Alleiniges vs. gemeinsames Sorgerecht

susy
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 02.01.2008
Beiträge: 48
Hallo

Ich werde in absehbarer Zeit geschieden werden. Mein Ex hat sich geäussert, dass er evtl. NICHT das gemeinsame Sorgerecht, sondern mir das alleinige zuweisen will. Ich war ziemlich überrascht (...).
Ihr als Praxis-Erprobte, welche Pros und Kontras gibt es zu diesem Themaorgerecht annahm...
susy
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 02.01.2008
Beiträge: 48
Ups, da hats was gelöscht zwischendurch...

Ihr als Praxis-Erprobte, welche Pros und Kontras gibt es zu diesem Thema? Ich hab ich noch gar damit auseinandergesetzt weil ich davon ausging, dass wir das gemeinsame Sorgerecht haben werden!
magdalena
Dabei seit: 03.01.2009
Beiträge: 581
Ich habe das Alleinige beantragt und auch bekommen. der Richter fragte aber nochmals nach dem Grund und war dann aber einverstanden. (Vater will keinen Kontakt) Ich bin froh darüber das ich das Alleinige habe den so habe ich alle Freiheiten und muss nicht immer seine Zustimmung einholen, was ein Ding der Unmöglichkeiten ist. Dies ist aber wohl ein spezieller Fall. Das Gemeinsame ist sicher eine gute Sache wenn sich die Eltern einig sind und alles rund läuft.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
den einzigen nachteil bei gemeinsamer elterlicher sorge sähe ich dann, wenn sich die eltern nicht verständigen können.
in solchen fällen bin sogar in dafür, dass sie einem elternteil alleine zugewiesen wird. ansonsten bin ich ja ganz klar für die gemiensame.

es ist indes mitnichten so, dass man deshalb wegen jedem schiss den anderen elternteil um erlaubnis oder zustimmung ersuchen muss. es geht nur um grosse, grundsätzliche entscheidungen, die gemeinsam getroffen werden. das alltägliche bleibt nach wie vor jedem selber und alleinig überlassen.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
nanny72
Dabei seit: 21.05.2006
Beiträge: 1002
auch wenn du das AS hast, kannst du ihn über alles infornieren und ihn bei entscheidungen miteinbeziehen, du must aber nicht. und wenn er die kinder häufiger nehmen möchte, dann geht das natürlich auch ohne GS, wenn ihr euch darüber einigen könnt.

ich habe das AS, da mein ex kein interesse an den kindern zeigt und nur das er mir, je nach lust und laune mal reinreden kann, und mir/uns das leben so erschwert, das brauche ich nicht.

wenn sich ein vater um seine kinder kümmert, dann soll er auch die möglichkeit haben mitzureden. frage ihn mal, wieso er nicht das GS haben will?
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
das leben erschweren kann man mit dem gs nur in wichtigen, grossen belangen. keinesfalls über das alltägliche leben. da ist nach wie vor der/die obhutsinhaber/in autonom.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
nanny72
Dabei seit: 21.05.2006
Beiträge: 1002
aber auch dort kann es mühsam sein, wenn sich das ganze verzögert, wenn frau dann sogar zur FB oder gar zum gericht muss, um es zu klären, nur weil mann wieder mal täubelet
nickypluesch
Dabei seit: 23.03.2011
Beiträge: 16
Momentan ist so ein Hype um gemeinsame oder alleinige Sorge.

In der Praxis tendiert der Unterschied für Dich gegen Null, würde ich behaupten. Ausser Du hast vor, aus einer Laune heraus ohne Besonderen Grund umzuziehen und dadurch das Besuchstrecht des Vaters unnötig zu behindern, das wird mit gemeinsamer Sorge schwierig.

Aber sonst, kann man sich egal wie das Sorgerecht geregelt ist das Leben gegenseitig schwerer machen oder eben leichter.

Vielleicht noch wichtig ist das Psychologische. Mir persönlich tut es gut, dass ich mich nicht so allein verantwortlich fühle, dadurch dass wir die gemeinsame elterliche Sorge haben. Allerdings ist es bei uns auch in der Praxis so, es ist nicht nur ein Recht des Vaters, sondern er kommt auch seinen Verpflichtungen ( auch Betreuungspflichten ) nach.

Wie wird es denn bei Euch in der Praxis aussehen? Wirst Du alleine verantwortlich sein? Dann wäre die alleinige Sorge eigentlich stimmig.
Wenn der Vater allerdings quasi von sich aus auf gemeinsame Sorge verzichtet, könnte das auch bedeuten, dass er auf keinen Fall mit Dir streiten will und deshalb eigentlich sehr geeignet wäre für gemeinsame Sorgeicon_smile.gif
Nähme mich auch Wunder, wieso er verzichten will?
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@nickyplüsch
die frage nach der elterlichen sorge ist kein hype sondern ein echtes problem. welche unterscheide dies für die einzelne familie mit sich bringt, hängt primär von den betroffenen personen sowie allfälligen künftigen entwicklungen ab. insofern wäre die aussage, dass der unterschied alleinige oder gemeinsame elterliche sorge in der praxis gegen null tendiere, gefährliche spekulation.

gemeinsame elterliche sorge funktioniert nur dann, wenn sich die eltern bei der trennung/scheidung bereits konstruktiv verhalten und mit ausreichender sicherheit erwartet werden kann, dass dies in bezug auf die kinder auch so bleiben wird. es ist also sehr individuell zu klären und zu bewerten.
in allen anderen fällen bietet die gemeinsame elterliche sorge grundsätzlich zusätzliches konfliktpotential. in der variante, wie die gesetzesvorlage aktuell diskutiert wird kommen zusäztliche einschränkungen auf die obhutsberechtigten zu.

intressant dazu ist z.b. auch die äusserung des präsidenten des VeV, welcher selbst klarstellt, dass die einführung der gemeinsamen elterlichen sorge als regelfall nicht das eigentliche ziel dieses "befürwortenden vereins" sei. insofern darf man gespannt sein, ob es halt nicht doch so ist, dass über provozierten konflikte (auf dem buckel der kinder) operiert werden soll.
susy
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 02.01.2008
Beiträge: 48
Vielen Dank für Eure Berichte! Mein Ex will das GS nicht, da er keine Verantwortung übernehmen will. Er argumentiert, ich sei näher dran, selbst wenn ich mir alle Mühe gebe, ihn wöchentlich zu informieren.

Ferien hat er bis jetzt noch nie mit ihnen verbracht, da ich in der Eheschutzvereinbarung die Formulierung "Er hat das Recht" und nicht "Er ist verpflichtet" gewählt habe, da ich auf seine Freiwilligkeit gehofft hatte. Das werde ich - um meiner selbst willen - im Scheidungsurteil ändern wollen, denn ich gerate so langsam aber sicher an den Anschlag.

Deshalb meine nächste Frage: Wenn ich das AS habe kann ich ihn dazu verpflichten, Ferien zu übernehmen?