Alleiniges vs. gemeinsames Sorgerecht

Zoe007
Dabei seit: 28.02.2007
Beiträge: 1663
Mich stört diese Fülle an falschen und irrelevanten Informationen immer mehr, die auf trennungs- und scheidungswillige Paare einprasseln. Mit der Realität hat all das wenig zu tun. Im Gegenteil, manche/r friedfertiger Mensch wird so aus lauter Angst zur gehässigen Kampfmaschine.

Tatsache ist doch einfach, dass sich die Eltern zu einem anständigen Umgang miteinander und den Kindern durchringen müssen. Hilfe sollen sie nur dort holen, wo einvernehmliche Lösungen angeboten werden.
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@zoe
Einvernernehmlich Lösungen hängen von der kooperations- und der kompromissbereitschaft der betroffenen ab und nicht von beratern und gerichten. diese sind aber für vollständigkeit der Information beider seiten verantwortlich
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@zoe
Einvernernehmlich Lösungen hängen von der kooperations- und der kompromissbereitschaft der betroffenen ab und nicht von beratern und gerichten. diese sind aber für vollständigkeit der Information beider seiten verantwortlich
Zoe007
Dabei seit: 28.02.2007
Beiträge: 1663
@angelface
Sorry wenn ich dir an den Karren fahre. Deine langatmigen Texte sind ja wirklich meistens gut gemeint. Du steckst da mittendrin und willst nur informieren. Wenn sich jemand aber noch nie mit dem Thema befassen musste, sträuben sich ihm/ihr aber beim lesen die Nackenhaare. Und dies, obwohl du noch eher gemässigt schreibst. Und erst bei anderen Schreibern, die von "Zwangsvollstreckung" sprechen, *brrrr...schauder*

Verstehst du wirklich nicht, was ich meine?
magdalena
Dabei seit: 03.01.2009
Beiträge: 581
Das mit der Zwangsvollstreckung steht so auf den Infoseiten icon_wink.gif das ist nicht auf meinem Mist gewachsen im Fall. So wird es genannt wenn man das Besuchsrecht eben durchboxen möchte.
Zoe007
Dabei seit: 28.02.2007
Beiträge: 1663
Sind das wichtige Infos für jemand wie susy?
magdalena
Dabei seit: 03.01.2009
Beiträge: 581
Entschuldige bitte das wir abgeschweift sind. Ich wrde in dem Fall nichts mehr dazu schreiben was nicht genau zu diese Antwort passt. Ich hoffe alle anderen halten sich auch penibel daran icon_wink.gif und nein, diese Antwort ist nicht ernst gemeint. Schös Tägli
susy
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 02.01.2008
Beiträge: 48
Vielen Dank für Eure Ausführungen! Vor allem auch den detaillierten und sachlichen Klarstellungen von angelface. Bist Du vom Fach?
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@zoe007
danke für deinen gedankenanstoss. er hat verschiedene überlegungen ausgelöst - die du dir nun durch einfaches scrollen ersparen kannst.

a) du hast recht. viele meiner texte sind zu lang. eigentlich genügen für die zwei, drei überlegungen, die sehr viele vor einer scheidung machen, stichworte. den rest schreib das leben dann schon von selbst. schliesslich ist das leben ein abenteuer und wer weiterdenkt vernichtet die überraschung.

b) du hast recht. viele meiner texte sind zu lang. eigentlich ist schon der erste buchstabe zuviel. ist ja nicht meine eigene sache und jene der andern geht mich nichts an. ist deren problem.

c) du hast recht. viele meiner texte sind zu lang. die liest eh niemand und deshalb sind sie sinnlos. dazu interessieren sie niemanden, denn die betroffenen sind eh auf den moment und eine schnelle scheidung fixiert.

d) du hast recht. meine zu langen texte sind vielleicht kompensation für den ärger darüber, dass nach wie vor die mehrheit blind, uninformiert oder mit falschen guten tipps in eine scheidung rennen. darüber, dass beratungsstellen und anwälte unvollständig und manipulativ informieren, dass behörden chancen in gedankenlosigkeit vertun und gerichte die praxis aus dem letzten jahrhundert fortsetzen, obwohl die gesetzlichen grundlagen längst geändert wurden. dass lehrer und ärzte partei ergreifen und klar gesetzeswidrig informationen verweigern.

ich werde tatsächlich darüber nachdenken, was ich hier eigentlich mache...

und trotzdem sind meine texte vergleichsweise kurz, wenn ich daran denke, dass allein die aktuelle ausgabe des "handbuch des unterhaltsrechts" als häufigstes nachschlagewerk bei den gerichten nur zum punkt unterhalt präzise schlanke 900 (neunhundert) seiten aufweist.

aber vielleicht hast du trotzdem recht... es ist schliesslich ja nicht mein problem.
Manya
Dabei seit: 30.05.2002
Beiträge: 1707
@angelface: Da habe ich hier auch schon oft, allerdings zu ganz anderen Themen, erlebt. Die Leute haben keine Ahnung, sind aber mit Fachkompetenz übefordert. Antwortet man fachlich korrekt, ja, nimmt sich sogar die Zeit, ausführlich zu erklären, gilt man als arrogant.

Das ist wohl einfach so. Vermutlich sind auch viele gar nicht in der Lage, so komplexe Texte zu verstehen.

Es gibt aber ganz viele, die sehr froh sind, umfassend informiert zu werden. Mach bitte weiter!