Gemeinsames Sorgerecht wer hat Erfahrung

Gelöschter Benutzer
soso promedan. eigentlich ists eher so, dass wohl niemand etwas dagegen hätte, nicht alles allein tragen zu müssen.

aber der präsident von männer.ch nennt es ja selber eine waffe. also warum sollte man seinem ex zuerst eine waffe geben, um davon auszugehen, dass er dann ganz sicher nicht die waffe nutzt sondern ganz im gegenteil die ähm bewaffnung (ist ja nicht meine wortwahl gälled, im gegenteil, mir unverständlich wie man sich so ausdrücken kann, aber immerhin sind das diese männer vereinigungen die uns weismachen wollen das GS sei eine gute sache) einsetzt um sich positiv einzubringen und die verwantwortung praktisch mitzutragen
Gelöschter Benutzer
pascale, was mir auffällt: wenn mosaik oder die mit den 5 kindern deren aktuellen nick ich gerade nicht auswendig weiss, von selbstverwirklichung schreiben, erweckt es beinahe den eindruck das sei eine gesellschaftliche pflicht. nur übermütter fangen nicht an sich ausgerechnet in den paar jahren selbstzuverwirklichen, in denen sie kinder haben.

du selber hast ja hobbies, die sehr zeitintensiv sind. warum darf ein mann sich nicht eben mal 6 monate selbstverwirklichen? ausserdem nimmt er ja keinen töpferkurs in der toscana
nanny72
Dabei seit: 21.05.2006
Beiträge: 991
mal noch eine frage, vorallem an die, die das GS ohne wenn und aber wollen:
währen der trennungszeit, bis zur scheidung gilt doch eigentlich noch das GS? wenn also mann sich während der trennungszeit nicht (kaum) um die kinder kümmert, wo er doch noch mitzureden hat, dennkt ihr, das er sich dann nach der scheidung mehr um die kinder kümmert, nur weill ein GS besteht?
Gelöschter Benutzer
aber sicher nanny icon_biggrin.gif
Gelöschter Benutzer
Wie schon oft geschrieben; mit beiden Vätern das GS, einer lebt es, der andere redet nur drüber. Einschränkungen habe ich dadurch nicht, wie auch wenn derjenige keine Ahnung von unserem Leben hat... Einzig sollte ich mit den Kindern ins Ausland ziehen, gäbe es Schwierigkeiten, aber das habe ich ja nicht vor.
Häxli
Dabei seit: 08.01.2002
Beiträge: 1048
Anita

neues Bundesgerichtsurteil:

Wenn ihr GS habt, du aber die Obhut, kannst Du auch ohne deinen Ex fragen, ins Ausland oder sonst wohin ziehen im Fall.
Gelöschter Benutzer
@Häxli: echt? Na dann - internationale Karriere, ich komme! icon_wink.gif
Häxli
Dabei seit: 08.01.2002
Beiträge: 1048
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pascale 11
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 27.03.2002
Beiträge: 927
Jelena, mein Hobby ist zeitintensiv, aber ich plane es um die Kinder rum. Die Kinder sind seit Monaten 100% bei mir und stell dir vor, sie leben noch, sind nicht vernachlässigt und auch nicht verhungert. Mein Hobby hat mit der Sache gar nichts zu tun.
Mein Ex ist freiwillig dahin, wo er ist. Es bringt ihm weder beruflich noch privat etwas. Ausser sehr viel mehr Kohle, die er dank mir auch behalten darf. Ich habe jetzt schon so viele Zugeständnisse gemacht, dass ich ihn endlich loswerde - ich weiss einfach nicht, was er noch haben will.
Ein gemeinsames GS wird er vorallem dazu (miss-)brauche um mich zu kontrollieren. Es geht ihm nicht um die Kinder, da sagt er jetzt schon, die zwei WE's im Monat wird er kaum machen können und 2 Wochen Urlaub findet er auch wahnsinnig viel - wo bleibt denn da seine Freizeit und seine neue Beziehung?

Was würdest du machen? Augen zu und durch, hoffen das alles gut kommt und WAS wenn nicht? Kann ich es rückgängig machen vor Gericht?
nanny72
Dabei seit: 21.05.2006
Beiträge: 991
pascale 11:
da er kaum interesse an den kindern hat, währe das AS vermutlich besser. falls er sich irgendwann doch noch (mehr) für die kinder interessiert, kannst du ihn immer noch freiwillig mehr miteinbeziehen.