Alimentenzahlungen aus Deutschland

lena30
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 10.08.2011
Beiträge: 18
Der Vater (D) meines Sohnes wird demnächst die Schweiz verlassen und nach Deutschland (Berlin) umziehen. Er will kein Kontakt mit seinem Sohn und weil er angeblich in Deutschland nur EUR 1'500 verdienen kann, wird auch kaum mehr Alimenten zahlen können. Am Anfang wird er "arbeitsuchende" sein. Hat jemand Erfahrung, wie viel ein Heizungsmonteuer bzw. Sanitärmonteuer in Deutschland verdienen kann? Gibt es in Deutschland eine ofizielle Tabelle mit Durchschnittseinkommen in dieser Branche? Wieviel ist das Existenzminimun in Deutschland? Danke im Voraus.
*Plüsch*
Dabei seit: 20.04.2010
Beiträge: 247
Als erstes: Kein Kontakt heisst nicht automatisch, dass er keinen Unterhalt bezahlen muss. Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun.
Wenn ihr ein rechtsgültiges Scheidungsurteil aus der Schweiz habt gilt das so viel ich weiss nach wie vor. Den Exmann müsste vor Gericht eine Anpassung verlange. Nur - wo nichts zu holen ist gibt es nichts. Ob du Vorschüsse zugute hättest weiss ich nicht.
Ich würde mich ausführlich beraten lassen, beide zusammen.
lena30
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 10.08.2011
Beiträge: 18
Danke hubi.

Plüsch: Der Vater ist noch im März in der Schweiz, hat die Anpassung beim Gericht beantragt und einen deutschen Anwalt genommen. Im 2011 hat er versucht, mir die Obhut zu entziehen. Nachdem er voll verloren hat und sämtliche Gerichtskosten sowie meine Anwaltskosten zahlen müsste, zieht er nun beleidigt zurück nach Deutschland zurück. Traurig, aber leider Wahr. Mein Sohn ist 2 Jahre alt.

Ich überlege mir, ob es Sinn hat, weiter gerichtlich zu streiten. Weil wo nichts zu holen ist.....
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@lena30
der direkte vergleich dürfte nicht funktionieren, da die sozialabzüge und steuern in deutschland anders organisiert/geregelt sind als in der schweiz. dies auch, weil die unterhaltsberechnung in deutschland anders erfolgt (oft über fixe ansätze) als in der schweiz. deshalb dürften dir existenzminiumumszahlen und durchschnittslöhne aus deutschland kaum wirklich weiterhelfen.
prinzipiell bleibt er, solange keine offizielle abänderung der unterhaltsleistungen erfolgt, zur zahlung des im urteil oder der verfügung genannten verpflichtet, selbst wenn sich sein einkommen reduziert.
kommt es zu einer abänderung des unterhalts, stellt sich u.a. die frage, ob diese durch eine schweizer instanz (gericht/behörde) oder in deutschland erfolgt.
empfehlung: fachberatungsstelle mit kenntnissen internationaler gegebenheiten anfragen.
slider12
Dabei seit: 21.01.2007
Beiträge: 3399
ich kann dir nicht viel helfen kann dir nur sagen das mein ex zimmermann ist und ca 1400 euro verdient. er zahlt 450 franken an die tochter.
gleichzeitig ist er im insolvenz verfahren.
also auch aus de mit wenig lohn kann man unterhalt bekommen.

ich weiss aus eigener erfahrung das eine betreibung sehr sehr schwer ist da länderübergreifend.

viel glück

nichts ist unmöglich!
slider12
Dabei seit: 21.01.2007
Beiträge: 3399
mir sagten sie damals da wo das kind lebt wird auch das gericht entscheiden.
wir sind nach ch recht geschieden auch der unterhalt wurde hier geregelt

nichts ist unmöglich!
schwan23
Dabei seit: 29.08.2005
Beiträge: 346
Es gibt ein Sozialabkommen mit Deutschland; da kann er sich nicht drücken. Vielleicht erhältst Du besseren Input unter www.hallo-schweiz.ch.. da wird zwar eher der Weg andersrum (also Vater lebt in D-land, Kind zieht mit Mutter in Schweiz) diskutiert, aber vielleicht nützt es ja was.. In ZH gibts noch die mütterhilfe, vielleicht haben die auch ne Rechtsberatung. Alles Gute.
lena30
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 10.08.2011
Beiträge: 18
@angelface
Kennst du evtl. eine solche Fachberatungsstelle? Ich war schon bei der Alimentenzentrale, beim Vormundschaftsamt. Niemand weiss wirklich Bescheid.

@slider
Danke, deine Zahlen haben mir schon geholfen.
ljuba
Dabei seit: 31.07.2004
Beiträge: 227
Will er das bestehende Urteil ändern? Es ist doch so dass sollte er einfach nicht mehr zahlen Du den Unterhalt bevorschusst bekommst.

Kein Ereignis ist vollkommen, erst die Erinnerung macht es dazu.