@lamale
die these, dass bei gemeinsamer elterlicher sorge "ALLE" entscheidungen gemeinsam gefällt würden ist schlicht falsch. alltagsentscheidungen obliegen jenem elternteil, welchem die obhut zugeteilt ist.
@thomas fisler
für die elterliche sorge umgangssprachlich das wort "sorgeRECHT" zu verwenden führt leider immer wieder dazu, dass personen auf einem "recht" beharren, welches so gar nicht existiert. vielleicht würde bei der verwendung des begriffs "elterliche sorge" gewissen leuten eher bewusst, dass es sich um eine pflicht gegenüber dem kind handelt.
die gängige gerichtspraxis, mehrheitlich die elterliche sorge der mutter zuzusprechen, liegt im wesentlichen daran, dass die väter den antrag gar nicht stellen und von vornherein der zuteilung an die mutter zustimmen. damit eröffnen die väter den gerichten den bequemen weg, ihrer eigentlichen pflicht zu prüfen, wo das kind die besseren zukunftschancen hat, nicht nachkommen zu müssen.
de facto bekommen jene väter, welche den antrag auf elterliche sorge stellen, diese auch in ca. der hälfte der fälle zugesprochen.