Alleiniges vs. gemeinsames Sorgerecht

Zoe007
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Das hat überhaupt nichts mit dem Sorgerecht zu tun. Verpflichten, die Kinder in den Ferien zu nehmen kannst du ihn sowieso nicht.
magdalena
Dabei seit: 03.01.2009
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Du wirst ihn kaum verpflichten können die Kidner in die Ferien zu nehmen. Er hat das Recht die Kinder in die Ferien zu nehmen, ist dazu aber nicht verpflichtet. Das ist wie beim Besuchsrecht, er kann, muss aber nicht.
fisi
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Beiträge: 4066
das stimmt halt einfach nicht! das besuchsrecht ist sogleich auch pflicht.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
magdalena
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@ts, wenn er nicht will kann ihn niemand dazu zwingen.
fisi
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Beiträge: 4066
dass es dann nicht einfach wird, ist auch mir klar. jedoch gibt es möglichkeiten, welche das gesetz vorsieht.
die aussage, dass das besuchsrecht bloss ein recht und keine pflicht ist, stimmt deswegen immer noch nicht.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
magdalena
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Aha, darum hat mir der Richter auch gesagt dass man da nichts machen kann wenn der Vater die Kinder nicht sehen will...
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
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kann ich was dafür, dass dein richter diesbezüglich irrt?

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
magdalena
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Dann irren sich noch ganz viele andere denn das wurde mir von verschiedenen Behörden,Anwalt so gesagt. Wenn ein Vater nicht will kann man ihn ja nicht zwingen, wie soll dass denn gehen? Zudem gebe ich meine Kinder niemandem bei dem sie unerwünscht sind.
fisi
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Beiträge: 4066
lies mal hier:

http://sc.tagesanzeiger.ch/dyn/geld/sosi/913954.html

weitere artikel sind zuhauf im www auffindbar

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
magdalena
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Zwangsvollstreckung, sprich die durchsetzung des elterlichen Besuchsrecht ist staatlich nicht durchführbar.