Diverse Fragen bzgl. Trennung vom Ehemann

Stefanie _
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 23.03.2016
Beiträge: 2
Hallo liebe Forum-Mitglieder.

Ich bin Deutsche mit einem B-Aufenthaltstitel und verheiratet mit einem Schweizer.
Wir haben ein gemeinsames Kind, was nun 14 Monate alt ist.

Wir sind nun ganz frisch voneinander getrennt.

Probleme gab es schon länger, er ist Alkoholiker mit diversen Rückfällen und einer ausgeprägten Erwachsenen -ADS.
Hat im Dezember den letzten Entzug gemacht sowie eine Klinik bis vor kurzem besucht und scheint sich nun im Griff zu haben.

Er ist bei Konflikten jedoch schon immer verbal destruktiv aggressiv, abwertend, beleidigend, was sich auch durch die Abstinenz leider nicht geändert hat.
Gestern nach einem x-ten Streit habe ich ihn fortgeschickt und die Wohnung verschlossen, weil ich befürchtete, dass er wieder kommt, mich damit überrascht und dadurch wieder in eine ausuferne Konfliktsituation bringt. Da der Schlüssel von innen steckte, konnte er die Tür nicht öffnen. Er beschimpfe mich und drohte mir und versuchte, sich gewaltsam Zutritt zu verschaffen und ging erst wieder, nachdem ich die Polizei rief.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob er getrunken hatte.

Lange Rede kurzer Sinn -
Ich möchte gern mit meiner Tochter über die Feiertage zu meiner Familie nach Deutschland, welche in der Nähe von Berlin wohnt.
Unter anderem auch, um dort für sie den deutschen Pass ausstellen zu lassen.

Dafür gibt er mir aber nicht sein Einverständnis sondern droht mir damit, mich wegen Kindesentführung anzuzeigen.

Darf er mir eine Reise / einen Urlaub ins Ausland verbieten?

Ich muss dazu sagen, dass ich schon im Dezember über Weihnachten bei meiner Familie war, da sich die Situation mit meinem Mann auch mal wieder zugespitzt hatte. In diesem Zeitraum, während ich bei meinen Eltern war, befand er sich in der Entzugsklinik.

Noch eine andere Frage - ist es erfolgversprechend unter diesen Bedingungen das alleinige Sorgerecht zu beantragen?


Ich weiss, dass bei geteiltem Sorgerecht einer der Elternteile nicht ins Ausland mit dem Kind umziehen / zügeln darf.
Ich bin wie oben bereits erwähnt aus Deutschland mit einem B-Aufenthaltstitel - demnach berechtigt zur Erwerbstätigkeit, bin im Moment aber ohne Arbeit, da ich mich ausschliesslich um unser Kind und den Haushalt kümmere.
Bin ich mit dem Aufenthaltstitel nicht sogar verpflichtet, eine Arbeit auszuüben? Und abgesehen davon - darf ich tatsächlich nicht zurück in mein Heimatland mit meiner Tochter, die ja neben der schweizerischen auch die deutsche Staatsbürgerschaft hat?


Vielen Dank fürs Lesen und Ihre Bemühungen!

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 23.03.2016 um 23:38.]
fraulein
Dabei seit: 26.10.2003
Beiträge: 1583
Ich würde hier einen Anwalt zu Rate ziehen, da du doch einige, komplexe Fragen hast, die allgemein die Trennung betreffen.

Was die Ferien über Ostern betrifft, würde ich wohl bei der Vormundschaftsbehörde nachfragen.

Die Staatsbürgerschaft deiner Tochter hat nichts damit zu tun, ob du wieder zurück nach Deutschland ziehen darfst. Das hat dann mit der Scheidungsvereinbarung zu tun und einer nötigen Einigung.

Partner, 4 Kinder mit teilweise Schwiegerkindern, aktuell 2 Enkel :-)
Stricken, Lesen und immer wieder an meinem Lieblingsplatz sitzen und den Bäumen zuhören.
goodie
Dabei seit: 12.11.2011
Beiträge: 3198
Eine Paartherapie wäre vielleicht auch nicht schlecht, auch wenn es nur darum geht die momentane Situation zu entschärfen und wenigstens einen guten Draht zueinander zu finden. Ob ihr euch schlussendlich trennt oder zusammen bleibt ist nicht wichtig, aber die Stimmung ist schlecht und wenn er eh schon auf so einem aggressiven Level steht, endet das vielleicht noch in einer Schlammschlacht.

„Es gibt keinen Weg zum Frieden, denn Frieden ist der Weg."

Mahatma Gandhi
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
Hallo Stefanie

Deinen Ferien steht nichts im Wege - Du benötigst dafür nicht mal seine Einwilligung, denn Du bist Inhaberin/Mitinhaberin der elterlichen Sorge.

Probleme könntest Du dannn bekommen, wenn die Dauer nicht angemessen ist/zu sein scheint (wir reden hier von Jahren, Monaten oder zumindest mehereren Wochen).

Wegen KindsENTFÜHRUNG kann dein Mann Dich vorderhand eh nicht anzeigen, solange nicht, bis Dir die elterliche Sorge entzogen würde.

Wenn er nachweisen könnte oder man davon ausgehen müsste, dass Du eure Tochter nicht wieder zurück in die CH bringen willst, kann er Anzeige wegen KindsENTZUG erstatten.


Die anderen Fragen kann ich Dir auch nicht schlüssig beantworten.

Was ich auch sinnvoll fände, wäre eine Mediation, nicht eine klassische Paartherapie. Die Mediation versucht zwischen Euch zu vermitteln und die Konfliktsituation und Gesprächskultur zu verbessern - weniger eure Ehe zu retten.

lgf



Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Stefanie _
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 23.03.2016
Beiträge: 2
Vielen Dank für Eure Antworten.
Sie haben mir sehr geholfen.

Ich wünsche Ihnen / Euch ein schönes Osterfest.