Um Missverständtnissen aus dem Weg zu gehen, wäre es halt hilfreich, wenn ihr eine solche Liste definieren würdet.
Für mich wäre z.B. ein Schullager nicht ausserordentlich, da man damit rechnen muss, dass im Laufe der Schulzeit jedes Kind an mehreren Klassenlager teilnehmen wird.
Freiwillige, nichtobligatorische Lager ausserhalb der Schulzeit, z.B. Skilager während den Sportferien, sähe ich dann hingegen als ausserordentlich.
Ähnliches beim Zahnarzt. Normale Kontrollen und Reparaturen, wie Karies udgl. sind nichts ausserordentliches. Zahnstellungskorrekturen (notwenige) hingegen schon (wobei man u.U. sinnvollerweise eine Zahnversicherung abschliessen könnte).
Auch die übliche Sport- oder Freizeitsausrüstung und Kosten für Transport (ÖV) sind meines Erachtens nicht ausserordentlich.
Erst wenn es sich um Spezialfälle handelt, welche notwendig sind. Z.B. ein sehr teures ZugAbo, weil die Gewerbeschule oder der Ausbildungsplatz am anderen Ende der Welt liegt.
Heikel wird es bei teuren Hobbys, die Du dem Kind gerne ermöglichen würdest, aber nicht selber finanzieren kannst/willst. Da sie nicht wirklich nötig sind (z.B. Reiten), könnte der Vater auch nicht dazu verpflichtet werden, sie mitzutragen. Hier hilft nur das Gespräch oder eine vorgängige Abmachung.
[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 09.02.2013 um 17:19.]
Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.