Getrennt lebend: Geltendmachung der Kosten für Kinderhobbies, Besuchskosten, Arbeitsgrad Ex-Frau. Wieviel ist zumutbar?

shoobidoo
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 30.04.2013
Beiträge: 2
Hallo zäme

Ich erarbeite mit meiner Ex gerade die Formalitäten für eine einvernehmliche Trennung. Wir waren rund 11 Jahre verheiratet und die Kinder sind 11 (w) und 14 (m). Grundsätzlich sind wir ein "einfacher" Fall. Bei der Unterhaltsberechnung stellen sich allerdings einige knifflige Fragen:

Welcher Betrag kann meine Ex für die Kinderhobbies einfordern?
Wie können Besuchskosten der Kinder beim Vater geltend gemacht werden?
Weshalb werden Schulden für die Tilgung des Mietzinsdepots bspw. bei Unterdeckung nicht angerechnet?
Muss meine Ex auch mind. 50% arbeiten, wenn beide Einkommen, die Ausgaben +/- decken?
Sind Kosten für Telecom bei Unterdeckungsfällen im Grundbetrag tatsächlich inbegriffen?

Weitere Infos: Meine Ex macht rund 800.-/Monat für Kinderhobbies geltend, was m.E. viel zu viel ist! Mein Sohn spielt Klavier und Tennis (Kosten: 200.-/Monat) und die Tochter macht Eiskunstlauf (Kosten: für Clubbeitrag und Privatunterricht rund 600.-) Unter dem Aspekt der Gleichberechtigung würde ich je 200.- für Kinderhobbies akzeptieren. Hier erwarte ich ein Entgegenkommen von meiner Ex. Würde das Gericht diesen Betrag allenfalls anpassen?

Vielen Dank für eure Unterstützung der etwas spezifischen Fragen.

LG
Christian
*Fanta*
Dabei seit: 22.01.2006
Beiträge: 981
also es gibt doch kein extra Geld nur für die Hobbies der Kinder, dass muss dann deine Ex vom normalen Unterhalt begleichen

und was meinst du denn mit:
Wie können Besuchskosten der Kinder beim Vater geltend gemacht werden?

wenn deine Kinder dich besuchen, dann muss du auch selber für die Kosten aufkommen
Manya
Dabei seit: 30.05.2002
Beiträge: 1707
Ist es nicht etwa so: Vorausgesetzt, es ist genügend Geld vorhanden erhalten die Kinder einen +/-festen Prozentsatz des Lohns des Vaters (ca. 25% meine ich bei 2 Kindern), darin sind auch die Hobbies enthalten.
Was die Frau bekommt, ist dagegen viel mehr der Diskussion überlassen und hängt sehr von den finanziellen Verhältnissen, der Ausbildung, der bisherigen Berufstätigkeit und dem Alter der Kinder ab.
Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 1243
m.E. sollen es nicht die Kinder sein, die unter der Trennung der Eltern zu leiden haben.

aber die Fragen nach was muss sie (die Ex), was muss ich, läuft irgendwie darauf hinaus.

Wenn dein Sohn bis anhin Tennis gespielt hat, dann soll er dies doch weiter mit Freude tun können. Wenn deine Tochter bis jetzt Eiskunslauf gemacht hat, dann sollte sie dies doch auch weiter tun können. Denk daran, die Kinder sind in der Pubertät, der Sport gibt ihnen Halt. Gerade wenn nun in der Familie so ein bisschen alles Kopf steht, und so rein körperlich sich auch so grad einiges verändert. Mir wäre es da auf jeden Fall lieber, wenn die Kinder in dieser schwierigen Zeit Sport machen, als auf der Strasse herumhängen. Gleichberechtigung kann ausserdem auf zwei verschiedene Arten interpretiert werden. Einerseits monetär, also beide gleich viel Geld, oder aber "wunschmässig", in dem beide Kinder jenen Sport ausüben können, an dem sie Freude haben.

Ob deine Frau wieder arbeiten muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Unter anderem von ihrem Alter, ob sie schon früher gearbeitet hat usw. Falls sie nicht gearbeitet hat, und das Budget mit deinem Lohn für beide Haushalte aufgeht, so würde ich vorschlagen, dass sie jetzt nicht von heute auf morgen wieder arbeiten gehen muss (und das zugunsten der Kinder), aber dass sie sich um die Wiedereingliederung auf den Arbeitsmarkt bemüht. Dies ermöglicht dann zum Zeitpunkt der Scheidung, dass auch dir wieder ein wenig Luft entsteht und du wieder mehr als nur das Existenzminimum zur Verfügung hast.

Zeige ihr, dass du bereit bist, zu geben, so dass es den Kindern gut geht, aber dass du auch von ihr erwartest, dass sie eine gewisse Selbstverantwortung übernimmt.

Die aus dem Besuchsrecht entstehenden Kosten müssen, soweit mir bekannt ist, vom Vater übernommen werden (wenn die Kinder zum Vater zu Besuch gehen). Ob sie angerechnet werden müssen... nun, m.E. streitet man hier um Peanuts, vor allem, wenn die Kinder noch keine 16 sind (ausser der eine Elternteil hat vor, sich 1000e von Kilometern weit weg abzusetzen).

Und ja, Radio, Fernsehen und Telefon gehören zum Grundbedarf.

Wenn ihr eine einvernehmliche Trennungsvereinbarung erarbeitet, so könnt ihr durchaus die Schulden aus dem fehlenden Mietzinsdepot berücksichtigen. Ihr seid diesbezüglich mehr oder weniger frei in der Gestaltung. Es wäre eine Möglichkeit, dass deine Frau dir hier ein wenig entgegen kommt (ich gehe davon aus, dass es sich um dein Mietzinsdepot handelt).

Ich wünsche euch viel Erfolg bei der Ausarbeitung der einvernehmlichen Trennungsvereinbarung. Studien aus Kanada haben nämlich gezeigt, dass beide Parteien zufriedener mit einer gemeinsam erarbeiteten Lösung sind (auch wenn es ein Geben und Nehmen ist), als wenn ein Richter eine Entscheidung trifft. Dann haben in 90% der Fälle nämlich beide Parteien den Eindruck, sie hätten verloren.

LG Pippilangstrumpf (die etwas unkonventionelle icon_smile.gif
Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 1243
PS: Eine andere Möglichkeit wäre, dass du z.B. deiner Tochter das Schleifen der Kuven oder die Dress oder was auch immer für den Eiskunstlauf zu Geburtstag / Weihnachten schenkst, und nur der Rest am Unterhalt angerechnet wird. So kannst du es zu deinem Sohn ein bisschen ausgleichen.

"nicht für sie, nicht für ihn, sondern pro kind"
bubble36
Dabei seit: 31.01.2003
Beiträge: 730
@Pippi..
beim Hobby geht es ihm, so wie ichs verstanden habe nicht darum es zu streichen, sondern der Betrag der pro Mt. anfällt.. da dünken mich 800.--/Mt auch recht viel.

@shobidoo
mein Sohn (15) spielt Keyboard und Tennis, Kosten Keyboard pro Semester 804.-- Tennis ca. 450.--/HalbesJahr. Ev. ml noch ein Lager.

marilla
Dabei seit: 19.04.2007
Beiträge: 56
Macht mein Exmann mit den Kindern einen Ausflug, bezahlt er. Sind die Kinder am Wochenende bei ihm, bezahlt er, so einfach. Ich erhalte einen monatlichen Unterhaltsbeitrag und da der nicht reicht, arbeite ich 70% und das bereits seit 7 Jahren, Kids sind 15 und 12. Und das gesamte Einkommen muss so reichen, auch für Hobbys, Skilager etc.. Wenn Du Dich an diesen Kosten beteiligen möchtest, um so vorbildlicher. Dass Deine Frau wieder arbeiten geht, finde ich durchaus zumutbar aber sicher so, dass es für alle Seiten stimmt. Ist halt je nach finanziellen Verhältnissen von Fall zu Fall verschieden......
Gamma2
Dabei seit: 29.05.2012
Beiträge: 128
Wie waren dann die Ausgaben für die Kinderhobbies vor der Trennung? Wie die Verteilung auf die beiden Kinder?
shoobidoo
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 30.04.2013
Beiträge: 2
Hallo zäme,

Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten und Reflexionen.
Ich versuche nun in meiner Nachricht eine allumfassende Antwort auf eure Fragen zu geben. Nun, grundsätzlich sollen ja die Kinder ihre Hobbies wie vor der Trennung weiterführen können. Mir liegt viel daran, dass die kids neben dem Schulstress abschalten und etwas Sinnvolles machen können. Nur ist es leider so, dass der Gesamtbetrag, den meine Ex geltend macht nun doppelt so hoch ist wie vor der Trennung. Sie arbeitet aktuell 20% und wir kommen mit einer schwarzen Null über die Runde. Ich habe ihr zu verstehen gegeben, dass sie mehr arbeiten gehen müsse, wenn sie das Eiskunstlaufen meiner Tochter so wichtig erachtet. Also ich fände jetzt rein monetär gedacht so Kosten wie sie bubble 36 für seinen/ihren Sohn aufwendet, durchaus akzeptabel. Aber 800.-/ Monat sind einfach zu viel!

@Gamma: Die Verteilung ist m.E. eben ungerecht 200/600.-
@Pippilangstrumpf: Ja, auf das wird es hinauslaufen. Reguläre Eislaufkurse sollen bezahlt werden, Privatlektionen (45.-/45min.) gibts auf Weihnachten/Geburtstag etc.

Ich halte euch auf dem Laufenden...

Gruss
Christian