Ausserordentliche Unterhaltszahlungen???

caillou
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 25.08.2009
Beiträge: 41
Was sind genau ausserordentliche Unterhaltszahlungen und wie habt Ihr das in Eurer Scheidungskonvention festgehalten?

waldchutz
Dabei seit: 10.04.2008
Beiträge: 211
Überhaupt nicht erwähnt, jedoch habe ich bei der Rechtsberatung die Antwort bekommen, das dies gesetzlich so sei. Leider sieht das mein Ex nicht. Bin gerade am kämpfen und kommen nicht weiter.

Mediation wird abgelehnt, weiss nicht was ich machen soll.

Was dazu gehört, dass weiss ich eigentlich auch nicht, da dies nirgends so ersichtlich ist, bin also auf Antworten gespannt.

wer nicht wagt, gewinnt nichts
caillou
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 25.08.2009
Beiträge: 41
Niemand noch Tipps??
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
Was sind überhaupt ausserordentliche Kosten? Gemeinhin versteht man darunter entstehende Kosten, mit denen man im Laufe der Unterhaltspflicht nicht rechnen muss.
Dazu gehören meist Zahnkorrekturen, schulische Fördermassnahmen, Heilungskosten die von den Versicherungen nicht übernommen werden.

Eine abschliessende Liste, was dazu gehört oder was nicht, kann nicht wirklich erstellt werde, da gerade in Grenzfällen die Lehrmeinungen und Gerichtspraxis auseinander gehen.

Je genauer und detaillierter eine solche Liste Eingang in die Scheidungskonvention einfliesst, desto weniger Möglichkeiten für Streitereien gibt es später.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
caillou
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 25.08.2009
Beiträge: 41
Das ist ja das Problem, ich finde nirgends genaue Angaben was da alles darunter verstanden wird. Zahnkorrekturen war mir bekannt, aber z.b. Lager ?
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
Um Missverständtnissen aus dem Weg zu gehen, wäre es halt hilfreich, wenn ihr eine solche Liste definieren würdet.

Für mich wäre z.B. ein Schullager nicht ausserordentlich, da man damit rechnen muss, dass im Laufe der Schulzeit jedes Kind an mehreren Klassenlager teilnehmen wird.
Freiwillige, nichtobligatorische Lager ausserhalb der Schulzeit, z.B. Skilager während den Sportferien, sähe ich dann hingegen als ausserordentlich.

Ähnliches beim Zahnarzt. Normale Kontrollen und Reparaturen, wie Karies udgl. sind nichts ausserordentliches. Zahnstellungskorrekturen (notwenige) hingegen schon (wobei man u.U. sinnvollerweise eine Zahnversicherung abschliessen könnte).

Auch die übliche Sport- oder Freizeitsausrüstung und Kosten für Transport (ÖV) sind meines Erachtens nicht ausserordentlich.
Erst wenn es sich um Spezialfälle handelt, welche notwendig sind. Z.B. ein sehr teures ZugAbo, weil die Gewerbeschule oder der Ausbildungsplatz am anderen Ende der Welt liegt.

Heikel wird es bei teuren Hobbys, die Du dem Kind gerne ermöglichen würdest, aber nicht selber finanzieren kannst/willst. Da sie nicht wirklich nötig sind (z.B. Reiten), könnte der Vater auch nicht dazu verpflichtet werden, sie mitzutragen. Hier hilft nur das Gespräch oder eine vorgängige Abmachung.

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 09.02.2013 um 17:19.]

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Yvonne
Dabei seit: 31.12.2001
Beiträge: 676
Ich würde dir anraten, dass auch vom Gericht definiert wird, was unter "ordentliche" Kosten fällt, und bei den ausserordentlichen Kosten wird oft ein Betrag genommen (zB. 500 Franken pro Monat übersteigend ....)

Grundsätzlich gilt, was du im Urteil festhalten kannst, gibt später keine Diskussionen.

Leider geht dieser Passus noch oft vergessen - ich habe alle ausserordentlichen Kosten selber getragen, da im Urteil nichts festgehalten wurde. War grad ne Stange Geld. Dafür müssen wir (Sohn und ich) auch nie jemandem Danke sagenicon_biggrin.gif
Gruss und ich wünsche dir, dass du eine zufriedenstellende Lösung findest
Yvonne