frage an die alleinerziehenden

Single
Dabei seit: 01.07.2010
Beiträge: 241
@philosophia

Ich denke nicht, dass das ein normales Vorgehen ist. Ich wurde auf jeden Fall nach meiner Scheidung nicht durch die VB begleitet. Ich bin nun einige Jahre geschieden und habe von denen nie etwas gehört.
Aber auf die Kontenüberprüfung bin ich schon gespannticon_wink.gif Ich habe nämlich keine Konten auf den Namen der Kinder- die lauten auf michicon_wink.gif
Yvonne
Dabei seit: 31.12.2001
Beiträge: 676
philosophia:
Der Zins auf den Jugendkonten ist einiges höher als bei uns Erwachsenen, erst die Rentner habens dann auch wieder besser.
Und ja, frau versteuert das Vermögen. Das Steueramt und die VB, welche das Kindsvermögen kontrolliert, sind meist durch eine oder 2 Türen, in grösseren Gemeinden viellecht durch ein Stockwerk getrennticon_smile.gif
Trotzdem muss man da persönlich antraben und die Belege bringen *grrr

Und frag mal deine Bank: Die Vorschriften sind nicht überall genau gleich, wer abheben kann/könnte.
Gruess Yvonne
Stella5
Dabei seit: 18.10.2003
Beiträge: 107
Ja, kenn ich. Das habe ich am Anfang tun müssen. Da habe ich so ein Formulas zugesendet bekommen. Da habe ich einfach alles angeben müssen, was die Jungs auf den Kontis hatten.

Habe mich auch gefragt, ob dies üblich ist.

Gring abe u sekle
huusmüeti
Dabei seit: 04.07.2008
Beiträge: 68
Musste ich auch machen. Ich habe da angerufen und gefragt, was das soll. Die Antwort: Das sei so üblich, als Schutz für das Kind, damit das Konto nicht leeregräumt wird für Dinge, die ich für mich benötige, und übrigens, müsse ich Abhebungen vorher mit der VB abklären und melden.
Auf meine Frage, ob ich denn z.B. 100.-- "bewilligt" haben müsse, weil die Kleine z.B. ein grosser Weihnachtswunsch habe, meinte die Dame dann: ja, eigentlich scho. Betonung auf "eigentlich".
Da fühlt man sich doch sehr schäbig. Vorallem weil es schon immer ich war, die auf das Konto eingezahlt hat.......
beli287
Dabei seit: 02.02.2004
Beiträge: 108
Ich finde diese Bevormundung unmöglich! Da gibt es nur Eins : lieber kein Konto auf den Namen der Kinder anlegen (auch wenn vielleicht ein Paar Franken mehr Zinsen gezahlt werden könnten). Ueberhaupt, ich spare gar nichts speziell für meine Tochter. Sie hat alles was sie braucht, wird den Beruf lernen können, den sie will, nachher muss sie sich aber selber behelfen, ich finde, dann habe ich genug getan.
Obwohl AE, hat sich die VB bei mir nie eingemischt: hab zwar ein Schreiben erhalten nach ihrer Geburt (wegen Unterhaltsvertrag mit ihrem Vater), dort angerufen und gesagt, dass wir das unter uns regeln und gut wars. Hab nie wieder etwas von der VB gehört. Ist doch einfach unmöglich, dass man unter dem Vorwand des Kindswohls einfach alle AE als unfähig einstuft!
nanny72
Dabei seit: 21.05.2006
Beiträge: 1002
ich finds eine frechheit das alleinerziehende so beformundet werden. was ist wenn ein kind zb ein velo braucht und das geld nicht reicht. von der gemeinde gibts da ja kein extrageld und dann muss mann sich deswegen auch noch rechtfertigen, wiso man genau das geld braucht, das man für solche dinge angelegt hat.


beli287
wenn man im vornherein wüsste, das man sich trennt und dann das geld bei bedarf nicht mehr holen kann, dann würden wohl viele auch kein konto spetziell für die kinder anlegen, bezw sie würden es auf ein eigenes spetzielles konto legen
Balaine
Dabei seit: 13.03.2002
Beiträge: 1475
Ich musste das noch nie und mit der VB hatte ich auch nie zu tun ausser wegen den Unterhaltsverträgen nach der Geburt der Kinder. Bin schon jahrelang AE.

ich bin ein Star, holt mich hier raus!
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
wie jede medaille hat auch diese zwei seiten:

ganz grundsätzlich: egal ob verheiratet oder nicht ist kindesvermögen von den eltern (oder der erziehungsberechtigten person) treuhänderisch zu verwalten. dies unanbhängig davon ob das kindesvermögen durch erbschaft, übertragung bzw. schenkung etc. entstanden ist und in welcher form (bargeld, wertpapiere, immobilien etc.) es vorhanden ist.
bei veruntreuung kommen die entsprechenden gesetzlichen staf- und schadenersatzbestimmungen zum zug.

da gerade bei geschiedenen eltern eine gewisse häufigkeit der beschuldigung, kindesvermögen veruntreut zu haben, aufgetreten ist, hat sich eine gewisse praxis etabliert. sehr viele (aber nicht alle) gerichte informieren die zuständigen vormundschaftsbehörden über die scheidung und die behörde klärt dann die existenz von kindesvermögen ab. sind solche vermögen vorhanden kontrollieren gewisse vormundschaftsbehörden (auch nicht alle), ob die verwaltung durch die berechtige person korrekt treuhänderisch erfolgt.

treuhänderisch heisst übrigens nicht, dass nicht je nach situation und verwendung kindesvermögen für das kind eingesetzt werden kann, wie z.b. bei grösseren anschaffungen etc.

eine (vernünftige) aufsicht der vormundschaftsbehörde - welche übrigens selbst keinerlei haftung übernimmt - liegt demnach nicht nur im interesse des kindes sondern allenfalls auch der erziehungsberechtigten person. dass es auch weniger vernünftige vormundschaftsbehörden bzw. dort tätige gibt, ist unbestritten.

was nun das sparen für die kinder angeht, wird der grundsatz angesprochen, dass für das kind geleistete unterhaltszahlungen auch für dieses (und nicht anders) zu verwenden sind. bei in der relation zum lebensstandard verhältnismässig hohen unterhaltsbeiträgen kann die frage nach der verwendung des überschusses durchaus zu recht gestellt werden. dies dürfte jedoch eher die ausnahme sein.
Russalka
Dabei seit: 16.02.2002
Beiträge: 716
@af
aber gerade bei nichtverheirateten (die auch nicht mehr in einer beziehung leben zum zeitpunkt des unterhaltvertrages etc) ist dann aber diese angelegenheit so was von fadenscheinig und überflüssig! die wahrscheinlichkeit, dass da grossartige mittel vorhanden sind, ist gering. und wenn, dann stammen die wohl eher von seiten der mutter als vom vater...
orcas
Dabei seit: 28.05.2004
Beiträge: 340
ich musste das auch angeben, bzw, musste ich einen Auszug des Kontos meiner Tochter bringen.
Ich hab mich auch sehr aufgeregt, vorallem, weil das Konto, welches noch beim Vater ist, nicht angegeben werden musste.
Ich lies mir erklären, dass es zum Schutz des Kindsvermögen geht, damit wir Eltern nicht einfach das Geld des Kindes ausgeben. Und der andere Elternteil dann nicht irgendwas beschuldigen kann...
Ich fand das sehr speziell, denn bei verheirateten Eltern spielt das dann scheinbar keine Rolle ....

ich finde es auch heute noch daneben! Einerseits, weil getrennte Eltern das angeben müssen und dann auch nur die Mutter ....

es chunnt nid guet, es isch scho guet, me mues es nume gseh