Alleinerziehend mit Volljährige Tochter, wie sit das recchtlich...

fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
... kommt hinzu, dass die eltern zu lebzeiten auch bestimmen könnten, dass diese zuwendungen nicht ausgleichspflichtig sind.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
erna
Dabei seit: 03.01.2002
Beiträge: 870
@» *paxxie*:

tja, bei uns sieht es so aus, dass ev. nächstes Jahr gleich 3 in eine weiterführende Ausbildung gehen.

Ich bin jedoch froh, dass alle genug vernünftig sind und nicht nur auf unserer Tasche liegen wollen. Natürlich dürfen sie weiterhin daheim wohnen bleiben, müssen sich aber nach Möglichkeiten an den Ausbildungskosten beteiligen... wird wie beim ersten Sohn gehalten... kleinen Job suchen und sich Sackgeld/Vergnügen selbst finanzieren.

Zugleich, es wird/kann teuer werden!

Somit wird er finanzielle Ausgleich zu Lebzeiten vorgenommen.
Danke "angelface" für deine genau Auslegung, hat mir sehr geholfen.