

Yvonne
Dabei seit: 31.12.2001
Beiträge: 676
Hi Sugus
Ich kann dir nicht viel helfen, denn jeder Fall ist anders/einzigartig.

Familienzulagen: Ich gehe davon aus, dass du die Kinderzulage/Ausbildungszulage meinst. Diese muss dein Ex-Mann bezahlen, aber nur wenn er sie auch bekommt. Was hier nicht sicher ist. Ansonsten, falls du arbeitest, kannst du diese Zulage beantragen, auch rückwirkend (Verjährungsfrist 5 Jahre).

Wenn dein Ex jetzt noch Geld und Schulden hat, dann ist es so. Aber aus dem Vermögen im Voraus schon Geld zu fordern geht vermutlich nicht. Die Alimente, die dir bis anhin bevorschusst wurden, sind seine Schulden, nicht deine.
Falls er aber zum Sozialfall würde, da kann ich dir nicht wirklich weiterhelfen. Das kann von einer Anzeige gegen ihn - weil er sich nicht bemüht und seinen Pflichten nicht nachkommt, bis hin zu einer Anzeige von ihm gegen deine Kinder richten, weil festzustellen sei, dass er nichts mehr zahlen kann.
Dies 2 Extreme, ohne dir damit Angst machen zu wollen. Ich denke, du bist bei der Alimenteninkasso nicht schlecht aufgehoben, ev. haben diese Leute dir die besseren Tipps als ich icon_smile.gif

Alles Gute dir!
Sugus
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 20.05.2019
Beiträge: 4
Halle Yvonne

Vielen Dank für deine Antwort. Ja es ist kompliziert.

Ja es handelt sich um Kinderzulagen, da hat momentan mein Mann Anspruch nur wenn er arbeitslos ist, ist dafür nicht mehr die SVA zuständig, sondern die Arbeitslosenkasse und diese zahlt nicht rückwirkend. Es wurde mir gesagt, dass er mir dieses Geld schuldet, auch wenn er den Bezug nicht anmeldet hat.

Meine Rechte, habe ich an die Alimentenbevorschussung abgetreten müssen, d.h ich darf selber nichts mehr unternehmen. Was ich so nicht genau verstehe, wieso die Alimentenbevorschussung keine Schuldneranweisung macht, da er ja jeden Monat das Geld der Arbeitslosenkasse bekommt, sondern es zulässt, dass sich immer mehr Schulden anhäufen. Ja Sie könnten Ihn Anklagen weil er seinen Pflichten nicht nachkommt, aber so wirklich was passieren tut nicht. Gut ich muss zugeben, ich bin natürlich schon froh, dass ich die Alimente von dort erhalte. Die Kinderzulagen werden nicht bevorschusst, da wird einfach das Inkasso gemacht.

Wenn ich dich Recht verstehe, kann er die Alimente herabsetzen lassen, wenn er zum Sozialfall wird, so dass ich dann nichts mehr erhalte. Gut zu wissen.

Liebe Grüsse Sugus
Yvonne
Dabei seit: 31.12.2001
Beiträge: 676
Hi Sugus
Kinderzulage: Wie genau die SVA das abrechnet, kann ich dir keine zuverlässige Auskunft geben, aber da würde ich nochmals nachhaken.
Aber: Falls du arbeitest, kannst du sie auch beantragen. Falls du irgendwann anfängst zu arbeiten, und du jetzt Lücken hast, können diese Beträge auf 5 Jahre zurück nachgefordert werden. Also Belege behalten.

Sehe ich das richtig, dir werden die Kinderalimente bevorschusst? Dann kann es dir ja - etwas salopp ausgedrückt - egal sein, ob er bezahlt oder nicht. Das ist sein Problem. Eine Schuldneranweisung geht leider nicht so schnell.
Wegfall der Kinderalimente: Grundsätzlich hast du eine Trennungsvereinbarung oder ähnliches. Da sind die Alimente festgehalten und dies gilt als Rechtstitel. Diese Vereinbarung müsste er anfechten und begründen, dann würden allenfalls (nachdem die ganze finanzielle Situation von dir und deinem Ex überprüft wurde), die Alimente angepasst, dh gekürzt oder fallen weg. Auch wenn der Sozialfall selbstproduziert ist.
Solange dieser Rechtstitel gilt, werden dir die Alimente bevorschusst, sofern die Bedingungen (SKOS-Richtlinien) eingehalten sind.
Grüsse Yvonne
Sugus
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 20.05.2019
Beiträge: 4
Hi Yvonne

Nein ich arbeite momentan leider nicht. Ich habe ein schwer mehrfachbehindertes Kind und bekomme dadurch einen schönen Betrag von der IV. Ich konnte den Anspruch, anmelden, als mein Ex arbeitslos war und er sich die erste Zeit nicht arbeitslos gemeldet hab, für diese Zeit hab ich die Kinderzulagen als nicht Erwerbstätige erhalten. Falls ich wirklich wieder Teilzeit arbeite, kann ich natürlich die Familienzulagen beantragen und da muss ich mich wirklich nochmals erkundigen, ob Sie mir die fehlenden Kinderzulagen dann rückwirkend bezahlen. Allerdings befürchte ich, dass das nicht so ist, da ja auch in der Verfügung steht, dass er nun wieder anspruchsberechtigt ist, seit er bei der Arbeitslosenkasse gemeldet ist. Aufjedenfall behalte ich alle Belege.

Eigentlich kann’s mir egal sein wegen den Schulden, da es korrekt ist, dass ich die Alimente bevorschusst erhalte. Nur wenn er dann etwas bezahlt, würde es zuerst für die geschuldeten Alimente genommen und erst wenn dies alles bezahlt ist, würde ich dann das Geld für die Familienzulagen erhalten. So wurde mir gesagt, sei das auch im Reglement der Alimentenbevorschussung.

Gut wenn er nun wirklich zum Sozialfall wird, denke ich, wollen die sicher, dass er denn Unterhaltsvertrag anpassen lässt, also muss ich davon ausgehen, dass ich dann so keine Alimente mehr erhalten werde. Nur dann kann ich wieder als nicht Erwerbstätige den Anspruch gültig machen, eben vielleicht hab ich dann ja das Glück und es wird auch noch das Geld für die entstandene Lücke bezahlt. Ich befürchte allerdings, dass das leider nicht so ist. Aber es ist aufjeden Fall für mich besser, dass ich momentan, die Alimente erhalte, dann muss ich halt wahrscheinlich damit leben, dass ich keine Familienzulagen für diese Zeit wo er arbeitslos ist habe.

Gut ich bin finanziell nicht so schlecht gestellt, dass ich nicht unbedingt darauf angewiesen bin. Wenn ich nichts mehr erhalte, werde ich ja dann wenigstens wieder die Familienzulagen erhalten und werde so über die Runden kommen.

Ich danke dir für deine Bemühung, jetzt weiss ich wenigstens was auf mich zukommen kann. Ich hab es mir eigentlich schon gedacht, war aber halt nicht sicher, ob das Sozialamt die Alimente ev. nicht doch übernimmt, weil es ja hoffentlich kein dauernder Zustand ist und mein Ex eigentlich eine gute Ausbildung hat und es für ihn eigentlich gut möglich wäre zu arbeiten.

Wenn es dann wirklich soweit kommt, ist es denke ich eh das Beste, mit dem Ganzen zu einem Anwalt zu gehen.

Nochmals Danke und liebe Grüsse Sugus
Yvonne
Dabei seit: 31.12.2001
Beiträge: 676
Liebe Sugus

Falls der einen Anspruch auf die Kinderzulagen hat, dan ist er verpflichtet, dir diese weiterzugeben. Wenn er keinen Anspruch hat, dann müsstest du diese anmelden. Kann auch alle paar Monate ändern icon_smile.gif Und wie gesagt: auf 5 Jahre zurück.
Aber zum aktuellen Zeitpunkt würde ich da bei der ALV nochmals nachfragen, ich meine, die müssten die Kinderzulagen auszahlen. Sicher bin ich da aber nicht. Beim "googlen" bin ich aber auf verschiedene Seiten gestossen, die erklären, dass Arbeitslose eine Kinderzulageer halten (Berechnungsgrundlage leicht anders).

Und solange der Unterhaltsvertrag nicht angepasst wird, steht dir der vereinbarte Betrag zur Verfügung. Falls erkennbar ist, dass er Franken X verdienen kann/könnte, siehts relativ schlecht aus, da etwas zu rütteln. Da besteht die Möglichkeit, dass ein hypothetischer Betrag eingesetzt wird. Sollte sich aber herausstellen, dass er das - aus verschiedenen Gründen - nicht kann, dann könnte es eng werden. Egal ob sogenannt "selbstverschuldet" oder nicht. Leider.
Aktuell hast du die Bevorschussung, da kannst du dankbar sein.
Liebe Grüsse Yvonne
Sugus
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 20.05.2019
Beiträge: 4
Liebe Yvonne

Ich wollte mich nochmals für deine Hilfe bedanken. Ich hab mich nochmals erkundigt wegen denn Familienzulagen und nun das Ganze einer Anwältin übergeben. Sie wird sich darum kümmern, dass das Ganze ins laufen kommt, auch wenn sich mein Ex weigert, das Formular für den Anspruch auszufüllen.

Sie meint auch, dass die Chancen gut stehen, dass die Alimente nicht abgesetzt werden und ihm ein hypothetisches Einkommen angerechnet wird, da er es ziemlich sicher nicht begründen kann.

Liebe Grüsse Sugus