Besuchsrecht / Wochenendregelungen

Häxli
Dabei seit: 08.01.2002
Beiträge: 1048
wegen der Unterstützung durch die Familienberatung/Vormundschaftsbehörde.
Aus eigener Erfahrung kann ich berichten: das bringt nicht viel.
Die überlassen einem mehr oder weniger einem selber und empfehlen einem eine gemeinsame Therapie. haha.
Und dann ist es vergessen.
Meine Erfahrung ist: man ist mehr oder weniger auf sich selber gestellt und MUSS LERNEN eigene Entscheidungen zu fällen und DAFÜR DANN ABER AUCH DIE KONSEQUENZEN zu tragen.
Sprich, man muss lernen, hinter seinen eigenen Entscheidungen zu stehen. Nicht einfach, ich weiss. Es ist wirklich ein Kraftakt.
Aentli
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 08.07.2003
Beiträge: 48
Da muss ich Häxli recht geben, Familienberatung hat mir nicht geholfen. Und nein, wir haben keine Regelung von der VB, die interessiert das auch nicht.
Mit den Alimenten bin ich jetzt dran eine schriftliche Lösung zu bekommen, mittels Anwältin, vielleicht kommt dann in den Vertrag auch eine Regelung der Wochenenden mit rein. Was aber nichts daran ändert, dass Abtauschen eines Wochenendes weiterhin unmöglich sein wird, da er ja seine Sturheit nicht aufgibt. Ihn vor vollendete Tatsachen zu setzen, wie plüsch sagt, wäre wohl auch eine Möglichkeit.. bedeutet aber, dass ich dann wieder bestimmen würde ! Danke Euch für Eure Inputs
sirupli
Dabei seit: 30.04.2007
Beiträge: 263
wir habens auch bei der Familienberatung/Vb geregelt, war wirklich gut, hat sich sehr Zeit genommen.
waldchutz
Dabei seit: 10.04.2008
Beiträge: 211
also ich habe da einen Muster-Exmann, kann da also nicht klagen.

Wir planen die weekends normal fast ein Jahr im voraus, da beide ja auch die Ferien frühzeitig eingeben müssen, wissen wir diese auch schon. Dies heisst, im Januar werden die Weekend für das ganze Jahr vergeben, sowie die Ferien eingegeben, somit kann ich auch gleich für die restlichen Schulferien organisieren, da ich 50 % arbeite.

Er nimmt die Kinder jeweils von Donnerstag abend 19.30 bis Samstag mittag 13.00 Uhr und jedes zweite Weekend bis Sonntag 19.30 Uhr. Ich bringe sie gefüttert zu ihm er bringt sie gefüttert zurück. Dies war am anfang immer eine Disskussion, dann haben wir die Zeiten auf 19.30 verschoben aber abgemacht, dass sie gegessen haben.

Also so haben wir selten Probleme mit abtauschen, da mein Freund auch zwei Jungs hat, die jedes zweite Weekend bei uns sind und 4 Wochen in den Ferien, sind wir froh dies immer frühzeitig für alle organisieren zukönnen, somit können alle ihres drumherum plazieren. Jedoch haben wir beide keine Kommunikationsprobleme. Es kommt auch öfters vor, dass mein Ex am Samstag den ganzen Tag noch was macht mit den Jungs, obwohl sie am mittag eigentlich bei mir sein sollten. Oder manchmal macht er am Sonntag auch nur mit einem seiner Jungs etwas obwohl sie bei mir sind. Mir spielt dies keine Rolle ich finde es auch gut so. Jedoch reden wir immer vorher darüber. Wenn bei uns bereits organisiert ist, entscheidet meistens das Kind mit wem es unterwegs sein möchte.

ich bekomme dafür fast keine Alimente, jedoch finde ich es schön, dass er viel mit den Kindern macht und dies auch einhält. Bis jetzt jedenfalls!!!

bei uns steht dies alles in der Scheidungskonvention, mit der Klausel, Abänderbar mit Gegenseitigem Einverständnis.

Wünsche Euch viel Geduld und Durchhaltevermögen, bei denen wo es nicht so reibungslos verläuft. Bei uns ist es dennoch immer eine riesige
Organisation auch wenn alle miteinander reden können. Aber ich habe die gute Lösung ein Wochende 4 Jungs und am nächsten haben wir keine, also ein Weekend für uns zwei.

wer nicht wagt, gewinnt nichts
Carmen2
Dabei seit: 28.03.2002
Beiträge: 186
Dieses leidige Thema kenne ich leider auchicon_frown.gif( Bei uns wurde es gerichtlich so abgemacht, dass wir selber abmachen können wie wir die Besuche und Ferien regeln wollen. Für den Fall dass wir uns nicht einigen könnten wurde aber festgesetzt, dass er sonst das Recht und die Pflicht habe sie jedes 1. und 3. Wochenende im Monat und für je 3 Wochen Ferien im Jahr zu sich nehmen kann. Da mein Mann die kinder aber nur 2 Wochen in die Ferien nehmen will ( vielleicht ist es aber auch seine Freundin die das so bestimmt) haben wir abgemacht ( also unter uns) dass er sie dafür jeweils am Freitag Abend holen kommt, was mir auch recht ist, so habe ich bereits ab Freitag Abend auch mal frei. Meine jüngere Tochter ist behindert und somit bin ich schon sehr belastet wenn ich sie die ganze Woche betreue, auch wenn sie natürlich tagsüber in der Schule ist. Zudem arbeite ich meist in der Nacht ( mache Nachtwache) und bin jeweils froh so auch mal einen Tag mehr ausschlafen zu können. Leider klappt unsere Abmachung nicht immericon_frown.gif( Wenn er etwas besseres vor hat kommt es auch schon mal vor, dass er einen halben Tag oder auch schon mal eine halbe Stunde bevor er sie abholen kommen sollte anruft, dass er sie nicht holen könne , er komme sie dann am Samstag morgen holen. Kann sein dass ihm kurzfristig in den Sinn gekommen ist, dass er Feuerwehrsitzung etc hat oder so wie kürzlich war in der Schule wo die Kinder seiner Freundin sind etwas los und da konnte er sie auch nicht holen, respektive wollte er sie n icht holen. Die Kinder seiner Freundin sind anscheinend wichtiger als seine eigenenicon_frown.gif(
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
carmen,
da steht bei euch in der konvention tatsächlich drin, dass er die kids jedes 1. und 3. we holen MUSS, falls ihr euch nicht einigen könnt?
wenn ja, fände ich dieses urteil SEHR SEHR vorbildlich, denn aus dem besuchsrecht wird damit eben auch eine -pflicht.

aentli,
dass ihr keine vormundschaftliche regelung habt, befremdet mich nun doch - oder seid ihr erst seit kurzem getrennt? denn normalerweise wird kurz vor oder nach der geburt eines unehelichen kindes eine beistandschaft errichtet, die gerade solche angelegenheiten wie alimente und besuchsrechte regelt.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
hexenbesen
Dabei seit: 21.07.2002
Beiträge: 121
Thomas, so vorbildlich ist diese Formulierung eben nicht. Wenn Eltern will entbrennt dann der Streit um das 5te WE im Monat...
Darum haben wird empfohlen ein Formulierung zu nehmen die sich an den Kalenderwochen orientiert (die gerade dem Vater, die ungeraden der Mutter).
Russalka
Dabei seit: 16.02.2002
Beiträge: 716
@fisi
alimente müssen geregelt werden - besuchsrecht hingegen NICHT!
Carmen2
Dabei seit: 28.03.2002
Beiträge: 186
@Thomas
Ja das steht bei uns in der Konvention tatsächlich so drin. War selbst fast ein bisschen erstaunt, da ich immer der Meinung war, dass die Väter das Recht, aber nicht die Pflicht haben die Kinder an den Wochenenden oder in die Ferien zu nehmen. Meist ist es ja so, dass diese Regelung eher zum tragen kommen muss weil die Mütter den Vätern die Kinder vorenthalten wollen und nicht umgekehrt. Aber man hört ja leider auch oft das umgekehrte. In meinem Fall habe ich eben eher das Gefühl, dass da seine Freundin viel mit mischt. Weil gerade wenn er am Freitagabend Feuerwehrsitzung oder sonst was hat kommt er sie erst am Samstagmorgen holen da seine Freundin nicht schauen will. Hingegen fährt mein Ex die Kinder von ihr im Winter wenn das Wetter schlecht ist ( sie haben einen etwas weiteren Schulweg) in die Schule und holt sie zum teil auch wieder. ( entweder ist sie da selber am arbiten oder sie kann so in Ruhe kochen) Mein Mann hat einen kleinen Landw. Betrieb und arbeitet 2 Tage auswärts so ist er eben auch da um dies zu machen. Ich finde das ja auch ok, fände es aber anständig von ihr, wenn sie im Gegenzug auch mal zu seinen Kindern schauen würde. Eine Hand wäscht die andere bin ich der Meinung.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
@ russalka, ok, danke für den hinweis.
da aber schon ersteres nicht gemacht wurde, hatte letzteres ja gar keine chance, geregelt zu werden. weisch was i mein?


@ hexenbesen
nun, 1. und 3. ist etwas gleich klar wie ungerade an mutti und gerade an vati. oder überseh' ich was?

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.