hier wird offensichtlich einmal mehr ziemlich bunt gemixt:
thomas fisler hat recht, weil der verbreitete ausdruck "besuchsrecht" oft falsch interpretiert wird. besuchsrecht meint nichts anderes als "rechtliche regelung des umgangs" und hat als solcher nichts mit den individuellen situationen zu tun. das kind hat einen (rechtlichen) anspruch auf den umgang mit dem nicht obhutsberechtigten elternteil, woraus sich klar die von thomas fisler definierte pflicht für den erwachsenen teil ergibt.
ebenso ist es mit den heutigen gesetzlichen bestimmungen sehr wohl möglich, einen elternteil in die pflicht zu nehmen. dies gilt auch für nicht obhutsberechtigte eltern (meist väter) die den anspruch des kindes auf umgang mit ihm nicht erfüllen.
die psychologische seite ist dagegen eine andere. ob dies nun die "psychologische wirkung" ist, die erreicht wird, indem ein elternteil vom anderen zu einer bestimmten handlungsweise gedrängt/gezwungen wird oder ob es um die bewertung der wirkung gewisser vorgehensweisen erwachsener auf die kinder ist, ist absolut individuell zu sehen. pauschallösungen gibt es da schlicht nicht.
ein drittes spektrum ist im umgang der mischung aus rechtlichen und menschlich/psychologischen aspekten zu sehen. dies nicht nur bei betroffenen eltern und kindern sondern klar auch bei behörden und gerichten. ob es sich nun um eine vormundschaftsbehörde handelt oder die zuständige stelle für bevorschussung und inkasso oder auch anwälte und richter: schlechte und ungenügende information gegenüber beiden eltern und auch den kindern, trägheit, individuelle vorstellungen der handelnden personen etc. spielen ganz massiv mit. dazu kommt, dass diese "institutionen" zu oft nur mit dem blickwinkel auf die aktuelle situation beraten und handeln, jedoch mögliche künftige entwicklungen, künftige chancen und risiken schlicht ausblenden. kurz: eigentlich ein katatstrophaler zustand primär für betroffene kinder.
nur - das "mischen" von gerüchten, gesetzlichen bestimmungen, halbwahrheiten und individuellen meinungen führt kaum zu einer guten lösung.