Alleinerziehend mit Volljährige Tochter, wie sit das recchtlich...

rursi
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 22.08.2002
Beiträge: 85
Folgende Situatuion
Meine seid September 18 Jährige Tochter ist noch in der Lehre.
Ich kriege von meinem getrenntlebenden mann keine Kinderunterhaltsbeiträge für sie.
Ich kriege von aber noch Ehegattenunterhalt.
Soviel ich weiss, ist in diesem EU auch ein Betrag für meine 3 Kinder dabei, da alle 3 beimir wohnen, kann aber nicht sagen wie hoch dieser Betrag ist.
Nun folgendes Problem:
Nach einem mega Streit mit meiner Erwachsenen Tochter, hat sie mir gedroht sie wolle ausziehen, nach meiner Frage wie sie sich das finanzieren möchte, sagte sie mir ganz cool, wir eltern müssen ihr lles finanzieren, solange sie in der 1.Ausbildung ist, und sowieso, das Geld das mein Mann für sie mir auszahlt könne sie für sich beanspruchen!
Jetzt meine Frage, wie weit hat sie recht? Wie sieht das rechtlich aus?
Danke
rursi
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 22.08.2002
Beiträge: 85
oje.. was für Tipfehler.......
unbekannt
Dabei seit: 08.12.2009
Beiträge: 529
Grundsätzlich hat deine Tochter Recht.

Den Unterhalt für deine Tochter den dein Ex bezahlt kann sie für sich beanspruchen.

Auch kann sie selber wählen wo sie leben möchte. Solange sie in der 1.Ausbildung ist, seit ihr als Eltern Unterhaltspflichtig. Inwieweit werden die entsprechenden Ämter ausrechnen. Weiter würde sie evtl Stipendien bekommen, da euer Unterhalt nicht reichen würde. Und dann käme unter Umständen das Sozialamt dazu.
Pippi
Dabei seit: 15.04.2008
Beiträge: 1236
Betreffend den Alimenten. Das stimmt so! Nach einem Streit mit meiner Mutter zog ich auch aus . 650 Franken Alimente und 850 stiftelohn. Dank zusätzlicher Unterstützung meines Vaters und meinem grosi (Mittagessen immer bei ihr) hab ich's über die runden geschafft, keine ahnung mehr wie. Aber "i had the Time of my Life"
fraulein
Dabei seit: 26.10.2003
Beiträge: 1583
"alles" finanzieren ist relativ.

Ich würde dir grundsätzlich empfehlen, dass dein Ex und du die Alimente genauer definiert: also was Kinderalimente sind und welchen Betrag du bekommst.

Das würde dann auch deiner Tochter aufzeigen, wieviel Geld sie zur Verfügung hat. Rechtlich gesehen wärst auch du verpflichtet, einen gewissen zusätzlichen finanziellen Teil zu leisten, bis deine Tochter ihre Erstausbildung abgeschlossen hat.

Mein Sohn möchte eigentlich auch ausziehen. Wir haben mal ein Budget aufgestellt, wieviel Geld er zur Verfügung hat und mit welchen Ausgaben er in etwa rechnen muss. Nun ist ihm zumindest klar, dass er bezüglich Wohnung wohl einiges an Abstrichen machen muss icon_smile.gif

Partner, 4 Kinder mit teilweise Schwiegerkindern, aktuell 2 Enkel :-)
Stricken, Lesen und immer wieder an meinem Lieblingsplatz sitzen und den Bäumen zuhören.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
was die kinderalimente anbelangt, hat sie recht. an und für sich müsste ihr vater das geld eigentlich ihr ausbezahlen. und du könntest von ihr eine beteiligung an den lebenskosten verlangen.
zieht sie aus, hat sie die alimente für sich alleine und kann von den eltern nur soviel an weiterer unterstützung verlangen, wie ihr in der lage seid aufzubringen.
ich meine, gerichtspraxis sei, dass den unterhaltspflichtigen, in dem falle beide elternteile, die erhöhte existenzsicherung zugebilligt wird und erst dann der erweiterte unterhalt eurer tochter bestritten werden muss. und dies natürlich nur bis zur beendigung der erstausbildung.

lgt

ps: im scheidungsurteil oder im unterhaltsvertrag sollte ganz klar geregelt sein, wieviel geld du für jedes kind und dich selber an alimente und unterhalt bekommen solltest. guck doch mal nach.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
rursi
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 22.08.2002
Beiträge: 85
@Thomas
habe ich nachgeschaut, da steht nur den Betrag für die Kinderunterhaltsbeiträge pro Kind und ein Totalbetrag für die Ehegattenunterhltsbeiträge, da ist nichts einzeln aufgeführt!!
Wobei ich nur eine Richterliche Verfügung haben.
jeruscha
Dabei seit: 30.12.2003
Beiträge: 1196
@rursi

du sagst, da stehe der Betrag pro Kind. So wäre ja ersichtlich, wieviel Kinderalimente dein Exmann für deine Tochter bezahlt, diesen Betrag sollte er direkt an sie überweisen.
Würde sie nicht alleine leben, müsste noch ihre Kinderzulage (bzw. Ausbilfungszulage) ihr zur Verfügung stehen. Plus Lehrlingslohn. Wäre der Verbleib in der Familie für sie nicht mehr zumutbar, und für euch weitere Unterstützung nicht finanzierbar, wäre eventuell ein Stipendienantrag eine Option, Stipendien können auch bei Lehren ausgerichtet werden, nicht nur beim Studium.
eleni
Dabei seit: 02.06.2004
Beiträge: 1380
soso volljährig, dann gibt sie dir sicher auch einen Teil vom Lohn für Kost und Logis bei dir ab!
hexenbesen
Dabei seit: 21.07.2002
Beiträge: 121
Wieso bekommst du für deine Tochter keinen Unterhalt mehr? Steht im Urteil, dass dein Ex nur bis zur Volljährigkeit bezahlen muss? Dann muss deine Tochter schleunigst schauen, dass sie wieder Unterhaltsbeiträge vom Vater bekommt!
Ansonsten ist alles schon gesagt.