Kind in Schweiz bei Vater, Probleme Umgang. Jugendamt?

Elena1212
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Dabei seit: 08.02.2019
Beiträge: 3
Hallo,
ich habe leider ein grosses Problem, was mich sehr belastet.
Mein Sohn ist 15 und zu seinem Vater in die Schweiz gezogen. Er ist deutsch und arbeitet dort.

Der Umzug in die Schweiz wurde vom Familiengericht in Deutschland entschieden. Mein Sohn wollte dies so, weil er Probleme in der Schule hatte und seinem Vater wohl auch einen Gefallen machen wollte. Ich hatte mich anfangs gesperrt, musste aber dann zustimmen, weil das Gericht es sonst so entschieden hätte, da mein Sohn wollte.

Nun ist es aber so, dass der Vater und ich gar nicht mehr miteinander sprechen. Es geht alles über meinen Sohn. Der Vater ist in seinen Ansichten bestimmend und wir hatten auch nach der Geburt nie ein entspanntes Verhältnis. Demnach ist ein Absprechen nicht mehr möglich, seit dem Umzug lehne ich dies auch ab aufgrund schlimmer Anschuldigungen über email.

Im Juni ist er in den Kanton Freiburg gezogen und der Umgang wurde immer weniger, genau wie die Telefonate. Sein jüngerer Bruder hier leidet sehr darunter. Besonders schlimm war es Weihnachten. Wir haben es immer so geregelt, dass er die Feiertage bei uns beiden verbringt. Diesmal hat sein Vater einfach bestimmt: nein er bleibt komplett hier. Es war furchtbar für mich. Ich habe das Jugendamt hier in D informiert, die dem Sorgerechtsstreit beteiligt waren. Sie konnte mir natürlich nicht helfen. Ich schrieb das zuständige Jugendamt in der Schweiz detailiert an. Diese verwiesen mich auf das Friedensgericht. Die reagierten gar nicht. Auch die Schule in der Schweiz konnte mir nicht weiterhelfen.

Ich fühle mich total hilflos und bereue es total, dass ich mich überreden lasse habe vor Gericht. Ich habe meine Bedenken geäussert, dass sein Vater den Umgang einschränken wird.

Wenn ich meinen Sohn mal auf Facetime erwische, hört sein Vater immer mit und macht abfällige Kommentare. Wenn ein Besuch geplant ist, bucht sein Vater grundsätzlich einen Tag später das Ticket und auch so, dass mein Sohn erst spät abends ankommt.

Er hat auch wohl keine Krankenversicherung in der Schweiz, weil ich alle Untersuchungen hier in München mache. Kleidung muss ich kaufen, weil sein Vater nichts kauft. Der Unterhaltsrückstand über 5000 ist immer noch offen. Er hatte immer finanzielle Probleme.

Beim letzten Besuch weinte mein Sohn. Er fühle sich hier wohler.

An wen wende ich mich, wenn keiner reagiert in der Schweiz? Hier reagiert das Jugendamt sofort.
goodie
Dabei seit: 12.11.2011
Beiträge: 3198
Wenn Unterhaltsbeiträge offen sind kannst du ihn betreiben. Vermutlich über die Wohngemeinde (Stadt/Gemeinde wo er wohnt) deines Exmannes hier in der Schweiz. Erkundige dich doch da mal. Dann könntest du auch die Kesb anfragen ob sie für dich vermitteln können.
Wenn dein Sohn offiziell in der CH wohnt und zur Schule geht hat er auch eine Krankenkasse, alles andere wäre illegal. Wie ist das Besuchsrecht eures jüngeren Kindes geregelt?

„Es gibt keinen Weg zum Frieden, denn Frieden ist der Weg."

Mahatma Gandhi
Elena1212
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 08.02.2019
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Das jüngere Kind habe ich mit meinem jetzigen Partner zusammen und lebt bei uns.
Wir haben vor Gericht vereinbart, dass der Sohn in der Schweiz hälftig die Ferien verbringt und im Zweifelsfall ich mehr Tage habe. Wir sollten uns einigen. Leider geht dies nicht mehr, weil wir nicht mehr miteinander sprechen.
Seitdem ist es eben auch so, dass er den Sohn stark beeinflusst, Tickets sehr spät bucht und so den Umgang behindert, kontrolliert und einschränkt.
Er lässt die kieferorthopädischen Dinge in D machen. Sein Vater sagt, dass es technisch nicht möglich ist in der Schweiz, was ich für ausgeschlossen halte. Ich vermute eher, dass er eben keine Versicherung hat.
Er arbeitet in der Schweiz als "Leiharbeiter" denke ich. Mein Sohn hat dort einen Ausländerpass. Ich weiss leider nicht, wie das dann mit der Versicherung ist. Mir kommt das alles komisch vor, weil er mir auch keinen Nachweis sendet.
Ich werde jetzt nochmal mit dem Familiengericht hier sprechen. Eigentlich ist es so gewesen, dass wir den Gerichtsort für alle zukünftigen Angelegenheiten in München festgelegt haben.
Caesars
Dabei seit: 10.11.2013
Beiträge: 46
Zähne und auch kieferorthopädische Dinge, wie du das nennst, sind in der Schweiz nicht über die normale=obligatorische Krankenkasse versichert. Dafür sind Zusatzversicherungen notwendig.

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 09.02.2019 um 15:30.]
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Wer in der Schweiz lebt, muss dort bei einer KM versichert sein. Egal welche Nationalität.
goodie
Dabei seit: 12.11.2011
Beiträge: 3198
Dein Exmann hat sicher eine Krankenversicherung wenn er legal in der Schweiz wohnt und wenn dein Kind offiziell in der CH ist und einen Ausländerausweis hat dann muss er auch eine Krankenversicherung haben, nur wie schon erwähnt werden Zähne leider nur bezahlt wenn man eine Zusatzversicherung hat für die Zähne und diese bekommt an meistens nur wenn man seit Kindesalter versichert ist. Darum hat er wahrscheinlich gesagt dass Zähne bei Euch in DE gemacht werden, weils da auch viel billiger ist.

Wenn keine Einigkeit mehr besteht kannst du dich bei der KESB melden in seinem Wohnort, die helfen und vermitteln. Du hast ja den Unterhaltsvertrag und/oder den Gerichtsbescheid, das wird hier in der CH auch anerkannt.

Die KESB ist eine Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, die müssen dir helfen.
https://www.fr.ch/de/ja/vie-quotidienne/bei-schwierigkeiten/kinderschutzmassnahmen

„Es gibt keinen Weg zum Frieden, denn Frieden ist der Weg."

Mahatma Gandhi
Elena1212
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Beiträge: 3
Vielen Dank!
Werde mich dort am Montag gleich melden und Feedback geben.