Alimentenfrage

ljuba
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 31.07.2004
Beiträge: 227
Ich habe eine Frage zu den Alimenten. Meine Schwester hat zwei uneheliche Kinder. Sie hat mir gesagt dass sie jedes oder sicher jedes zweite Jahr ein bisschen mehr Alimente bekommt.
Mein Mann bezahlt keine Alimente und sie werden mir bevorschusst, ist nur ein sehr kleiner Betrag 300.- Ich musste vor einem Monat wieder meine Einkünfte der Gemeinde offenlegen und es wird abgeklärt ob ich sie auch im nächsten Jahr bevorschusst bekommen. Habe gestern angerufen und die Sachbearbeiterin hat mir gesagt ja ich bekomme sie noch bevorschusst. Ich habe nach einer Erhöhung gefragt und sie sagte nein das bleibt immer gleich.
Also ich verstehs nicht. Wie ist das bei anderen?Wo und wie könnte ich mich dagegen wehren? Wir sind getrennt, nicht geschieden.

Kein Ereignis ist vollkommen, erst die Erinnerung macht es dazu.
Russalka
Dabei seit: 16.02.2002
Beiträge: 716
du hast doch bestimmt was schriftliches? schau dort nach, ob's dem index angepasst wird!
ich bekomme die alimente auch bevorschusst und die nette frau von der alimentenstelle macht die indexerhöhung jeweils automatisch...

kommt aber darauf an, was in deinem urteil oder was auch immer du hast steht!
ljuba
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 31.07.2004
Beiträge: 227
Im Trennungsurteil stehen einfach diese 300.-, es steht nichts dass er in ein paar Jahren mehr zahlen muss auch nichts von einer Indexerhöhung.
Es ärgert mich einfach dass nicht alle gleich behandelt werden.

Kein Ereignis ist vollkommen, erst die Erinnerung macht es dazu.
Russalka
Dabei seit: 16.02.2002
Beiträge: 716
vielleicht wird so was erst bei der scheidung berücksichtigt? musst dich dann halt erkundigen!
erhöht werden meine auch nicht, nur indexangepasst. mir ist dies aber ehrlich gesagt nicht wichtig - ich würde nicht darauf beharren.
ljuba
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 31.07.2004
Beiträge: 227
Aber eben, wieso werden ledige oder geschiedene anders behandelt als getrennte! Sorry bin grad genervt.

Kein Ereignis ist vollkommen, erst die Erinnerung macht es dazu.
Russalka
Dabei seit: 16.02.2002
Beiträge: 716
weil du noch nicht das endgültige urteil hast wahrscheinlich... lohnt sich ja nicht wirklich, eine indexanpassung reinzunehmen, wenn eh bald wieder alles neu berechnet und verhandelt wird. (also das ist jetzt reine spekulation *g*)
vegan
Dabei seit: 19.06.2007
Beiträge: 284
Wenn im trennungsurteil nichts vereinbart wurde hast du leider auch keinen anspruch auf eine erhöhung. dies hätte explizit in die vereinbarung genommen werden sollen, daran denken leider zu wenige. was die höhe anbelangt - die fr. 300.-- sind ja kein richtwert, es gibt mütter die bekommen über fr. 1000.-- an alimenten, je nach lebensstandard welches das kind vorher geführt hat - soviel wird jedoch nicht bevorschusst, denke ich.
Yvonne
Dabei seit: 31.12.2001
Beiträge: 676
Liebe Ljuba
Wenn nichts im Urteil vermerkt ist, dann bekommst du keine Indexanpassung. Hat eigentlich nichts zu tun mit getrennt oder geschieden, sondern mit der Vereinbarung (Urteil). Da du das aber nun weisst, hast du die Möglichkeit, die definitive Vereinbarung (Scheidungsurteil) entsprechend zu korrigieren, oder? Falls das wirklich so ist, dass du dich nervst: Bei deinem Alimentenbetrag ist es sehr wenig, dass du bekommen würdest, über den Daumen wärens unter 5 Franken pro Monat. Da lohnt sich die Aufregung nicht, oder?
Hat auch nichts damit zu tun dass alle gleich behandelt werden, das werden sie eh nicht - kommt auch eure persönliche Situation an, plus das Verhandlungsgeschickt und aber auch den Richter und den Anwalt. Das ist leider so.
Kopf hoch!
Gruess Yvonne
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@ljuba
der wesentliche unterschied düfte jener sein, dass deine schwester den unterhalt vom kindesvater bekommt und die unterhaltsbeiträge im unterhaltsvertrag indexiert sind. dagegen bekommst du offenbar eine bevorschussung von der gemeinde, womit die bestimmungen aus einer unerhaltsregelung ausser kraft sind und sich auf das bevoschussungsregelement abstützen. dort ist in aller regel keine anpassung auf den index vorgesehen.

die unterhaltszahlungen könnten sich allenfalls verändern, wenn der unterhaltsverpflichete den dir von der gemeinde tatsächlich bezahlten betrag auch wieder erstattet und er eine lohnerhöhung bekommt, also die gemeinde eine reine inkassofunktion übernimmt. dann würde es eine rolle spielen, ob in der unterhaltsregelung eine anpassung oder indexierung vorgesehen ist.
Shadow2520
Dabei seit: 21.02.2004
Beiträge: 69
Bei mir ist es wie bei Russalka. Ich bekomme sie auch bevorschusst von der Gemeinde. Und jedes Jahr, je nach Index, wird es angepasst. Seit 2005 bekomme ich nun die Aliment, und es sind bisher im Monat ca. 21.- mehr, als im Scheidungsurteil steht.

Finde ich komisch, dass du nicht indexiert bist, denn alle, die ich kenne, werden indexiert.

Nimm jeden Tag so, wie er kommt!