Wir hatten eine fast ähnliche Situation
Im Haus, welches mein Partner mit seiner Frau bewohnte, welches aber rechtlich ihr gehörte, lagerten 1,5 Mulden voll Grümpel. Vieles auch auf dem Estrich. Als das Haus versteigert wurde kam die Bank und bat die beiden Parteien, den Estrich zu räumen, ansonsten würde ein Unternehmen damit beauftragt. Die Ex-Frau weigerte sich und liess vernehmen, dass es ihr egal sei und sie auch nichts bezahle.
Der Bank ist das egal, hauptsache jemand zahlt. Also halt der Mann.
Mein Partner bekam ein Einschreiben mit einer Offerte in horrender Höhe und eine Frist, wenn er es selber machen möchte.
Wir haben dann einen Samstag lang zu fünft den Grümpel der Ex entsorgt.
Aus dieser Erfahrung heraus würde ich deinem Mann folgendes Einschreiben zukommen lassen.
Bis .... ist der Estrich zu räumen, ansonsten wird zu seinen Lasten ein Räumungsinstitut beauftragt oder du stellst es am ... (Datum) vor die Haustür.
Die Türen müssen bis ... instand gestellt sein, sonst wird ein Schreiner beauftragt und der Ex-Mann hat die Hälfte der Kosten zu übernehmen.
Wenn ihr resp. die Kinder einen Beistand habt, dann würde ich dem eine Kopie zusenden lassen. Allenfalls auch der VB oder einer involvierten Instanz.
Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut (und Phantasie), Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.