geld geld geld

unbekannt
Dabei seit: 08.12.2009
Beiträge: 529
@leycro
das ist vielleicht auch je nach Kanton unterschiedlich.
spicki
Dabei seit: 02.12.2004
Beiträge: 1428
@leyrco

10% minimum vom Lohn. (meines Wissens nach Gesetz)

*ooohmmm*
Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 1243
spicki, bezüglich alimente gibt es kein gesetz...
oramee
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 16.03.2007
Beiträge: 92
ich wohne an der goldküste...wohne in ner alten 30jährigen nicht renovierten wohnung...!im selben haus wohnen meinen eltern...die hüten mein sohn wenn ich arbeite...so fällt die krippe aus...as ich bei einem wohnortwechsel wieder berappen müsste..meine krankenkasse ist die helsana..die ist mit zusatzversicherung nunmal teuer...!ne wr nie verheiratet...werde nun die alimenten neu berechnen lassen!mal guck..er hat ne neue arbeitstelle...sagt er verdiene weniger...hab aber gehört von seinem vater das dies nicht stimmt..nun werde ich das überprüfen..weil....er wegen jedem franken so doof tut!
Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 1243
oramee

entschuldige, aber jedem die hobbies, die er sich leisten kann...

so viel ich weiss, ist eishockey wirklich ein teures hobby. meine töchter wären damals auch gerne geritten, und ich musste ihnen sagen, dass dies einfach nicht drin liegt.

so wie meine eltern mir damals gesagt haben, dass klavierspielen zu teuer wäre.

manchmal habe ich den eindruck, kinder wachsen mit einem goldenen löffel im mund auf !

und, vielleicht sprichst du mal mit dem kindsvater, sagst ihm, dass so das eishockey nicht mehr weiter drin liegt, und vielleicht kann sohn sich dann mit ihm arrangieren, dass dies geburi und weihnachtsgeschenke sind, oder er zahlt sogar noch ein bisschen was zusätzlich. aber lass dies dein sohn mit seinem vater ausmachen.

bezüglich krankheit hab ich ein bisschen mühe, denn normalerweise kriegst du ja da krankentaggeld. und wenn es wirklcih so schlimm ist, dass du nicht mehr arbeiten kannst, dann zahlt auch die iv, da ja offenbar eine veränderung vorliegt, die bildgebend nachgewiesen werden kann. ansonsten kann man aber auch mit versteiften wirbeln arbeiten, ich kenne einige.

ich kenne aber auch solche, die sich dann in dieser rolle von "ich armes ding" gefallen und der ansicht sind, kindesvater und vater staat sollen nun mal zahlen. da hab ich dann eher mühe.
erna
Dabei seit: 03.01.2002
Beiträge: 870
http://www.lotse.zh.ch/documents/ajb/fj/allg/12_Tabelle.pdf

da kannst du mal schauen, wie sich der Unterhalt rechnet.
Als Mutter hast du natürlich auch (finanzielle) Pflichten gegenüber deinem Kind... es ist nämlich euer gemeinsames Kind.

Zürcher Frauenzentrale kannst du einen Termin bei der Budgetberatung abmachen.
Nimm den richterlichen Beschluss mit, da der Index eine grosse Rolle spielt, dann kann man berechnen, was du ev. zusätzlich nachbezahlt bekommst. Sicher günstiger, als wenn du das Gericht bemühst.