Alleinerziehend mit Volljährige Tochter, wie sit das recchtlich...

smaragd*
Dabei seit: 17.08.2010
Beiträge: 426
Aber genau das steht doch im Gesetz - die freie Wohnsitzwahl, und die Eltern sind verpflichtet zu zahlen (bis zu xy Betrag über dem Existenzminimum). Und das Recht kann gerichtlich eingefordert werden.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
ja. nun verwirrst du mich...

findest du das nun i.o. oder nicht?

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
ok, hab's geschnallt *langeleitunghab

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
fraulein
Dabei seit: 26.10.2003
Beiträge: 1583
@thomas
Zumutbar in dem Sinne, dass ich Ausgaben wie jetzt auch weiter übernehmen könnte (mein Sohn muss nichts abgeben, kann sich am Kühlschrank bedienen, wie er will, muss nur einen Teil - nicht die ganze - KK bezahlen). Aber zusätzliche Ausgaben würde die Lebensqualität von uns anderen vier wieder merklich einschränken.

Erst gerade aus dem Exi aufgetaucht, endlich in der Lage, Schulden abzubauen, würde es heissen, dies wieder sistieren zu müssen. Natürlich würde der Betrag eine Rolle spielen.

Umgekehrt denke ich aber auch: wenn es nur "egoistische" Gründe sind, wieso ein Kind in der Lehre ausziehen will (wie eben "die anderen nerven mich, nur weil es sie gibt"icon_wink.gif, seh ich auch nicht ganz, weshalb ich dies noch finanziell unterstützen sollte.

Partner, 4 Kinder mit teilweise Schwiegerkindern, aktuell 2 Enkel :-)
Stricken, Lesen und immer wieder an meinem Lieblingsplatz sitzen und den Bäumen zuhören.
erna
Dabei seit: 03.01.2002
Beiträge: 870
@*paxxie*
wir haben die Abmachung, dass wir laufend zusammen sitzen und schauen, wie es weitergeht. Zur Zeit macht Sohnemann ein Parktikum, sodass er dazu verdienen kann.
Während des Masters kann er ev. auch wieder einen Assistentenjob übernehmen... jedoch vergeht bis dahin noch fast ein Jahr... also, abwarten und im Gespräch bleiben.

Seit der Umstellung an der ETH und Uni ist es schwieriger geworden nebenbei zu arbeiten.


ANDERE FRAGE:
Ein Kind studiert, das andere nicht.
Wie "verrechnet" ihr die Ausbildungs, bez. Unterstützungskosten mit dem Kind, das nicht studiert. Eine Bekannte meinte, dass auch hier Urteile vorhanden seien....

Ist es tatsächlich so, dass da ein Ausgleich stattfinden muss/soll?
Shanti
Dabei seit: 30.04.2010
Beiträge: 1489
Ich denke, grundsätzlich sind Eltern unterstützungspflichtig - insofern sie in der Lage sind. Wenn das Kind die Möglichkeit hat, zu Hause zu wohnen, aber ausziehen WILL, dann muss es diesen Wunsch selber finanzieren. Es sei denn, es kommt mir finanziell nicht drauf an. Ich denke, man muss unterscheiden zwischen Ausbildung finanzieren und Zusatzwünschen, die nicht nötig wären in dem Zusammenhang.

Der Weg ist das Ziel
Shanti
Dabei seit: 30.04.2010
Beiträge: 1489
Erna, wenn eines studiert, das andere nicht, würde ich wohl sehen, was die beiden Kinder dazu meinen. ich würde nicht von einem Wohngeld fordern, vom anderen nicht, das fände ich ungerecht, aber wenn die eine verdient, die andere "Taschengeld" braucht, kann das schon "ungerecht" gesehen werden. Auf der anderen Seite hat die verdienende wohl mehr Geld zur freien Verfügung. ZUdem muss ja nicht alles nur über Geld laufen, vielleicht kann sich die Studentin durch freiere Zeiteinteilung beim einen oder anderen einbringen, quasi fürs Taschengeld.

Schwer, wenn man in der Familie alles eins zu eins aufrechnen muss, vielleicht wäre das gar nicht so nötig? Irgendwie gleicht sich doch vieles irgendwann aus. Wichtig ist, alle wahrzunehmen und zu reagieren, wenn sich jemand zurück gesetzt fühlt.

Der Weg ist das Ziel
unbekannt
Dabei seit: 08.12.2009
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@Shanti

"Wenn das Kind die Möglichkeit hat, zu Hause zu wohnen, aber ausziehen WILL, dann muss es diesen Wunsch selber finanzieren"

Dies ist jedoch nur DEINE Meinung. Rein rechtlich könntest du das (bei genügendem Einkommen) nicht verhindern und Unterhaltszahlungen verweigern.
Shanti
Dabei seit: 30.04.2010
Beiträge: 1489
Die Frage ist, was genügend Verdienst ist und die weitere Frage ist, welche Wünsche zu finanzieren sind und welche nicht. Gibt es ein Gesetz, das mir sagt, ich müsse alle Wünsche meines Kindes finanzieren? Eigene Wohnung, Porsche, Schiff, Urlaub?? Ich denke kaum - eigenes Einkommen hin oder her. Ich muss das Kind durch die Ausbildung finanzieren, dass es diese machen kann und leben kann. Ich denke nicht, dass ich alle Luxuswünsche auch noch finanzieren muss.

Aber grundsätzlich sprach ich auch nicht für die Sehrgutverdiener, sondern für die, welche eben ausreichend verdienen, aber nicht noch diverse Zweitwohnsitze finanzieren können (ist ja nicht immer nur ein Kind, das studieren will, vielleicht sind es ja auch 2, 3, 4, 5....)

Der Weg ist das Ziel
unbekannt
Dabei seit: 08.12.2009
Beiträge: 529
@Shanti

Natürlich muss man als Eltern nicht ALLES finanzieren. Aber (falls genügend Einkommen) sicher bis zum Existenzminimum des Kindes (Miete, Krankenkasse, Versicherungen, Lebenshaltungskosten,usw).
Und was den Eltern im schlimmsten Fall noch bleiben könnte, steht ja weiter unten; wenn ich es richtig verstehe das Existenzminimum plus 20%.
Ob man das richtig findet oder nicht ist nicht ausschaggebend. Dafür sind die Gesetze ja da.