Gelöschter Benutzer
thomas, richtig. da möchte mann aber auch nicht, dass die kinder auswärts betreut werden, andererseits zahlt er diesen ausgleich nicht gern? 
wenn BEIDE sich für eine form entscheiden, soll's doch bitte auch nach der scheidung gelten, wenn möglich, klar. aber wenn er wirklich karriere gemacht hat, tut's ihm ja nicht weh.

wenn BEIDE sich für eine form entscheiden, soll's doch bitte auch nach der scheidung gelten, wenn möglich, klar. aber wenn er wirklich karriere gemacht hat, tut's ihm ja nicht weh.