kinderalimenten

schtupsi
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 22.02.2003
Beiträge: 59
hallo

vielleicht kennt sich jemand damit aus, ich versuchs mal.

der vater meiner tochter hat eine ausbildung zum Dipl.Techniker HF Innenarchitektur / Baubiologe SIB, gemacht.

als der vertrag für die kinderalimentenzahlung gemacht wurde, hatte er diese ausbildung noch nicht.
er war hochbauzeichner, selbständig und bei selbständigen kann leider recht gut geflunkert werden, wenn es um die wahrheit des lohnes geht.

laut vertrag musste er meiner tochter 800.00 zahlen.

als er die ausbildung fertig hatte, wollte ich eine anpassung, doch er meinte, dass er mir, also meiner tochter, ab sofort 1000.00 bezahlen würde.

ich muss noch dazu sagen, dass wir kein gutes verhältnis zueinander haben, deshalb bin ich mir nicht sicher, ob die 1000.00 wirklich stimmen, oder ob er für diese ausbildung mehr bezahlen müsste.

ich bin absolut nicht geldgierig, aber ich möchte für meine tochter, dass sie das bekommt, was ihr zusteht. ich bin für fairness!!

lieben dank
praha28
Dabei seit: 27.01.2006
Beiträge: 13
da musst du beim gericht einen antrag stellen, würde ich persönlich machen. wenn du aber nur 100-200 mehr möchtest, lohnt sich die anpassung nicht, hat mir mein anwalt damals vor zwei jahren erklärt.
roebi
Dabei seit: 02.01.2002
Beiträge: 453
die ausbildung bzw. was die gekostet hat, ist irrelevant wenn du danach die höhe der alimente bestimmen willst.
der aktuelle lohn ist hauptsächlich für die höhe der alimente das bestimmende element.
und wenn du diesen nicht kennst, dann kannst du nur auf blind eine abänderung verlangen. wenn er nicht freiwillig mit den zahlen rausrückt(dann könnte man ev. einen neuen unterhaltsvertrag bei der vb machen und von der vb absegnen lassen), dann bleibt dir meines wissens nur der gang vors gericht mit einer abänderungsklage.

Das Universum und die Dummheit der Menschen sind grenzenlos, nur beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher! Albert Einstein
schtupsi
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 22.02.2003
Beiträge: 59
wenn ich vors gericht gehe, könnte es eventuell auch sein, dass ich weniger als 1000.00 bekommen?

ich habe leider keine ahnung, was man mit dieser ausbildung verdient.
schtupsi
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 22.02.2003
Beiträge: 59
sorry für den schreibfehler, es heisst natürlich bekomme, nicht bekommen.
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
@schtupsi, möglich schon, aber wenn er so schnell freiwillig auf 1'000.- einschwenkt, dann wird es eher mehr sein. Es weiss ja wieviel er verdient (Versteuert) und was man dafür im Normalfall an Alimenten bezahlen muss kann man sich ausrechnen, auch wenn es da je nach Einzelfall und Richter grosse Abweichungen gibt.

Die Steuerregister sind je nach Kanton öffentlich einsehbar. Wenn das bei ihm auch der Fall ist, kannst du ja schauen und ausrechnen ob es sich lohnt, wenn nicht weiss ich nicht, ob du als Mutter sogar das Recht hast die Daten einzusehen, auch wenn das Register nicht öffentlich ist.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
Single
Dabei seit: 01.07.2010
Beiträge: 241
Der Kindsvater ist verpflichtet, dir jährlich einen Lohnausweis auszuhändigen. Hat mir damals das Gericht so erklärt. Sollte er das nicht wollen, reicht vielleicht ein einmaliges Schreiben eines Anwalts in dem er ihn dazu auffordert. Dann kennst du mal den Lohn und kannst schauen,ob sich eine Klage lohnt.
schtupsi
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 22.02.2003
Beiträge: 59
soviel ich weiss, ist er angestellt und zusätzlich noch selbständig, somit würde ich wieder nur die wahren unterlagen vom angestellten arbeitsverhälnis sehen.

da er eine gmbh hat, weiss man, wie hier geflunkert werden kann.
@Promedan
Dabei seit: 28.07.2011
Beiträge: 342
@Single
Generell stimmt das so nicht. Das ist völlig individuell und vom GU abhängig. Ich könnte zum Beispiel das doppelte verdienen wir bei der Scheidung und müsste nicht mehr bezahlen.
Single
Dabei seit: 01.07.2010
Beiträge: 241
@Promedan

Ich sage ja nicht, dass er dann mehr bezahlen müsste. Nur, dass der Kindsvater verpflichtet ist, jährlich sein Einkommen auszuweisen. Danach kann man anhand des GU entscheiden, ob sich eine Klage lohnt.