der ex bockt

boeselkraut
ThemenerstellerIn
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hmmm, vertrauen, de facto wohl schon, aber er kommt namentlich nicht vor auf der police. nein, er hatte nie eine haftpflichtversicherung, bloss mal ein jahr oder so, weil er versuchte, sich selbständig zu machen. pflicht an sich ist ihm im zusammenhang mit seiner 'alten' familie (uns) ein fremdwort. ich hege keine grossen hoffnungen, ihn in die pflicht ^nehmen zu können, drum frage ich ja euch, was ich auf dem rechtsweg tun könnte.
danke euch allen für eure postings!! sie haben mir mut gemacht, trotz allem zu kämpfen
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
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drum frag ich icon_wink.gif
aber es könnte eben einen unterschied machen, ob man verheiratet oder "nur" konkubinats- oder lebenspartner ist.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
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naja, rechtlich hättest du noch die möglichkeit ihn einzuklagen oder den rechnungsbetrag über betreibung/pfändung einzufrodern. es stellt sich jedoch die frage, ob sich der aufwand und die kosten lohnen.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
boeselkraut
ThemenerstellerIn
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auf betreibungen reagiert er erst gar nicht - der betreibungsbeamte war dauergast bei uns. ging mich aber nichts an - (wegem konkubinat?). waren schulden aus seinem missglückten selbständigkeitsversuch
Gelöschter Benutzer
ich würde behaupten, dass die haftpflicht mieterschäden deckt. wenn nun ein besuch etwas kaputt macht, kann man das auch der haftpflicht anmelden. also angenommen ein gast stolpert unglücklich und der teller spaghetti den er gerade aus der küche zum tisch tragen wollte verteilt sich über decke und 2 wände, aber ich will das trotzdem erst renovieren wenn ich ausziehe, habe dann aber keinen kontakt mehr zum gast. dann ist das ein mieterschaden, und kein mensch fragt, wer den schaden verursacht hat

naja wenn ichs mir so überlege: eingeschlagene tür.... wenn man das sieht, dass das nicht irgendwie versehentlich passiert sein kann, dann wird das eh keine haftpflicht zahlen
Shanti
Dabei seit: 30.04.2010
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Ich kann, wenn du magst, mal meine Mutter fragen, sie arbeitet bei der Versicherung. Ich tendiere aber zu der Antwort, dass Jelenas Antwort falsch ist. Wenn ein Gast mir etwas demoliert, ist das ein Fall für dessen Haftpflicht, nicht für meine. Streng genommen. Es wird bei der Angabe ein Formular kommen, auf dem du beschreiben musst, wie genau der Schaden entstand. Genau um solche Dinge auszuschalten. Klar kann man Unwahrheiten schreiben, nur wäre das ja nicht ehrlich.

Der Weg ist das Ziel
Shanti
Dabei seit: 30.04.2010
Beiträge: 1489
Demoliert aus Versehen - nicht mit Absicht. Demoliert ist wohl das falsche Wort, denn mutwillige Zerstörung ist kein Versicherungsfall. Denke ich, wissen tue ich es nicht.

Der Weg ist das Ziel
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
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sehe das genau so

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
nanny72
Dabei seit: 21.05.2006
Beiträge: 1002
sw
mir ist durchaus bewusst, das der beistand nicht gerade an arbeitsmangel leidet. aber so könnte der ex nachher nicht behaupten, das er denn brief nicht oder anders abgefasst bekommen hat. und der typ gehört anscheinend zu dennen die lügen, alles verdrehen und zu ihren gunsten zurechtbiegen und am ende häufig auch noch damit durchkommen
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
... und eingeschrieben reicht nicht mehr?
hm - ich würd dem pfarrer sieber noch ne kopie zukommen lassen, für alle fälle und sowieso.

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