Eheschutzverfahren?

pascale 11
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 27.03.2002
Beiträge: 927
Also die Vergünstigung für die Kinder bekommt bei unserer Gemeinde jeder. Wenn ich mit dem Einkommen so weit runterrutsche, dass ich auch in die Krankenkassen Vergünstigungen fallen würde, würde ich es auch bekommen. Das hängt von der Steuererklärung ab... Wir hatten das einmal, wo wir einiges am Haus machen mussten und nur einen Lohn hatten. Da wurde uns doch echt von der Gemeinde "freiwillig" die Unterstützung überwiesen...
smaragd*
Dabei seit: 17.08.2010
Beiträge: 426
SW: Ich habe gemeint, deine Tochter sei nach der Trennung bei deinem Ex-Mann gewesen und du hättest sie an den Wochenenden gehabt - also das Gegenteil von der allgemein üblichen Regelung. Verwechsle ich da was?
Gufechnopf
Dabei seit: 18.03.2007
Beiträge: 3509
@ Smaragd
Verwechseln: Jein
Als mein Ex-Mann die Trennung verweigerte, aus Angst, er würde das Kind verlieren, da habe ich ihm die Umkehrsituation vorgeschlagen.
Das Kind würde bei ihm leben und ich hätte ein 14-tägliches Besuchsrecht. Das wollte er dann aber auch nicht und so brachte ich dann die Idee mit der geteilten Betreuung.

Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut (und Phantasie), Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.