nanny72
Dabei seit: 21.05.2006
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fisi
wenn sie ihm den brief eingeschrieben schickt und eine kopie dem beistand übergibt, kann er behaupten, das sein brief einen anderen wortlaut hatte, als der, den sie dem beistand gegeben hat. und wenn der beistand den brief zb mitunterschreibt und direkt vom amt weggeschickt wird, kann der ex nachher nicht behaupten, das sie ihm einen anderen brief geschickt habe.
wenn sie ihm den brief eingeschrieben schickt und eine kopie dem beistand übergibt, kann er behaupten, das sein brief einen anderen wortlaut hatte, als der, den sie dem beistand gegeben hat. und wenn der beistand den brief zb mitunterschreibt und direkt vom amt weggeschickt wird, kann der ex nachher nicht behaupten, das sie ihm einen anderen brief geschickt habe.