Konkubinat mit gemeinsamem Sorgerecht - Trennung, was passiert?

Tashi
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 22.05.2004
Beiträge: 326
Meine Freundin hat zwei Kinder zusammen mit ihrem Lebenspartner. Sie sind seit 20 Jahren zusammen und haben gemeinsames Sorgerecht. Nun hat sich meine Freundin getrennt, der Partner will nun die Kinder behalten, da sie weggeht und er den Kindern ein luxuriöseres Zuhause bieten kann. Was passiert in diesem Fall, wer entscheidet? Gibt es Beratungsstellen, sie wohnt im Aargau.

Danke für Eure Hilfe.

Carpe diem
Zoe007
Dabei seit: 28.02.2007
Beiträge: 1663
Am besten entscheiden sie gemeinsam. Eine gute Lösung gibt es nur, wenn es ohne Kampf und Gerichte geht. Unterstütze sie so gut es geht dabei.
Tashi
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 22.05.2004
Beiträge: 326
Leider zeichnet sich ab, dass er die Kinder behalten und sie ausschliessen will. Habe Angst, dass sie unter die Räder kommt und die Kinder komplett verliert. Daher wäre ich froh um Tipps betreffend Beratungsstellen oder sogar Anwaltsempfehlungen, damit sie sich schlau machen kann, welche Rechte sie hat.

Carpe diem
liebhaberin
Dabei seit: 19.10.2009
Beiträge: 127
DA wird wohl dasselbe passieren wie in den meisten Scheidungsfällen: sofern die Mutter nicht komplett erziehungsunfähig ist oder Dorgen-Alkoholabhängig wird sie das Sorge-und Obhutsrecht behalten. Und er entsprechen das Besuchsrecht und die Alimentenpflicht.

Ausnahme; je nach Alter des Kindes werden diese selber entscheiden können.
liebhaberin
Dabei seit: 19.10.2009
Beiträge: 127
Was sie nicht machen sollte; nicht ohne die Kinder ausziehen. Das könnte zu ihrem Nachteil ausgelegt werden.
*Plüsch*
Dabei seit: 20.04.2010
Beiträge: 247
Es sind auch seine Kinder...
Wenn die zwei schon 20 Jahre zusammen sind gehe ich davon aus, dass die Kinder schon etwas älter sind. Was wollen denn diese? Und warum nicht weierhin das gemeinsame Sorgerecht behalten?
Ich bin nicht die Fachfrau füre Beratungsstellen, spontan fällt mir eine Familienberatungsstelle ein, da wird je nach dem auch mit den Kindern gesprochen.
liebhaberin
Dabei seit: 19.10.2009
Beiträge: 127
@Plüsch

Vielleicht spricht gegen das gemeinsame Sorgerecht dasselbe wie in vielen Scheidungsfällen; dass die Eltern nicht mehr miteinander reden können und dann finde ich das GS unangebracht. Ob nur vorher verheiratet oder nicht.
Gufechnopf
Dabei seit: 18.03.2007
Beiträge: 3509
Im Moment ist die Gesetzeslage noch so, dass bei unverheirateten Paaren bei einer Trennung NUR die Mutter das Sorgerecht bekommt.
Ein gemeinsames Sorgerecht gibt es nur, wenn es beide beantragen = die Frau es AUCH will. Will es nur der Vater, dann bekommt es die Frau.
Ausnahme, sie treffen auf einen Richter der das Wort Gleichstellung kennt.

Beim neuen Gesetzesvorschlag werden unverheiratete Väter den verheirateten gleichgestellt.

Beratungsstellen: www.vev.ch

Luxus allein bestimmt nicht, wer die Kinder besser betreuen kann.

Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut (und Phantasie), Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Tashi
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 22.05.2004
Beiträge: 326
Die Kinder sind 5 und 8 Jahre alt, er ist zur Zeit sehr unberechenbar und hat sie heute aus dem Haus geworfen - die Kinder behalten.

Carpe diem
Gufechnopf
Dabei seit: 18.03.2007
Beiträge: 3509
Jugend- und Familienberatung. Gibt es in jedem Bezirk.

Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut (und Phantasie), Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.