shoobidoo
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 30.04.2013
Beiträge: 2
Hallo zäme
Ich erarbeite mit meiner Ex gerade die Formalitäten für eine einvernehmliche Trennung. Wir waren rund 11 Jahre verheiratet und die Kinder sind 11 (w) und 14 (m). Grundsätzlich sind wir ein "einfacher" Fall. Bei der Unterhaltsberechnung stellen sich allerdings einige knifflige Fragen:
Welcher Betrag kann meine Ex für die Kinderhobbies einfordern?
Wie können Besuchskosten der Kinder beim Vater geltend gemacht werden?
Weshalb werden Schulden für die Tilgung des Mietzinsdepots bspw. bei Unterdeckung nicht angerechnet?
Muss meine Ex auch mind. 50% arbeiten, wenn beide Einkommen, die Ausgaben +/- decken?
Sind Kosten für Telecom bei Unterdeckungsfällen im Grundbetrag tatsächlich inbegriffen?
Weitere Infos: Meine Ex macht rund 800.-/Monat für Kinderhobbies geltend, was m.E. viel zu viel ist! Mein Sohn spielt Klavier und Tennis (Kosten: 200.-/Monat) und die Tochter macht Eiskunstlauf (Kosten: für Clubbeitrag und Privatunterricht rund 600.-) Unter dem Aspekt der Gleichberechtigung würde ich je 200.- für Kinderhobbies akzeptieren. Hier erwarte ich ein Entgegenkommen von meiner Ex. Würde das Gericht diesen Betrag allenfalls anpassen?
Vielen Dank für eure Unterstützung der etwas spezifischen Fragen.
LG
Christian
Ich erarbeite mit meiner Ex gerade die Formalitäten für eine einvernehmliche Trennung. Wir waren rund 11 Jahre verheiratet und die Kinder sind 11 (w) und 14 (m). Grundsätzlich sind wir ein "einfacher" Fall. Bei der Unterhaltsberechnung stellen sich allerdings einige knifflige Fragen:
Welcher Betrag kann meine Ex für die Kinderhobbies einfordern?
Wie können Besuchskosten der Kinder beim Vater geltend gemacht werden?
Weshalb werden Schulden für die Tilgung des Mietzinsdepots bspw. bei Unterdeckung nicht angerechnet?
Muss meine Ex auch mind. 50% arbeiten, wenn beide Einkommen, die Ausgaben +/- decken?
Sind Kosten für Telecom bei Unterdeckungsfällen im Grundbetrag tatsächlich inbegriffen?
Weitere Infos: Meine Ex macht rund 800.-/Monat für Kinderhobbies geltend, was m.E. viel zu viel ist! Mein Sohn spielt Klavier und Tennis (Kosten: 200.-/Monat) und die Tochter macht Eiskunstlauf (Kosten: für Clubbeitrag und Privatunterricht rund 600.-) Unter dem Aspekt der Gleichberechtigung würde ich je 200.- für Kinderhobbies akzeptieren. Hier erwarte ich ein Entgegenkommen von meiner Ex. Würde das Gericht diesen Betrag allenfalls anpassen?
Vielen Dank für eure Unterstützung der etwas spezifischen Fragen.
LG
Christian