gemeinsames Sorgerecht - rückwirkend

Orcas_neu
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 31.05.2012
Beiträge: 65
Wie ist das nun eigentlich, ist das gemeisame Sorgerecht nun die Regel? Oder wann tritt das in Kraft?

Ich könnte einfach schreien, wenn ich hören, dass der NR möchte, dass das rückwirkend auf alle Scheidungen gelten soll banghead.gif

Auch der SR will eine rückwirkende Klausel - aber nur 5 Jahre.
Wenn ich mir vorstelle, dass ich mit meinem Ex das gS haben sollte, er ,der mich nicht mal mehr grüsst, ein einfaches Mail mit einer Frage nicht beantwortet, mich schlecht macht und und und .. banghead.gif

Wir sind seit 2004 getrennt, wollte zuerst das gS, aber er machte mich nur herunter, dass ich nach einem Jahr im gleichen Haus wohnend weg zog und das gS nicht mehr wollte.
Geschieden sind wir seit 7.1.2009 ...

Auch unsere Tochter kriegt die Kriese, wenn das so sein sollte ... sie möchte nicht, dass wir gemeinsam schauen müssten und es immer wieder zu Streitereien kommt ...

Ob du eilst oder ob du langsam gehst, der Weg bleibt immer derselbe!

chinesisches Sprichwort
nanny72
Dabei seit: 21.05.2006
Beiträge: 1002
hoffe auch, das es nicht noch rückwirkend eingeführt wird. mein ex ist zwar im moment recht friedlich, aber wenn es darum geht, sich um die kinder (eigentlich nur noch die jüngste) zu kümmern, ist sein interesse noch immer sehr gering. die initiative muss immer von uns ausgehen, das er sie nimmt. und dann auch nur für einen tag, nicht das ganze wochenende und schon garnicht ferien.
warum
Dabei seit: 27.01.2012
Beiträge: 183
Es wird auf jeden Fall nicht automatisch rückwirkend gültig, aber es soll beantragt werden können. Wie genau das dann abläuft ist noch nicht raus, so viel ich weiss.
goodie
Dabei seit: 12.11.2011
Beiträge: 3198
Ein gültiger Gerichtsentscheid wird nicht einfach automatisch umgeändert. Die Eltern haben das Recht den Gerichtsentscheid anzufechten aber automatisch passiert da gar nix.

„Es gibt keinen Weg zum Frieden, denn Frieden ist der Weg."

Mahatma Gandhi
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
Genau.
Die Neuregelung tritt voraussichtlich 2014 in Kraft.
Will dann jemand die gemeinsame elterliche Sorge rückwirkend, so muss er sie beantragen. Das Gericht oder die Kinderschutzbehörde muss dann zwingend prüfen, ob die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Orcas_neu
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 31.05.2012
Beiträge: 65
dann hoff ich doch, dass das dann so ist und nicht automatisch rückwirkend eingeführt wird icon_eek.gif

Ob du eilst oder ob du langsam gehst, der Weg bleibt immer derselbe!

chinesisches Sprichwort
rosen
Dabei seit: 23.12.2007
Beiträge: 1
kann mir denn jemand sagen, was es dann überhaupt an sich hat, mit diesem "rückwirkenden" gemeinsamen Sorgerecht? Wenn die Kids bis anhin -gegen meinen Willen- viel mehr Zeit bei der ex Partnerin verbracht haben. Ich kann ja wohl nicht durch Beantragung des mir bis anhin verweigert gebliebenen gemeinsamen Sorgerechtes "rückwirkend" die verpassten Stunden und Jahren mit meinen Kids nach-holen?!!
- verzweifelter Vater - banghead.gif
Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 1243
@ rosen, das sorgerecht kann natürlich nicht rückwirkend erteilt werden, sondern es würde (ab gerichtsurteil, bzw. nach ablauf der einsprachefrist) neu gemeinsam bestehen. das rückwirkend bezieht sich alleine darauf, dass über bereits bestehende alleinige sorgerechte neu entschieden wird.

hingegen hat das gemeinsame sorgerecht nichts damit zu tun, wie viel zeit ein kind beim jeweiligen elternteil verbringen wird. dabei handelt es sich um die obhut, die trotz gemeinsamen sorgerecht auch nur von einem elternteil ausgeübt werden kann.