Eheschutzverfahren / Scheidung

rursi
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 22.08.2002
Beiträge: 85
Wie ist das geregelt mit der Scheidung.
Basiert man sich da auf das vorhergehende rechtlich festgelegte Eheschutzverfahrn? Oder wird alles ganz neu berechnet?
Danke
rursi
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 22.08.2002
Beiträge: 85
Niemand eine Ahnung?
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
es sollte eigentlich zumindest auf relevante veränderungen zwischen der situation beim eheschutzverfahren oder der aussergerichtlichen trennung und jener zum zeitpunkt der scheidung geprüft werden. werden solche festgestellt, müsste neu berechnet werden, da es sich bei eheschutzregelungen um vorsorgliche, provisorische definitionen handelt.
bic2008
Dabei seit: 15.09.2008
Beiträge: 50
bei mir steht das jetzt auch an. laut meinem anwalt werden die sachen ganz neu angeschaut bei uns weil zum zeitpunkt des eheschutzverfahrens noch schulden zu tilgen waren, und ich im konkubinat gelebt habe.. ich rechne mir jetzt schon etwas höhere alimente aus..