"Ausserodentliche" Kinderkosten

marilla
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 19.04.2007
Beiträge: 56
Wie teilt ihr sonstige Kinderkosten auf, teilt ihr sie überhaupt? Konkret: durch Operationen, Unfällen und Nachkontrollen der Kinder im Spital hatte ich vorletztes Jahr Selbstbehalte über 800.--, dieses Jahr waren es 600.--. Wie sieht es mit Beiträgen für Skilager, Landschulwochen und Sportvereine aus? Übernimmt euer Expartner da die Hälfte oder wie handhabt ihr das? Auch gebe ich da jeweils Überzeit oder Ferien in solchen Fällen dran.....
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
Im Grunde genommen sind gerade die Kosten, die Du aufzählst mit der Kinderalimente abgegolten. Im Prinzip kann man sagen, dass vorhersehbare Kosten, im üblichen Rahmen, gedeckt sind und kein Anspruch auf Beteiligung des Alimentenflichtigen besteht.

Was die Überzeit oder Ferien anbelangt, interessiert keinen. Vielmehr besteht im Normalfall eine Besuchsrechtsvereinbarung, die so Gültigkeit hat.

ABER es verbietet niemand, wenn man sich mehr engagiert als abgemacht. icon_smile.gif

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
kaye
Dabei seit: 25.11.2009
Beiträge: 963
Ich weiss nicht, frag doch mal der Vormundschaftsbehörde nach. Mir scheint, dass gerade Operationen etc. nicht zu den normalen Kosten gehören. Soviel ich mich erinnere, waren es auch
- Musikstunden
- teure Sportstunden (zB. Reiten)
- Zahnbehandlungen
- Privatschulen

die alle, im Fall von gemeinsamem Sorgerecht, zusammen beschlossen und dann auch zusammen finanziert werden müssen. Nicht innerhalb der normalen Alimente.
Wie es bei alleinigem Sorgerecht aussieht, weiss ich nicht. Zumindest obligatorische Kosten, dh. unvermeidbare, würden vermutlich auch extra Zahlungen rechtfertigen.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
Normale Selbstbehalte von Versicherungen wie KK, Haftpflicht usw. sind ganz sicher mit der ordentlichen Kindsalimente abgedeckt. Ebenso die üblichen Zahnartzkosten. Erst wenn der Aufwand den üblichen Rahmen sprengt, kann der Alimentenpflichtige verpflichtet werden, einen Anteil zu übernehmen. (Die Frage ist nun auch, was ist "der übliche Rahmen"icon_wink.gif

Bei gemeinsamer elterlicher Sorge beschliesst man ja gemeinsam, ob wie wann und wo.
Bei Alleiniger kann nicht erwartet werden, dass der Alimentenpflichtige sich so mir nichts, dir nichts an ausserordentlichen Freizeitkosten wie Reiten, Tennis oder sonstigen teueren Hobbys und Tätigkeiten beteiligen muss.

keya, was meinst Du konkret mit oblilgatorischen Kosten?

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kaye
Dabei seit: 25.11.2009
Beiträge: 963
Ich meinte damit solche, die nicht verhinderbar sind. Zb. eine Kieferkorrektur (das ist ja ein häufiger Fall von relativ hohen Kosten, die nicht durch die KK gedeckt sind). Also ich finde jetzt 800.- selbstbehalt von Spitalkosten schon ein rechter (nicht üblicher) Posten, der eigentlich aufgeteilt werden sollte. Die Mutter hat das ja nicht verhindern können.
Klar, Reitstunden etc. sind freiwillig. Aber was ist, wenn zB. ein Kind musikalisch hochbegabt ist? Sind dann nicht Musikstunden auch quasi nötig für das Wohl des Kindes? Allerdings glaube ich eigentlich auch, dass diese dann innerhalb der normalen Alimente berücksichtigt werden sollten. Also man passt die Unterhaltsvereinbarung entsprechend an, wieder mit Hilfe der Aemter. So wird es auch für den Alimentenbezahler vorhersehbar. Denn sonst kommt da wohl noch manche Ende Jahr und will etwaas mehr Geld für dies und das.
kaye
Dabei seit: 25.11.2009
Beiträge: 963
ah, ich muss vielleicht noch anfügen, dass ich selber noch niemals soclhe Extrakosten geltend gemacht hätte. Wir haben aber auch extrem gutes Einvernehmen und gemeinsames Sorgerecht!
marilla
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 19.04.2007
Beiträge: 56
Ich habe zwar das alleinige Sorgegerecht, trotzdem wird gemeinsam entschieden, also von daher kein Problem. Die Kieferkorrektur von Junior wird zu Glück momentan von der Krankenkasse und zusätzlicher Zahnversciherung getragen. Meine Überlung war nur: ich erhalte pro Kind je 350.-- Kinderalimente. Diese wurden mir auf diesen Betrag gekürzt, da Exmann wieder geheiratet hat und nochmals Vater wurde. Für mich alles kein Problem, nur sind 700.-- Alimente pro Monat leider sehr wenig und decken längst nicht alles ab. Daher meine Überlegung......
Holzwurm
Dabei seit: 28.12.2008
Beiträge: 2952
kaye, beim hochbegabten musikerkind, das extrastunden oder sonstige förderung erhält, wird der grösste teil von kanton und gemeinde übernommen.
wenn du natürlich spezielle wettbewerbe im in- und ausland besuchst, dann nicht. solche auftritte sponsorst dann du als eltern.
auch die förderung zb von bildnerischem gestalten wird vom kanton und der gemeinde übernommen. da zahlst du höchstens ein zugbillet oder 'freiwillig' zeichenmaterial, dass dein kind zu hause braucht.
dies zähle ich persönlich zum luxus. oder anders gesagt, ich verzichte auf die kreuzfahrt und gönne meinem kind dafür die teilnahme an einem internationalen wasauchimmer wettbewerb..

have a nice day
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
kaye

Die TE schreibt, dass es sich jeweils um die Summe mehrerer Ereignissen handelt. Das relativiert schon mal.
Dann wäre wichtig zu wissen, wollte man denn genauestens Ausbeineln, welche Teilbeträge wie entstanden sind. Franchisen z.B. wären schon mal ausgeschlossen.

Die Kinderalimente deckt solche Kosten, ob sie dann auch eintreten und tatsächlich verursacht werden, oder nicht. In einem Jahr vielleicht mal mehr, in einem anderen vielleicht mal weniger.

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kaye
Dabei seit: 25.11.2009
Beiträge: 963
ich will mich hier jetzt nicht auf die Aetse rauslassen und in Details verrennen. Erstens, ja klar, sind kleinere Dinge wie Franchise und so in den Alimenten enthalten. Und wenn das Geld nicht allzu knapp ist, kann man ja auch wählen, wo man einsparen möchte, falls es doch mal unerwartet eng wird. Deswegen ist es ja auch bei mir kein Problem.
Aber andererseits, im Fall von marilla scheint es erstens, dass die Alimente sehr niedrig sind, und zweitens, dass sie vermutlich schon auf Luxus verzichtet. Also gehen wir mal von so einem Fall aus. Man lebt knapp am Existenzminimum, dh. knapp über der Grenze wo Alimentenbevorschussung oder Sozialhilfe zahlen würden. Der Vater offenbar auch (sonst wären die Alimente nicht reduziert worden, oder?). Jetzt kommt ein Schullager oder ein Spitalaufenthalt oder irgendwas teures, auf das man nicht verzichten kann. Oder es kommen halt mehrere kleinere solche Dinge, die sich läppern. Die aber "unüblich" oder unvorhersehbar sind. Wäre da nicht der Alimentenbezahler zu beteiligen?