Entscheidung: Bei welchem Elternteil leben?

Evodia Rose Sío
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 19.08.2008
Beiträge: 36
Ab welchem Alter darf ein Kind von geschiedenen Eltern entscheiden, ob es beim Vater oder der Mutter leben will?

Sonntag
Dabei seit: 06.03.2011
Beiträge: 138
Grundsätzlich ab 18 (volljährig).

Ich glaub, ab Alter 14 werden die Kinder angehört, entscheiden tut jedoch der Richter.

Never say never
Blue64
Dabei seit: 20.08.2003
Beiträge: 1456
Ähm,Sonntag, ab 18 wäre doch widersinnig, ab da sind sie volljährig und können sowieso alles selbst entscheiden!

Ich denke, also bin ich hier falsch !
Blue64
Dabei seit: 20.08.2003
Beiträge: 1456
Ich meinte, mal gelesen zu haben, dass sie ab dem 6.Lebensjahr angehört werden und ab dem 14.Lebensjahr können sie entscheiden.

Ich denke, also bin ich hier falsch !
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
nein, entscheiden können sie nicht selber, das ist nach wie vor aufgabe des richters.
(jedoch ist die wahrscheinlichkeit gross, dass je älter das kind, desto eher wird dem wunsch entsprochen)
es gibt auch keine gesetzlich verankertes alter, ab dem kinder angehört werden müssen oder sollen. es heisst lediglich:
"... soweit tunlich, auf die Meinung des Kindes ist Rücksicht zu nehmen."

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Ria
Dabei seit: 23.07.2012
Beiträge: 106
Und es gibt auch Kinder, die damit völlig überfordert sind, weil sie sich mit FÜR eben auch GEGEN ein Elternteil, das sie ja lieben, entscheiden müssten.
Dann braucht es einen Richter, der das feine Gespür hat, das diese schwierige Aufgabe erfordert. Und die gibt es! Selber erlebt icon_biggrin.gif

Aus meiner Sicht ist es ganz wichtig, dass FÜR das Kind entschieden wird, und das bedeutet auch, für denjenigen Elternteil, der ihm auch ermöglicht, den Kontakt zum anderen aufrecht zu erhalten und zu stärken!

wozu ich mir das wohl in mein Leben eingeladen habe?
Blue64
Dabei seit: 20.08.2003
Beiträge: 1456
"fisi" schrieb:
es heisst lediglich:
"... soweit tunlich, auf die Meinung des Kindes ist Rücksicht zu nehmen."



Hier heisst es anders - scheint wohl kantonal geregelt zu sein:

http://www.lotse.zh.ch/documents/ajb/fj/allg/merk_empf/merkblatt_anhoerung_kind.pdf

Ab 11 Jahren werden in allen Verfahren die Kinder angehört.












[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 31.08.2012 um 11:23.]

Ich denke, also bin ich hier falsch !
fraulein
Dabei seit: 26.10.2003
Beiträge: 1583
Bei unserer Scheidung waren die Kinder 10, 8, knapp 4 und 2 Jahre alt. Wir waren uns einig, dass die Kinder bei mir leben werden.Der Richter befragte die grossen, wollte aber auch die 4-jährige befragen, was wir beide als Eltern aber abgelehnt haben.

Die zwei Grossen waren damit schon überfordert und hatten Angst und die 4-jährige wäre vom sprachlichen Verständnis überfordert gewesen.

Hängt wohl schon auch vom Richter ab, wie anderes in einer Scheidung auch.

Partner, 4 Kinder mit teilweise Schwiegerkindern, aktuell 2 Enkel :-)
Stricken, Lesen und immer wieder an meinem Lieblingsplatz sitzen und den Bäumen zuhören.
Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 1243
meine jüngste war 11. sie bekam von der richterin einen an sie persönlich adressierten brief, in dem sie ankreuzen konnte, was sie gerne möchte, ob sie noch ein gespräch mit der richterin wünscht, ob wir ihr erklärt haben, was passieren wird usw. diesen brief musste sie selber unterschreiben und ans gericht zurücksenden.

sie hat dann in diesem schreiben geschrieben, dass sie sich wünschen würde, ein bisschen mehr zeit mit dem papa verbringen zu können (ich habe ihr bei der formulierung geholfen).

die richterin hat dann anlässlich des scheidungstermins bezug auf diesen brief genommen und gefragt, wie diesem wunsch eventuell entsprochen werden kann.
Orcas_neu
Dabei seit: 31.05.2012
Beiträge: 65
was mich hier interessieren würde, ab welchem Alter können Kinder sagen, wenn sie weniger oder gar nicht mehr zum Vater möchten?
Gibt es da auch eine Regelung?

Ob du eilst oder ob du langsam gehst, der Weg bleibt immer derselbe!

chinesisches Sprichwort