frage an die alleinerziehenden

mona lisa!
Dabei seit: 22.01.2003
Beiträge: 270
musste das auch tun und habe mich mega aufgeregt.... als ob verheiratete Eltern das Geld ihrer Kinder nicht abheben könnten....

Leben und leben lassen
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@russalka

eigentlich ist die sache ganz simpel und liegt prinzipiell im verhalten der eltern:

im "normalzustand" verheirateter eltern in gemeinsamem haushalt gehen diese nicht mit echten oder falschen beschuldigungen gegenseitig aufeinander los.
mit beginn einer trennung ändert sich dies allzuoft sehr schnell und gründlich, indem sich die eltern alles mögliche und unmögliche vorwerfen, nur um einen angeblichen vorteil oder nutzen für sich selbst (äusserst selten für betroffene kinder) herauszuholen. wie unerschöpflich dieses repertoire ist, kannst zumindest teilweise in diesem forum lesen.

also... würden sich eltern, welche sich trennen, vernünftig verhalten und die interessen ihrer kinder angemessen berücksichtigen, wäre es wohl kaum zu den heute praktiziertn massnahmen zum schutz von kindesvermögen gekommen. aber die massnahmen der gerichte und vormundschaftsbehörden kratzen mal wieder am ego eines elternteils, was wiederum nichts anderes heisst, als dass die interessen der kinder genau hinter diesem ego zurückstehen müssen.

vielleicht sollten jene, die sich darüber ärgern, mal den eigenen ego-zustand überprüfen und allenfalls korrigieren.
Russalka
Dabei seit: 16.02.2002
Beiträge: 716
@af
es wird ja nicht mal überall gleich gehandhabt!
für mich ist's schon noch ein unterschied, ob man mal zusammen als familie gelebt hat oder nicht. war bei mir nie der fall - was bitte schön will mir mein ex dann vorwerfen?

ich frage mich echt, was die wie kontrollieren wollen! mein kleiner sohn hatte (und hat immer noch kein) sparkonto. diese 'überprüfung' musste ich ja auch kurz nach der geburt machen, da hat wohl kein kind grossartige ersparnisse!

ich wäre froh, die VB würde sich um 'wichtige' dinge kümmern und uns nicht noch steine in den weg legen!
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@russalka

mal vorab: ein kind kann durchaus vermögen z.b. aus überschreibung (den erb-zwillingen - derzeit ca. 8 jahre alt - gehört Schloss Eugensberg) oder aus erbschaft haben. also stellt sich das problem der treuhänderischen verwaltung wirlich.

gäbe es nun nicht eltern, welche sich am kindesvermögen vergreifen und gäbe es nicht paare in trennungssituationen, welche sich gerade in solchen phasen unterschlagung oder bereicherung vorwerfen, wäre das ganze kein thema. nun gibt es aber keine kleine anzahl von eltern, die mit den grenzen von mein und dein mehr als nur mühe haben. also liegt die übung ganz im interesse der betroffenen kinder.

verantwortungsvolle eltern haben damit doch auch gar kein problem, legen die papierchen auf den tisch und gut ist völlig ohne aufregung.
bei jenen, welche sich darüber aufregen könnte sich nämlich auch die frage auftun, ob sie sich so ägern, weil sie sich ertappt fühlen. den eigenen lebensstandard z.b. aus dem unterhalt zu finanzieren, welcher für das kind geleistet wird, gehört nämlich ins selbe kapitel. deshalb kommen behörden auf die idee, bei überschuss an unterhaltszahlung nach dem verbleib des restes (sparen für das kind) zu fragen.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
angelface

ich glaube, das stossende daran ist, oder einer der stossendsten faktoren, dass es nicht flächendeckend gleich gehandhabt wird. einige mütter (obhuts- oder sorgeberechtigte) müssen allenthalben rechenschaft ablegen, andere alle paar jahre mal, wiederum andere nie.

dieser ermessensspielraum der vb hinterlässt doch ab und zu den eindruck der willkür.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@thomas fisler
dass die unterschiedliche handhabung einen grund darstellen kann, sich darüber zu ärgern dürfte durchaus so sein.

für die kontrollen der kindesvermögen durch vormundschaftsbehörden - über deren fähigkeits-und qualitätsdifferenzen durchaus auch diskutiert werden kann - dürfen sich die betroffenen jedoch nicht bei diesen behörden bedanken, sondern bei jenen eltern, die den anlass dafür geliefert haben. den esel zu schlagen, wenn der sack gemeint ist, ist nämlich auch nicht in ordnung.

wollte man die sache konsequent durchziehen, müssten die vormundschaftsbehörden ihre kontrollen für sämtliche kinder, also auch jene verheirateter eltern im selben haushalt durchführen. dazu müssten die behörden automatisch über erbschaften zu gunsten von kindern, schenkungen, übertragungen etc. informiert werden. eine administration sondergleichen zur prävention gegen eltern, welche ihre pflichten und grenzen nicht kennen. ob aber eine solche "generalkontrolle", welch dann auch als generalverdacht interpretiert werden könnte, weniger ärger verursacht, wage ich zu bezweifeln.
huusmüeti
Dabei seit: 04.07.2008
Beiträge: 68
und weil es Elternteile gibt, die bei einer Trennung schmutzige Wäsche waschen oder eben das Konto der Kinder plündert, müssen wir "anständigen" AE darunter leiden?
Wie gesagt, ich habe das Konto für die Kleine angelegt und immer einbezahlt. Das Geld setzt sich aus Geldgeschenken aus der Verwandtschaft zusammen. Ich würde niemals auf die Idee kommen, Geld von diesem Konto für mich zu verwenden. Und nur, weil es anscheinend solche Eltern gibt, müssen wir diese Demütigung über uns ergehen lassen?
Von wegen meinem Ego: mein Ex und ich haben während der ganzen Trennung niemals gestritten und können auch heute noch miteinander reden. Was soll es mir bringen, von dem Konto was zu holen? Da ich alleine Vollmacht auf dieses Konto habe und schon immer hatte, würde ich mich ja ins eigene Fleisch schneiden.
Ich finde es einfach eine Frechheit, dass ich nun bei der VB anfragen muss, ob ich dort Geld abheben DARF ! Sei es eben z.B. für eine grössere Anschaffung wie Velo oder Kinderzimmer. Ich auf jedenfall werde kein Geld mehr auf das Konto einzahlen. Auf die Zinsen verzichte ich da gerne und dafür lasse ich mich nicht dermassen erniedrigen.
Gelöschter Benutzer
@Huusmüeti: Inventar des Kindesvermögens und Schutz des Kindesvermögens sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Wieso darfst Du das Kindesvermögen nicht mehr selbst verwalten? Die VB darf ihre Hand nur auf das Kindesvermögen legen, wenn konkrete Hinweise bestehen, dass dieses vom Inhaber der elterlichen Sorge nicht ordnungsgemäss verwaltet werden kann (z.B. durch Suchtmittelabhängigkeit des Elternteils). Die Grösse des Kindesvermögens allein genügt nicht als Begründung für Massnahmen zum Kindesvemögensschutz.

Du kannst beantragen, dass die Schutzmassnahmen aufgehoben werden, wenn Du findest, dass sie ungerechtfertigt angeordnet worden sind.
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@huusmüeti
es ist ähnlich wie beim autofahren: nur weil ein paar deppen und deppinnen mit alk oder drogen im blut rumkurven, müssen auch wirlich nüchterne autofahrer (mit oder ohne mitgliederausweis des blauen kreuzes) die tests über sich ergehen lassen.

den hinweis von rosenhuhn finde ich gut.

was mich interessieren würde: hat die VB das einfach mündlich rausgelassen oder hast eine verfügung (hoffentlich mit rechtsbelehrung) von der VB erhalten? in erstem fall könnte es sich nämlich auch um ein blankes missverständnis handeln, schliesslich können solche behördenkontakte auch gewisse emotionen auslösen icon_wink.gif
Franzie
Dabei seit: 01.01.2002
Beiträge: 106
Hello,
ich habe von der Gemeinde die Aufforderung bekommen einen "Kindervermögensinventar" zu stellen? Weder meine Kinder noch ich haben Vermögen, soll ich das Blatt einfach ohne weiteres unterschrieben zurücksenden oder geht es da um die Konten die die Kinder haben (von den Grosseltern erröfnet und verwaltet)?
Bitte um tipps, danke im Voraus

Das wichtigste ist nicht nie umzufallen, sondern immer wieder aufzustehen