Alleiniges vs. gemeinsames Sorgerecht

nanny72
Dabei seit: 21.05.2006
Beiträge: 1002
fisi
musste mir auch anhören von der FB, das mein ex das recht habe die kinder zu nehmen, aber NICHT die pflicht
lidiasch
Dabei seit: 23.12.2009
Beiträge: 275
wo ich wohne ist das gemeinsame sorgerecht die norm. ich koennte es mir gar nicht anders vorstellen. er bleibt ja der vater der kinder, auch wenn wir kein paar mehr sind.
Texana
Dabei seit: 26.10.2007
Beiträge: 416
Ich werde auch das alleinige Sorgerecht bekommen. Das Problem, kein Interesse an den Kinder. Am Wochenende wenn sie bei Papi sind, können sie tun und lassen was sie wollen, nicht vor 22.00 Uhr ins Bett. Kinder sind 6 und 7.5 Jahre alt.
Meine ältere Tochter hatte heute eine Mandel OP. Papi hat sich nicht einmal bei ihr per Telefon gemeldet wie es ihr geht. Ich hatte ihn kurz per SMS informiert das die OP gut verlaufen sei.
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
hier wird offensichtlich einmal mehr ziemlich bunt gemixt:

thomas fisler hat recht, weil der verbreitete ausdruck "besuchsrecht" oft falsch interpretiert wird. besuchsrecht meint nichts anderes als "rechtliche regelung des umgangs" und hat als solcher nichts mit den individuellen situationen zu tun. das kind hat einen (rechtlichen) anspruch auf den umgang mit dem nicht obhutsberechtigten elternteil, woraus sich klar die von thomas fisler definierte pflicht für den erwachsenen teil ergibt.
ebenso ist es mit den heutigen gesetzlichen bestimmungen sehr wohl möglich, einen elternteil in die pflicht zu nehmen. dies gilt auch für nicht obhutsberechtigte eltern (meist väter) die den anspruch des kindes auf umgang mit ihm nicht erfüllen.

die psychologische seite ist dagegen eine andere. ob dies nun die "psychologische wirkung" ist, die erreicht wird, indem ein elternteil vom anderen zu einer bestimmten handlungsweise gedrängt/gezwungen wird oder ob es um die bewertung der wirkung gewisser vorgehensweisen erwachsener auf die kinder ist, ist absolut individuell zu sehen. pauschallösungen gibt es da schlicht nicht.

ein drittes spektrum ist im umgang der mischung aus rechtlichen und menschlich/psychologischen aspekten zu sehen. dies nicht nur bei betroffenen eltern und kindern sondern klar auch bei behörden und gerichten. ob es sich nun um eine vormundschaftsbehörde handelt oder die zuständige stelle für bevorschussung und inkasso oder auch anwälte und richter: schlechte und ungenügende information gegenüber beiden eltern und auch den kindern, trägheit, individuelle vorstellungen der handelnden personen etc. spielen ganz massiv mit. dazu kommt, dass diese "institutionen" zu oft nur mit dem blickwinkel auf die aktuelle situation beraten und handeln, jedoch mögliche künftige entwicklungen, künftige chancen und risiken schlicht ausblenden. kurz: eigentlich ein katatstrophaler zustand primär für betroffene kinder.

nur - das "mischen" von gerüchten, gesetzlichen bestimmungen, halbwahrheiten und individuellen meinungen führt kaum zu einer guten lösung.
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@lidiasch
es ist nicht die frage einer rechtlichen zuteilung elterlicher sorge oder obhut, ob der vater der vater ist, sondern eine reine einstellungs- und umfangsfrage der betroffenen mütter und väter.
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@magdalena
falsch - zwangsmassnahmen zur durchsetzung des umgangsrechts bei nicht obhutsberechtigten elternteilen sind rechtlich betrachtet durchaus möglich. eine strafnorm besteht sehrwohl. nur handelt der staat in diesem berich nicht von sich aus und die zahl jener, welche die ansprüche auf diesem rechtsweg durchsetzen, ist derzeit (noch?) gering.

umgekehrt: das verhindern eines in einem scheidungsurteil festgelegten umangsrechtes des kindes mit dem nicht obhutsberechtigten elternteil kann ebenfalls rechtlich angegangen werden. der begrüssungstarif wäre eine busse, der fortsetzungstarif kann freiheitsentzug bedeuten. auch hier handelt der staat nicht von sich aus und die zahl jener, die die ansprüche auf diesem weg durchsetzen ist noch gering. hier könnte es aber sein, dass gewisse "vereine" ihre mitglieder schon bald zu entsprechendem vorgehen "motivieren".
magdalena
Dabei seit: 03.01.2009
Beiträge: 581
@angelface, mir wurde das vom Anwalt, Behörde sowie bei Gericht so erklärt das sie da nichts machen können wenn der Vater seine Kinder nicht sehen will müssen wir das so akzeptieren. Und zum wohle der Kinder bringt es ja nichts wenn ich etwas erzwinge wenn die Kinder unerwünscht sind.
Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 1243
magdalena, ob du schliesslich die kids dem vater aufzwingen willst oder nicht, weil sie da unerwünscht sind, ist schlussendlich deine entscheidung.

hier aber zu verbreiten, es gäbe keine handhabe gegen renitente nichtobhutsberechtigte ist schlichtweg fahrlässig. es gibt diesen weg, und wenn du dies anders gehört hast, dann wurdest du ganz einfach falsch und schlecht informiert.
magdalena
Dabei seit: 03.01.2009
Beiträge: 581
@pipi, ich habe ja geschrieben das es mir so erklärt wurde. Welche Folgen hätte es denn für einen Vater? Konsequenzen? Zahlen kann er nicht weil das Geld so schon knapp ist. Für die Kinder tut es mir unendlich leid denn sie hätten sehr gerne Kontakt. Also was tun? Merci
Colette
Dabei seit: 24.05.2002
Beiträge: 775
bei der scheidung vor bald 7 jahren habe ich meinem ex das gemeinsame sorgerecht angeboten welches er auch angenommen hat. nachteile hatte es bisher noch keine, vorteile auch nicht wirklich. mein ex kommt an elternabende wenn es seine zeit zulässt, bei elterngespärchen war er auch schon dabei (wohnt seit einigen jahren nicht mehr ums eck, daher aufwändiger für ihn). das dürfte er aber auch, wenn nur ich das sorgerecht hätte. anfangs waren die jungs unter der woche eine nacht bei ihm und jedes zweite wochenende, also haben wir uns die betreuung nicht gross aufgeteilt, da die hauptlast während den werktagen bei mir liegt. heute sind die jungs grösser und nur noch der kleinere geht jedes zweite wochenende und für ferien zum vater. die finanzen sind auch nicht abhängig vom sorgerecht.
mir war aber das gemeinsame sorgerecht für die kinder wichtig, so konnten wir ihnen sigalisieren, dass wir trotz scheidung weiterhin gemeinsam für sie da sind. auch habe ich so den jungs die möglichkeit offen gelassen, jederzeit beim vater einzuziehen (war eine zeit lang für den grossen thema). klar geht das nur, wenn man sich noch einigermassen verständigen kann und zwingen kann man den "externen" elternteil so oder so nicht, sich liebevoll um die kinder zu kümmern.