liebhaberin
Dabei seit: 19.10.2009
Beiträge: 127
@SW
wobei man auch bedenken muss, dass die Kollegin der Themeneröffnerin sicher auch irgendwann das GS beantragt hat, denn sonst wäre im Konkubinat das alleinige Sorgerecht bei ihr. Sie haben desshalb wohl irgendwann das GS beantragt.
Ob das evt nun dazu führen könnte, dass das Gericht das GS nicht aufhebt?
wobei man auch bedenken muss, dass die Kollegin der Themeneröffnerin sicher auch irgendwann das GS beantragt hat, denn sonst wäre im Konkubinat das alleinige Sorgerecht bei ihr. Sie haben desshalb wohl irgendwann das GS beantragt.
Ob das evt nun dazu führen könnte, dass das Gericht das GS nicht aufhebt?