Ex Mann will weder Pass noch ID der Kinder geben

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ThemenerstellerIn
Dabei seit: 09.05.2014
Beiträge: 4
Guten Abend

Mein Ex Mann und ich haben das gemeinsame Sorgerecht für unsere zwei Jungs. Wohnen tun sie bei mir. Leider haben mein Ex Mann und ich ein sehr schwieriges Verhältnis.

Wenn ich a vorschlage will er b. Immer wieder Machtspiele. Schlechtes reden über mich gegenüber den Kids. Mit mir redet er dass allerallernötigst. Und das in einem Ton...

Nun aber zu meinem aktuellen Problem:

Es war viele Jahre so dass die ID s der Jungs bei ihm waren. Und ich bei ihm danach bitten musste wenn ich sie gebraucht habe. Das war für mich unbefriedigend. Aber ich habe die Faust im Sack gemacht.

Nun haben die Jungs relativ neu auch einen Pass. Und ich habe ihn gebeten entweder Pass oder ID zu geben. So dass auch ich flexibel und spontan sein kann.

Er blockt ab. Ich könne ihn fragen wenn ich das brauche.

Für mich geht das nicht auf. Es ist nur eines seiner Machtspiele. Es gibt weder Grund noch Sinn.und immer Faust im Sack machen? Nein... ich will entweder Pass oder ID bei mir haben.

Wie kann ich vorgehen wenn er sich weiter weigert?

Liebe Grüsse

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fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
Es gibt mehrere Möglichkeiten:

- den Richter um die Aufforderung der Herausgabe bitten
(dieses Gesuch vorab als Orientierungskopie dem Vater senden, vielleicht reagiert er ...)

- neue ID oder neuen Pass beantragen, mit dem Hinweis, die alten seinen verloren gegangen



Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Madruna
Dabei seit: 25.04.2011
Beiträge: 382
Beim gemeinsamen Sorgerecht braucht es auch beide Unterschriften der Eltern für die Bestellung einer ID oder eines Passes.
Da wird er Ex-Mann wohl kaum eine leisten.
mauserl
Dabei seit: 20.07.2008
Beiträge: 1186
"Madruna" schrieb:

Beim gemeinsamen Sorgerecht braucht es auch beide Unterschriften der Eltern für die Bestellung einer ID oder eines Passes.
Da wird er Ex-Mann wohl kaum eine leisten.


bei meiner grossen tochter vor 6 jahren mussten wir auch beide unterschreiben um eine ID zu bestellen, für die kleine vor 3 monaten konnte ich einfach hin und eine bestellen... das hat mich noch etwas verwirrt, dachte es hätte geändert?

du bist nicht allein
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
"Madruna" schrieb:

Beim gemeinsamen Sorgerecht braucht es auch beide Unterschriften der Eltern für die Bestellung einer ID oder eines Passes.
Da wird er Ex-Mann wohl kaum eine leisten.

Das wär mir aber das Neuste!

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
goodie
Dabei seit: 12.11.2011
Beiträge: 3198
Lass dich bitte beim Jugendamt beraten. Das Verhalten ist völlig kontraproduktiv, lasst euch das nicht gefallen.

„Es gibt keinen Weg zum Frieden, denn Frieden ist der Weg."

Mahatma Gandhi
Madruna
Dabei seit: 25.04.2011
Beiträge: 382
Der Kantönligeist... icon_rolleyes.gif

Aber in mehreren ist es so:

Geschiedene Eltern mit einem gemeinsamen Sorgerecht oder nicht verheiratete Eltern mit einem gemeinsamen Sorgerecht:
- Kopie des Scheidungsurteils bzw. amtliche Erklärung, aus der hervorgeht, dass ein gemeinsames Sorgerecht besteht, und eine unterschriebene Einwilligung des nicht anwesenden Elternteiles mit der Kopie seines Ausweises. (Identitätskarte oder Pass)


http://www.schweizerpass.admin.ch/content/pass/de/home/ausweise/allgemeines/passbueros.html

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 10.05.2014 um 00:02.]
fraulein
Dabei seit: 26.10.2003
Beiträge: 1583
@fisi
Du kannst nicht einfach einen gültigen Ausweis neu beantragen, ohne eine Meldung bei der Polizei zu machen. Ein "Hinweis" genügt da überhaupt nicht.

"Vorgehen bei Verlust eines Ausweises

Der Verlust eines Ausweises oder dessen Diebstahl muss sofort nach Feststellung bei der örtlichen Polizei des Aufenthaltsortes angezeigt werden. So wird verhindert, dass nicht berechtigte Dritte damit reisen können. Nach einer Anzeige werden die Ausweisnummern gestohlener oder verlorener Ausweise national und international zur Fahndung ausgeschrieben. Das Reisen mit einem wieder zum Vorschein gekommenen Ausweis kann deshalb äusserst unangenehme Folgen haben.

Als Verlust eines Ausweises gilt jegliches Abhandenkommen des Ausweises, sei es durch Diebstahl, Verlieren oder vollständige Zerstörung. Für die Beantragung eines Ersatzausweises im In- oder Ausland muss eine Verlustanzeige einer schweizerischen oder ausländischen Polizeistelle vorliegen. Der Verlust eines Ausweises hat dessen Ungültigkeit zur Folge. Ein aufgefundener Ausweis darf deshalb nicht zurückerstattet oder weiterverwendet werden.

Was tun im Inland
1. Machen Sie sofort eine Verlustanzeige bei der Polizei. Die Kantonspolizei schreibt Ihre Ausweisnummer zur Fahndung aus. So wird verhindert, dass nicht berechtigte Dritte mit Ihrem Ausweis reisen können.
2. Nach erfolgter Anzeige können Sie einen Ersatzausweis beantragen. Kantonale Passstellen Kantona"

Erst mit der Bestätigung der Polizei kann ein neuer Ausweis beantragt werden.



Partner, 4 Kinder mit teilweise Schwiegerkindern, aktuell 2 Enkel :-)
Stricken, Lesen und immer wieder an meinem Lieblingsplatz sitzen und den Bäumen zuhören.
KlaraM
Dabei seit: 01.03.2013
Beiträge: 1770
Mach einen Ausflug nach D mit deinen Jungs, verlange dafür die IDs und gib sie nachher nicht zurück. Das ist die pragmatische Lösung.

Wenn die nicht funktioniert, würde ich mich an die Gemeinde (KES) wenden. Sind sie nicht die richtige Anlaufstelle, können sie dich sicher weiterweisen.
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ThemenerstellerIn
Dabei seit: 09.05.2014
Beiträge: 4
Danke für Eure Feedbacks...

Es ist ein Machtspiel seinerseits. Da gäbe es noch viele Beispiele mehr.

den Pass für die Jungs hat er erstellt für eine geplante Amerika Reise. Er konnte das ohne meine Unterschrift.

Ich habe die Pässe dann für Frühlingsferien gebraucht und ging auf ihn zu. Wenn ich die wolle müsse ich die Hälfte bezahlen. Kein Problem. Hab ich gemacht.

Und das hat dann auch geklappt.

Ich habe die Pässe dann zurück gegeben weil er sie wegen Flug buchen braucht. Und nun will er beides, ID und Pass behalten.

Rückwirkend würd ich niiiiie mehr ein gemeinsames Sorgerecht machen!

Schwierig gestaltet sich dass nämlich auch beim Grossen Sohn. Thema ADHS. In den Frühlingsferien nahm er keine Medikamente. Und soll dann langsam anfange. Ich habe ihm am Fr 1/4 gegeben und meinen Ex gebeten am Weekend 1/2. Am Mo wären wir dann bei einer Tablette. Am Di beim Ziel von 1.5. Mein Ex gibt eigenmächtig mehr.

Thema Sport. Sehr häufiges Training. Die Schulleistung sinkt. Es vesteht die Möglichkeit im Training eine Stufe zurück zu treten und so Schule und Sport viel besser unter einen Hut zu bringen. Mein Ex stellt sich quer. Es gäbe Kinder die machen dieses Training. Zusätzlich lernen sie ein Instrument. Und gehen in einen Sprachkurs. Nun ja... das ist ja schön und gut. Zrotzdem war oder ist es für meinen Sohn schwierig 10 Stunden Training die Woche (inkl Fahrt und umziehen) mit der Schule zu vereinbaren.

es ist oft zum verzweifen.