der ex bockt

nanny72
Dabei seit: 21.05.2006
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fisi
wenn sie ihm den brief eingeschrieben schickt und eine kopie dem beistand übergibt, kann er behaupten, das sein brief einen anderen wortlaut hatte, als der, den sie dem beistand gegeben hat. und wenn der beistand den brief zb mitunterschreibt und direkt vom amt weggeschickt wird, kann der ex nachher nicht behaupten, das sie ihm einen anderen brief geschickt habe.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
macht euch mit solchen dingen nicht lächerlich, mensch.
ich kann mir nun wirklich nicht vorstellen, dass ein beistand (der wird für die kommunikation bezüglich den kindsbelangen eingesetzt und nicht für die grabenkämpfe der erwachsenen) solch ein schreiben mitunterzeichnet.


Z

Art. 308 ZGB

II. Beistandschaft
1. Im Allgemeinen
1 Erfordern es die Verhältnisse, so ernennt die Vormundschaftsbehörde dem Kind einen Beistand, der die Eltern in ihrer Sorge um das Kind mit Rat und Tat unterstützt.
2 Sie kann dem Beistand besondere Befugnisse übertragen, namentlich die Vertretung des Kindes bei der Wahrung seines Unterhaltsanspruches und anderer Rechte und die Überwachung des persönlichen Verkehrs.
3 Die elterliche Sorge kann entsprechend beschränkt werden.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
boeselkraut
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 24.03.2009
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dann hat also streng genommen ein 'gast' mutwillig etwas in meiner wohnung zerstört = niemand zahlt!? nur versehen sind versichert? ausserdem hab ich blöderweise nach den vorfällen jeweils nicht grad ein protokoll ausgefüllt (mein ich nicht sarkastisch). es ist 1-2 jahre her. ziemlich spät, es noch zu melden...
Shanti
Dabei seit: 30.04.2010
Beiträge: 1489
Böselkraut: weder noch. Was auch immer durch einen Gast kaputt geht, geht auf dessen Versicherung, nicht auf deine. So gesehen hast du keine Chance vor der Versicherung, wenn du bei der Wahrheit bleibst.

Der Weg ist das Ziel
fisi
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wieso soll DEINE versicherung für einen schaden aufkommen den wer anderer verursacht hat?

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Gelöschter Benutzer
Jetzt nimmt es mich aber doch wunder: wenn ihr doch zusammengelebt habt, müssen den in einer Police die Namen der im Haushalt lebenden aufgeführt sein? Bei uns stehen keine Namen (gut, wir sind auch verheiratet, aber ein Konkubinat wird heute ja als eheähnlich betrachtet) und es sind einfach alle versichert, die im gleichen Haushalt leben. Dein Ex hat ja damals mit euch gelebt, als er die Türen demoliert hat. Also geht das doch unter Mieterschäden. Ausser die Versicherung macht ein Vorbehalt wegen der Mutwilligkeit..
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
das ist, wie ich vermutet habe, nicht bei allen versicherern automatisch der fall:

http://www.beobachter.ch/wohnen/artikel/konkubinat_kann-ich-meine-police-kuendigen/

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
boeselkraut
ThemenerstellerIn
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nein, in meiner police stehen keine namen. auch im mietvertrag ned. und er hatte zu keiner zeit eine privathaftpflicht. tja! wer den schaden hat, braucht für den spott nicht zu sorgen...
ich lass jetzt mal nen schreiner kommen und einen kostenvoranschlag machen. v.a. für die balkontür, die nicht mehr richtig schliesst (erdgeschoss - gruuusel!!! und durchzug!!). dann mal weiterüberlegen. auf goodwill seinerseits kann ich nicht hoffen
Gufechnopf
Dabei seit: 18.03.2007
Beiträge: 3509
@ Thomas
Du hast wohl keine Ahnung, womit sich Beistände so alles befassen müssen.

Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut (und Phantasie), Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
naja, die aufgabe(n) sind in art 308 zgb umschrieben. aber man kann ja ...

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.