darf vater eigentum von tochter behalten?

schtupsi
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 22.02.2003
Beiträge: 59
hallo



meine tochter, 9 jahre alt, ging bis vor ca. 1 jahr regelmässig zu ihrem vater, an den wochenenden.



nun gab es streitereien und sie hat plötzlich angst vor ihrem vater und geht seit ca. 1 jahr nicht mehr zu ihm, was dem erzeuger aber auch nichts ausmacht.



nun zum eigentlichen problem. meine tochter hat noch persönliche sachen bei ihm. darf der vater die geschenke zurückbehalten? sie hat ihn angerufen und gesagt, dass sie ihre geschenke, die sie von ihm erhalten hat, zurück wolle. er hat sie abgewimmelt und gesagt, dass er die dann mal bringen werde.

am folgenden tag bekam ich eine email von ihm, dass er die sachen verschenkt habe. ich war und bin ziemlich sauer, denn darf ein vater die geschenke und zum teil noch persönliche sachen einfach so verschenken? denn das ist doch das eigentum meiner tochter, oder sehe ich das falsch?banghead.gif

was kann ich nun unternehmen, damit mein kind ihre sachen bekommt?



gruss und danke für eine antwort
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
nein, darf er nicht. das eigentum eurer tochter ist und bleibt ihres und sie kann jederzeit die herausgabe verlangen, gerade dann, wenn er nicht mitinhaber der elterlichen sorge ist. wäre er dies, könnte er das eigentum zwar (mit)verwalten, aber nicht veräussern, verschenken usw.

aber, was kann man dagegen tun, wenn er die gegenstände nicht freiwillig herausgibt? einklagen, klar. nur bringt das vermutlich mehr umstände, ärger und kosten, als dass es sich lohnen würde.

vielleicht mailst du ihm zurück, dass er das seiner tochter selber erklären soll, und nicht dich vorschiebt.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.